Autor Thema: Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.  (Gelesen 2851 mal)

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Kilamar

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Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.
« Antwort #15 am: 10. Juni 2010, 18:41:48 »
@Eridan

Über diese Konzept wurde schon länger berichtet, auch das darüber beraten wurde.

Die Grundidee finde ich sehr gut, auch wenn ich wohl zukünftig mehr zahlen darf.
Was ich jedoch nicht verstehen kann das die GEZ nicht abgeschafft wird. Es besteht also die Gefahr das da weiterhin viel Geld in der Verwaltung versickert. Hinzu kommt noch das die bisherigen Zusatzeinnahmen durch Firmen, Zweitwohnungen etc. auf alle zukünftigen Zahler verteilt werden, da das Budget der öffentlich-rechtlichen Sender nicht sinken soll. Deshalb wird der Durschnittszahler wahrscheinlich ähnlich hohe Beträge zahlen wie früher. Für mich wird das dann mehr als doppelt so teuer.

Kilamar

Rogan

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Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.
« Antwort #16 am: 10. Juni 2010, 20:24:49 »
Ich sehe das alles pessimistischer, all deine schlimmen Befürchtungen sind bereits oder werden auch mit ÖR-Rundfunk eintreten.
Eine Niveau-Sturz-Bremse? Ja, wahrscheinlich, aber den Stillstand scheint sie nicht erreichen zu können nur eine Verlangsamung.
Hm, ja, bis auf ein paar Inseln wie DLF, Bayern2, NDRinfo und einigen Fernsehsendungen ist schon vieles an ö-r Niveau durch Quotendruck und Boulevardisierung abgesoffen.
Neustart!

Mersharr

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Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.
« Antwort #17 am: 10. Juni 2010, 21:50:53 »
Also ich schaue mitlerweile täglich die ÖR-Nachichten und habe dort bis zum beschluss garnix erfahren. Gehört habe ich davon trotzdem schon viel früher, weil mein Öff-Recht Prof uns davon erzählt hat.
Prinzipiell halte ich es für eine inteligente Lösung, habe aber folgende Probleme damit:
-Laut meinen ÖffRecht Prof soll das ganze als Kulturpauschale laufen. Das setzt meiner Meinung nach voraus, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch etwas zeigen, das man als Kultur bezeichnen kann. Davon bemerke ich derzeit wenig.
-Kosten für Firmen: Unternehmen sollen einen Betrag abhängig von [der Mitarbeiterzahl? (es wurde in den Nachichten gesagt aber mein Siebgedächtnis)] zahlen. Dies halte ich nur bedingt für Gerecht. Prinzipiell sollten Rundfunkgebühren von Unternehmen nur dann getragen werden müssen, wenn es den Angestellten erlaubt und auch möglich und erlaubt ist, die Firmengeräte zu nutzen, um damit Rundfunk zu empfangen. Insbesobdere da einige Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, internetfähige Rechner zu Dienstzwecken zur Verfügung zu stellen, halte ich es nicht für gerechtfertigt, diese Unternehmen noch zusätzlich mit einer Gebühr für ein Angebot, das sie nicht wahrnehmen und auch nicht wollen, zu belasten. (Dies ist in der aktuellen Regelung genauso)

@Kaervek
Sofern du BAföG beziehst, kannst du Gebührenbeifreiung beantragen (leider nicht nachträglich)

Thalas

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Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.
« Antwort #18 am: 10. Juni 2010, 22:03:54 »

Was ich jedoch nicht verstehen kann das die GEZ nicht abgeschafft wird.


Was deine Schlußfolgerungen angeht, bin ich voll auf deiner Seite, aber eines stört mich schon bei der Haushaltsabgabe: Wenn man die Gez schon auflößt, warum dann nicht einfach ganz normal Steuerfinanziert? Was soll dieser Humbug das jeder Haushalt zahlt, ob er nun Fernseher hat oder nicht? Da kann man das gleich über Steuern finanzieren, denn dann sparen wir alle noch mehr, weil man überhaupt gar keinen Extraaufwand mehr ums eintreiben machen muß (Und dann zahlen die, die's können, und für die 17,80 im Monat nicht schon ein Betrag sind, mit dem sie rechnen müssen - und Mindestlohn 10 Euro damit es wieder mehr Arbeitsplätze gibt. *rant*rant* :P :wink:)

Die GEZ wird mitnichten aufgelöst und sie kann auch nicht abgeschafft werden. Es ist auch keine Steuer die du zukünftig zahlst. Steuern werden nur vom Staat erhoben. Die GEZ jedoch ist keine staatliche Institution. Sie erfüllt einen staatlichen Auftrag mit dem Ziel, und darauf kommt es an, der Staatsferne. Es ist gesetzlich verankert, dass die Rundfunkgebühren aus eben diesem Grund nicht vom Staat eingezogen werden dürfen, um die so genannte Staatsferne zu wahren (ad absurdum kann man dies natürlich führen, wenn in der höchsten Gremien der Öffentlichrechtlichen Sendeanstalten viele Funktionäre einer Partei sitzen: ZDF-Verwaltungsrat - Schwarze Combo gegen Chefredakteur Brender)


@Kaervek
Sofern du BAföG beziehst, kannst du Gebührenbeifreiung beantragen (leider nicht nachträglich)

Zumindest ist die GEZ mittlerweile so flexibel geworden, dass man einen vorläufigen Antrag stellen kann, der einen befreit bis man den Bescheid der Behörde hat. War vor einigen Jahren noch nicht so. Da mussten BAföG-Empfänger immer schön im Schnitt zwei Monate zahlen, weil der neue BAföG-bescheid eben nicht gleich Ablauf des vorherigen fertig ist.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 22:14:02 von Thalas »
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Mersharr

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Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.
« Antwort #19 am: 10. Juni 2010, 22:23:38 »
Zumindest ist die GEZ mittlerweile so flexibel geworden, dass man einen vorläufigen Antrag stellen kann, der einen befreit bis man den Bescheid der Behörde hat. War vor einigen Jahren noch nicht so. Da mussten BAföG-Empfänger immer schön im Schnitt zwei Monate zahlen, weil der neue BAföG-bescheid eben nicht gleich Ablauf des vorherigen fertig ist.

Es wird trotzdem nur für die Zeit nach Antragseingang befreit, selbst wenn schon vorher alle Bedingungen erfüllt waren.

Thalas

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Von der Gebühr zur Haushaltsabgabe - GEZ und Co.
« Antwort #20 am: 10. Juni 2010, 22:33:07 »
Zumindest ist die GEZ mittlerweile so flexibel geworden, dass man einen vorläufigen Antrag stellen kann, der einen befreit bis man den Bescheid der Behörde hat. War vor einigen Jahren noch nicht so. Da mussten BAföG-Empfänger immer schön im Schnitt zwei Monate zahlen, weil der neue BAföG-bescheid eben nicht gleich Ablauf des vorherigen fertig ist.

Es wird trotzdem nur für die Zeit nach Antragseingang befreit, selbst wenn schon vorher alle Bedingungen erfüllt waren.

Ja klar. Wollt damit auch nichts Gegenteiliges angeben. Ist aber irgendwie auch verständlich. Selbst BAföG bekommst du erst nach einem Antrag (formlos reicht ja). Auch wenn du es schon vorher hättest beziehen können. Rückwirkend gibt es nur ganz wenige Dinge bei uns im Staat die solche Ausnahmen zulassen (meine Halbwaisenrentenkasse hatte mir mal ein komplettes Jahr nach Antragsstellung nachgezahlt).
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