Also ich schaue mitlerweile täglich die ÖR-Nachichten und habe dort bis zum beschluss garnix erfahren. Gehört habe ich davon trotzdem schon viel früher, weil mein Öff-Recht Prof uns davon erzählt hat.
Prinzipiell halte ich es für eine inteligente Lösung, habe aber folgende Probleme damit:
-Laut meinen ÖffRecht Prof soll das ganze als Kulturpauschale laufen. Das setzt meiner Meinung nach voraus, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch etwas zeigen, das man als Kultur bezeichnen kann. Davon bemerke ich derzeit wenig.
-Kosten für Firmen: Unternehmen sollen einen Betrag abhängig von [der Mitarbeiterzahl? (es wurde in den Nachichten gesagt aber mein Siebgedächtnis)] zahlen. Dies halte ich nur bedingt für Gerecht. Prinzipiell sollten Rundfunkgebühren von Unternehmen nur dann getragen werden müssen, wenn es den Angestellten erlaubt und auch möglich und erlaubt ist, die Firmengeräte zu nutzen, um damit Rundfunk zu empfangen. Insbesobdere da einige Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, internetfähige Rechner zu Dienstzwecken zur Verfügung zu stellen, halte ich es nicht für gerechtfertigt, diese Unternehmen noch zusätzlich mit einer Gebühr für ein Angebot, das sie nicht wahrnehmen und auch nicht wollen, zu belasten. (Dies ist in der aktuellen Regelung genauso)
@Kaervek
Sofern du BAföG beziehst, kannst du Gebührenbeifreiung beantragen (leider nicht nachträglich)