Hallo!
Ich hätte da mal zwei Regelfragen betreffend Zauberfähigkeiten und zauberähnlichen Fähigkeiten.
1. Wenn eine Kreatur Zauberfähigkeiten wie ein Kleriker hat, kann sie dann auch Heilzauber spontan wirken?
Meine eigene Interpretation ist "nein", da die Kreatur ja trotzdem kein Kleriker ist, und Spontanes Zaubern eine Klassenfähigkeit von Klerikern wäre. Oder gäbe es da noch andere Interpretationsmöglichkeiten, beispielweise dass spontanes Zaubern im göttliche-Magie-Paket inbegriffen ist?
2. Würde eine zauberähnliche Fähigkeit als "auf der Zauberliste der Kreatur stehend" zählen? Konkret: Könnte beispielsweise eine Kreatur die dreimal täglich einen Feuerball als zauberähnliche Fähigkeit wirken kann, einen Stab der Feuerbälle benutzen, weil sie den Zauber ja im Prinzip kennt?
Im Endeffekt mach ich's ehrlich gesagt als Spielleiter zwar so, wie's mir am besten gefällt, aber mich würde trotzdem interessieren, wie's regeltechnisch korrekt wäre.
Deswegen schon mal danke für die Antworten!
![Smiley :)](https://forum.dnd-gate.de/Smileys/gatecustom2008/smiley.gif)