Wird nicht viel bringen, sofern man nicht einen stichfesten Nachweis hat, dass der Blumengießer wirklich der Partylöwe war. Und wie man den bringen soll, sofern die Wohnung nicht videoüberwacht ist, wüsste ich jetzt nicht.
Die Umstände sprechen zwar dafür, aber aber wenn er alles abstreitet und z.B. sagt, er sei die ganze Zeit über nie in der Wohnung gewesen sondern habe total vergessen die Blumen zu gießen und er wisse nicht, was da los war, wird mit ziemlicher Sicherheit der Staatsanwalt das Verfahren einstellen.