Das Nackter Stahl sich das Urheberrecht an bestimmten Begriffen sichern will, ist völliger Humbug. Die "Zusammenfassung" von Prometheus ist da ein wenig einseitig gefärbt. Ich habe mir die Klageschrift, die Erwiderung und den Hinweisbeschluss des Gerichts mal etwas genauer angesehen:
Vorwurf der Klägerin: Christian Loewenthal hat seine vertraglichen Pflichten gegenüber Nackter Stahl als Autor vernachlässigt und Abgabetermine absichtlich hinausgezögert (er sollte zwei Quellenbücher und einen Roman schreiben, hat aber immer gesundheitliche und berufliche Probleme angeführt), um Arcane Codex damit zu behindern. Kurz darauf sei aber sein eigenes Rollenspiel Elyrion erschienen, das Arcane Codex in vielen Punkten sehr ähnelt. Um dies zu untermauern, werden eben bestimmte Spielelemente erwähnt wie jene Attribute, Fertigkeiten, Vor-/Nachteile usw., die in beiden Spielen gleich sein sollen; darunter auch ebenjene begrifflichen Ähnlichkeiten z.B. in der Kampagnenwelt (Namen von Ortschaften, Landschaften, etc.), und das ziemlich ausführlich. Es geht also im Wesentlichen um einen Plagiatsvorwurf.
Erwiderung der Beklagten: Es wird im Grunde alles bestritten und angeführt, dass keine ausreichenden Beweise vorlägen, außerdem seien keine rechtswirksamen Autorenverträge zwischen ihm und Nackter Stahl zustande gekommen.
Hinweisbeschluss des Gerichts: Spielregeln an sich sind urheberrechtlich überhaupt nicht schutzwürdig (was ich übrigens als das Interessanteste an der ganzen Sache ansehe!) - Prometheus hätte die Passagen schon wortwörtlich kopieren müssen, damit man für Nackter Stahl einen Rechtsanspruch ableiten könnte. Begriffe, die nur annähernd so klingen wie die "Originale" sind ebenfalls nicht schutzwürdig, woraus sich kein urheberrechtlicher Anspruch ableiten lässt.
Meine Meinung dazu: Ich kenne beide Rollenspiele nicht, deswegen kann ich deren Ähnlichkeit nicht im Mindesten beurteilen (und ein solches Urteil würde ich mir auch nicht anhand der Ausführungen der klagenden Parteien bilden wollen, sondern ausschließlich anhand der Regelwerke selbst). Wenn das alles so stimmt wie es in der Klageschrift steht, dann war das Verhalten von Christian Loewenthal allerdings reichlich anrüchig, ob nun urheberrechtlich schutzwürdig oder nicht. Dass die Klage allein deswegen wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird, weil die Klägerin keine ausreichenden Beweise vorlegen kann, trägt zumindest in meinen Augen nicht gerade zu einer Verbesserung seines Ansehens bei. Insofern frage ich mich, ob die Veröffentlichung dieser Schriften ein besonders kluger Schritt war.