Wie oben gesagt: Prinzipiell ist das nur konsequent - wenn auch in der Ausführung vielleicht dämlich gemacht. Aber es sind die Richtlinien welche man gegen "Killerspiele" macht die dann auch solche normalen Bereiche betreffen.
Bei mir in der Nähe gibt es jedes Jahr ein grosses (Spät-)Mittelalterfest mit der Nachstellung einer etwas über 500 Jahre alten Schlacht vor den Toren der Stadt. Wobei natürlich auch der ein oder andere Feind abgestochen wird, mit Kunstblut und nachgestellten Verletzungen. Für die ganz kleinen Kinder ist der Eintritt frei, und natürlich wird dabei der Mut der letztlich siegreichen Verteidiger der Stadt hervorgehoben.
Wenn ich eine Beschwerde an das Jugendamt richten würde, und die konsequent agieren würden (und nicht mit gutem Menschenverstand und vollkommen zurecht solche Beschwerden einfach in die Tonne treten) müsste man diese Veranstaltungen in der Öffentlichkeit sicher untersagen. Denn es ist natürlich gewaltverherrlichend das man siegreiche Schlachten feiert und die Sieger heroisiert dafür das sie Feinde abstechen.
Das Problem ist weniger das irgendein Jugendamt in seinem Eifer mal die Massstäbe anlegt welche immer gefordert werden sondern dass diese Massstäbe allgemein keinem gutem Verhältniss zum Umgang mit Gewalt entsprechen, und wenig durchdacht sind.