Autor Thema: Hinweis: Ankündigung aus der Redaktion bzgl Übersetzungen von D&D Material  (Gelesen 7704 mal)

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Deus Figendi

  • Administrator
    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
Ääh und worauf willst du hinaus Hiob?
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
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Zechi

  • Globaler Moderator
Keine Sau hat Urheberrechte auf einzelne Sätze oder Wörter, es sei denn diese Wörter sind Eigenkreationen, wie z.B. Nutella.
Also kann man jederzeit ein Wort oder einen Satz egal aus welchem Werk übersetzen.

Doppelt falsch! Jeder Urheber hat an seinen Werken ein Urheberrecht und das Werk kann auch aus einem Satz bestehen. Natürlich sind auch einzelne Sätze aus einem Werk urheberrechtlich geschützt. Zweitens, das Wort Nutella ist nicht Urheberrechtlich geschützt (kein Werk), sondern Markenrechtlich.

Zitat
Man kann auch jederzeit Ausschnitte aus einem Film zeigen, solange die Länge des Ausschnitts nicht die 30 Sekunden überschreitet muss man keinerlei Lizenzgebühren zahlen.
Genauso verhält es sich auch bei Musikstücken und bei Schriftwerken wird es auch nicht anders sein.

Nicht ganz richtig, man darf aus Werken (also auch Musikstücke, Filme) nur "zitieren", wenn das durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist (§ 51 UrhG).

WIr hatten das schon Xmal, aber das Problem bei D&D Werken ist folgendes. Erstens, man kann darüber streiten, ob diese überhaupt "Werke" im urheberrechtlichen Sinne sind. Zweitens, wenn man das annimmt, dann ist es fraglich ob z.B. das Posten in einem Forum vom Zitatrecht gedeckt wäre.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Talamar

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Keine Sau hat Urheberrechte auf einzelne Sätze oder Wörter, es sei denn diese Wörter sind Eigenkreationen, wie z.B. Nutella.
Also kann man jederzeit ein Wort oder einen Satz egal aus welchem Werk übersetzen.

Korrekt, nur handelt es isch bei D&D Regelbegriffen zumeist um Eigenkreationen oder zumindest aus sehr spielspezifischen Elementen.
Es geht auch nicht darum das man einzelne Wörter nicht übersetzen darf, es geht mehr darum das ganze Listen nicht erlaubt sind, die alle wichtigen Termini gegenüberstellen.


edit:
Zechi hat gepostet während ich geschrieben habe. Im Prinzip genau das was ich meinte, nur besser formuliert/erklärt  wink

Mal davon ab, ds diese Diskussion eh müssig ist und wir schon zigmal vor Jahren hatten.
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 08:19:52 von Talamar »
Against signatures!

Taysal

  • Mitglied
    • Taysals Abenteuerland
Stimmt, die Diskussion ist überflüssig. Es fehlt den Kobolden an Gold und Drachen, um den Zauberturm zu erobern. Wir sollten lieber mit dem arbeiten was wir haben und dürfen. Für den Austausch von Zärtlichkeiten bleibt noch immer eine nette PM.  :)

Curundil

  • Mitglied
Das hast Du aber hübsch gesagt.  :lol:
history ['hıstəri], n: an account mostly false of events mostly unimportant, brought about by rulers mostly knaves and soldiers mostly fools. -- Ambrose Bierce

Für mehr Handlung in Rollenspielen!

Arldwulf

  • Mitglied
Zitat von: Talamar
Es geht auch nicht darum das man einzelne Wörter nicht übersetzen darf, es geht mehr darum das ganze Listen nicht erlaubt sind, die alle wichtigen Termini gegenüberstellen.

Wobei ich dazusagen muss das ich im OnGamesbereich wiederum angeschrieben wurde weil meine Spieler die Werte ihrer Chars mit deutschen Begriffen (nichtmal zwingend den echten) aufgeschrieben haben.

Anbei die PM vom Sensenmann.

Zitat
Hallo!

Da ich mir gerade ein paar Charakterbögen in Deiner 4e-Runde angeschaut habe, solltest Du bitte dies beachten und durchsetzen bzw. Deinen Spielern sagen:

Klick

Z.B. bei Tiberius Mactator stehen alle Kräfte auf Deutsch erklärt

Dies darf nicht sein!

Gehe also bitte die Bögen durch!

Gruß Sensemann

Darum auch die Frage oben wie es um die prinzipielle Verwendung deutscher Begriffe in Charakterkonzepten etc. steht. Zumindest da braucht es offensichtlich halt doch eine Klärung.

EDIT: Im Konkretem standen die Namen der Powers auf Deutsch, die Erklärung war aber frei zusammengefasst und entsprach nicht genau dem Regeltext. Auch Skills/Klassenfertigkeiten standen auf deutsch in den Charkonzepten.
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 10:08:22 von Arldwulf »
1st Edition Nekromantentöter
--------
Ich hab nichts gegen niedrige Wahlbeteiligung. Irgendwann regier ich den Laden eben alleine. ;-)

Zechi

  • Globaler Moderator
Hallo,

ohne deinen Charakterbogen gesehen zu haben.

Es ist natürlich nicht verboten, dass man deutsche Regelbegriffe in Postings verwendet, solange nichts unmittelbar gegenübergestellt wird.

Die deutschen Namen von Kräften, Talenten usw. darfst du selbstverständlich nennen. Das Erläutern bzw. die Wiedergabe von Regelmechanismen ist aber möglicherweise problematisch.

Die Erklärung von 3E (nur kein OGL-Material) und 4E Kräften, Zaubern usw. ist dann problematisch, wenn du im Prinzip den Regelmechanismus komplett erklärst, selbst wenn es deine eigenen Worte sind.

Gruß Zechi
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 12:17:42 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Arldwulf

  • Mitglied
*schmunzelt* Ist das jetzt eine Meinung, oder eine offizielle Aussage?

Wie gesagt - oben meinte Talamar ja noch er klärt dies ab, was für mich impliziert dass es eben noch nicht geklärt wäre.

Um ein (fiktives) Beispiel für eine deutsche Kraft zu nennen und darzulegen wie die Kräfte dastanden:

Zitat
Biss des grauen Wolfes
ST vs. RK, 1[W] + ST Schaden, Gegner fällt zu Boden.

Erläutern tut dies natürlich erstmal gar nichts, schliesslich könnte damit jemand ohne das PHB nichts anfangen. Trotzdem reicht es für Leute die wissen was gemeint ist.

Erlaubt? (mal angenommen dies stände im PHB). Und wenn ja dann nur auf englisch, oder auch auf Deutsch?

Und wenn nein, wie sieht dies dann mit Würfelthreads aus, und wie ist es geregelt wenn ich im Spiel die Aktionen ansage? Dann muss ich ja nunmal sagen gegen welche Verteidigung ich agiere und welchen Schaden ich mache.

Ähnlich wie gesagt bezüglich der oben angesprochenen Regelfragen. Darf ich Hexenmeister zum Warlock sagen? Talamar sagt oben er klärt es, du sagst nun es sei erlaubt ohne das von Talamar bisher eine Antwort kam.

Wenn es erlaubt ist wärs natürlich schön wenn dies nochmal klar von offizieller Seite gesagt würde, und dann auch so an die Mods im OnGames Bereich kommuniziert würde. (Soll ja kein Vorwurf an Sensemann sein, wie gesagt habe ich genau diese Fragen oben schon Talamar gefragt und er wusste es ja auch nicht, insofern find ich es absolut ok bis zur Klärung da keine deutschen Begriffe zu verwenden)
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 12:38:10 von Arldwulf »
1st Edition Nekromantentöter
--------
Ich hab nichts gegen niedrige Wahlbeteiligung. Irgendwann regier ich den Laden eben alleine. ;-)

Zechi

  • Globaler Moderator
*schmunzelt* Ist das jetzt eine Meinung, oder eine offizielle Aussage?

Das entspricht unserer Handhabung bevor Gegenüberstellungen "erlaubt" waren.

Bitte beachte, dass es normalerweise verboten ist vollständige Regeltexte etc. zu posten die kein OGL Content sind, egal ob 3E, 4E usw.

Zitat
Um ein (fiktives) Beispiel für eine deutsche Kraft zu nennen und darzulegen wie die Kräfte dastanden:

Zitat
Biss des grauen Wolfes
ST vs. RK, 1[W] + ST Schaden, Gegner fällt zu Boden.

Erlaubt? (mal angenommen dies stände im PHB). Und wenn ja dann nur auf englisch, oder auch auf Deutsch?

Vorbehaltlich eine großzügigeren Handhabung wäre so etwas eher nicht erlaubt, egal ob auf Englisch oder Deutsch und egal ob 3E oder 4E (Ausnahme Texte aus dem SRD), wenn dass der vollständige Regeltext ist. Kommt aber auch auf dem Kontext an (siehe Zitatrecht).

Zitat
Und wenn nein, wie sieht dies dann mit Würfelthreads aus, und wie ist es geregelt wenn ich im Spiel die Aktionen ansage? Dann muss ich ja nunmal sagen gegen welche Verteidigung ich agiere und welchen Schaden ich mache.

Das sollte eigentlich unproblematisch sein, ich sehe da nicht wo das Problem ist.  Da postest du ja keine Regeltexte, sondern verwendest allenfalls Regelbegriffe.

Wie Talamar oben schon schrieb:

Nicht gewollt sind Gegenüberstellungen, insbesondere Glossar-Listen oder ähnliches. Wiedergabe ganzer Regelteile/Abenteuer usw., auch nicht selber übersetzt.

Notwendige Wiedergabe von Regelbegriffen usw. ist dagegen erlaubt. Um dein Beispiel eines Charakterbogens aufzugreifen. Natürlich darfst du die Skills samt Wert auflisten oder die Namen der Powers die ein SC besitzt. Nicht notwendig ist aber beispielsweise die FUnktion eines Skills/der Power zu erklären, denn dass kann jeder im PHB nachlesen.

Oder beim beantworten einer Regelfrage darf man auch schon mal mit einem Zitat antworten, aber eben nur mit dem entscheidenden Satz und nicht gleich mit dem ganzen Regeltext usw.

Wie gesagt hakt Talamar aber wegen Einzelheiten nochmal nach. Du kannst aber davon ausgehen, dass die Handhabung von vor Freigabe der Gegenüberstellungen als Minimum erlaubt sein wird (siehe zu den Gegenüberstellngen auch die Forenrichtlinien):

Zitat von: Forenrichtlinien
Gegenüberstellung von englischen und deutschen Regelbegriffen
Eine Thematik, die im Forum immer wieder aufkommt, ist die direkte Gegenüberstellung von deutschen und englischen Regelbegriffen. Der deutsche Rechteinhaber von D&D, der Verlag Feder & Schwert, Hasbro Deutschland, sieht diese Gegenüberstellungen - im Gegensatz etwa zu den französischen Rechteinhabern - nicht gerne, was auch sein gutes Recht ist. Da das DnD-Gate traditionell über einen guten Draht zu den Verlagen verfügt, respektieren wir den Wunsch des Verlags. Aus diesem Grund sind direkte Gegenüberstellungen von deutschen und englischen Regelbegriffen im Gate unerwünscht / verboten. Allerdings sollte beachtet werden, dass es, wie bereits oben gesagt, ständig zu Lapalien-Fällen kommt; wann Bedarf besteht, einzugreifen und möglicherweise User zurechtzuweisen, entscheiden einzig die Moderatoren. Eigeninitiative seitens der User führt nur zu sinnlosen, teils hitzigen Diskussionen ohne Ergebnis.

Gruß Zechi
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 12:51:31 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Arldwulf

  • Mitglied
Zitat
Und wenn nein, wie sieht dies dann mit Würfelthreads aus, und wie ist es geregelt wenn ich im Spiel die Aktionen ansage? Dann muss ich ja nunmal sagen gegen welche Verteidigung ich agiere und welchen Schaden ich mache.

Das sollte eigentlich unproblematisch sein, ich sehe da nicht wo das Problem ist.  Da postest du ja keine Regeltexte, sondern verwendest allenfalls Regelbegriffe.

Das Problem dabei ist aus meiner sicht, dass die 4E bezüglich der Regeltexte innerhalb der einzelnen Powers sehr spartanisch agiert, und die Regelbegriffe den Regeltexten entsprechen wie sie bei den Powers stehen (und dort unvollständig sind). So Poste ich ja auch bei dem obigem Beispiel keine Regeltexte, weiss nicht was [W] bedeutet und wie die Berechnung des Schadens oder Angriffs modifiziert wird. Die Powers sind also nicht vollständig dargestellt - entsprechen dennoch in etwa dem PHB Text (Schlicht weil der sich auf die Berechnung reduziert). Auf die Berechnung reduziert wird dies aber auch in Würfelthreads.

Um das nochmal etwas mehr zu klären: Ein Würfelthread Eintrag für diese (fiktive) Power sähe letztlich zum Beispiel so aus:

Zitat
Ich setze die Begegnunskraft Biss des grauen Wolfes ein, und greife mit 1w20+7 (ST+Waffenfertigkeit) die Rüstungsklasse meines Gegners an. Ich mache wenn es trifft 1w10+5 (ST+Waffenfokus) Schaden, und der Gegner ist niedergeworfen.

Oder kürzer:

Zitat
Encounter Power, Bite of the grey wolf, ST vs. AC, 1w20+7 Attack, Damage 1w10+5, Target is prone.

Tatsächlich habe ich hiermit aber die Power genauso deutlich/undeutlich beschrieben wie oben, aus beiden Beschreibungen kann ich manches ersehen und manches nicht.

Die Frage ist also auch ob obenstehendes Format noch erlaubt ist, oder ob ich nur noch schreiben darf: 1w20=10, 1w10=5
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 13:26:10 von Arldwulf »
1st Edition Nekromantentöter
--------
Ich hab nichts gegen niedrige Wahlbeteiligung. Irgendwann regier ich den Laden eben alleine. ;-)

Zechi

  • Globaler Moderator
Ich setze die Begegnunskraft Biss des grauen Wolfes ein, und greife mit 1w20+7 (ST+Waffenfertigkeit) die Rüstungsklasse meines Gegners an. Ich mache wenn es trifft 1w10+5 (ST+Waffenfokus) Schaden, und der Gegner ist niedergeworfen.

Oder kürzer:

Encounter Power, Bite of the grey wolf, ST vs. AC, 1w20+7 Attack, Damage 1w10+5, Target is prone.

Beides enthält infos die überflüssig sind. So wäre es meines Erachtens unproblematisch:

Zitat
Ich setze die Kraft Biss des grauen Wolfes ein, und greife mit 1w20+7  die Rüstungsklasse meines Gegners an. Ich mache wenn es trifft 1w10+5 Schaden, und der Gegner ist niedergeworfen.

Gruß Zechi
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 13:54:43 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Arldwulf

  • Mitglied
Was aber genauso Regeldetails ausgibt. Das ist dann ja letztlich nur eine Quantitätsfrage, keine der drei genannten Beispielpostings gibt alle Regeln wieder die notwendig sind um die Power anzuwenden oder zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe fallen bei dir nur "ST" und "Encounter" weg (Was im übrigem wichtig sein kann da es Sachen gibt die speziell den Einsatz von Encounterkräften erlauben). Zudem ist bis auf den Würfelwurf ja eigentlich alles unnötige Info (wenn man darunter Infos versteht die im PHB nachzulesen sind, und damit redundant) - also auch die Info dass der Gegner niedergeworfen wird und das es gegen Rüstungsklasse geht. Trotzdem hast du diese dringelassen was die Frage offen lässt:

Wie viel ist erlaubt? Letztlich ist deine Auswahl was drinblieb und was nicht doch aus dem Bauchgefühl heraus gemacht, oder nicht?
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 14:03:29 von Arldwulf »
1st Edition Nekromantentöter
--------
Ich hab nichts gegen niedrige Wahlbeteiligung. Irgendwann regier ich den Laden eben alleine. ;-)

Zechi

  • Globaler Moderator
Wie viel ist erlaubt?

Nochmal, soviel wie notwendig ist und eben nicht mehr Informationen. Wenn du dich an diesen Grundsatz hälst, dann solltest du keine Probleme haben.

Natürlich musst du das nach GMV selber beurteilen. Wir werden keine verbindliche Antwort von WotC für jeden gedachten oder konstruierten Einzelfall kriegen, wenn du aber mit dem Grundsatz "Nur so viele Infos wie notwendig" arbeitest (analog zum Zitatrecht), dann solltest du kein Problem haben. Evtl. kannst du dich auch an unserer Materialsammlung, anderen Online-Games, den Regelbereich usw. orientieren.

Im Zweifelsfall wird sich ein Mod schon melden und dir sagen, wenn etwas nicht in Ordnung ist, normalerweise sind ja auch nur größere "Verstöße" relevant. Daher wenn du diverse Powers im Rahmen eines Charakterbogens regeltechnisch erklärst ist das natürlich nicht erlaubt. Deine obige Spielbeschreibung der Aktion würde wohl von niemanden bemängelt, auch wenn man noch Infos kürzen könnte, da das nur eine Bagatelle wäre. Siehst du auch an Sensemanns PM, er bezieht sich konkret auf die Power-Erklärungen. Das ist übrigens keine Neuigkeit, denn das war vorher schon bei Nicht-OGL-Material nicht erlaubt sowohl für 3E als auch für 4E Material.

Neu ist eigentlich nur die Änderung der Handhabung bei Gegenüberstellungen und Übersetzungen.

Gruß Zechi
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 14:17:39 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Arldwulf

  • Mitglied
*schmunzelt* Das sagst du so leicht, oben hast du ja ein Beispiel in dem ich regeltechnisch notwendige Informationen gepostet habe gekürzt - und eben diese herausgenommen (am Beispiel "Encounter" Power) weil die ursprüngliche Version nicht ok war aus deiner Sicht.

Das Problem ist das alle in den Powers beschriebenen Sachen (bis auf den Fluff) notwendige Informationen sind, und es keine Unterscheidung ala: "Das wort RK ist notwendig, das Wort Begegnung aber nicht" gibt, und auch die Spieler nicht vorab sehen können welche Infos denn eigentlich notwendig sind und welche nicht. Die Spieler können halt vorab weder absehen ob es wichtig ist das ihre Power ein Blast oder ein Burst ist, noch ob es wichtig ist dass ihre Power Feuerschaden macht, noch ob es wichtig ist ob sie als Basic Attack einsetzbar ist.

Der SL kann natürlich immer nachschauen...wirklich notwendig sind nur die Würfelwürfe und die Namen der Powers. Ob das praktikabel ist ist eine andere Frage.

Ich sprech das ja nicht an um dich zu nerven, sondern weil ich der Meinung bin dass man hier mit "alles wie immer" nicht so recht weiterkommt, und man sich vielleicht mal etwas Gedanken darüber machen sollte.
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 14:26:09 von Arldwulf »
1st Edition Nekromantentöter
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Ich hab nichts gegen niedrige Wahlbeteiligung. Irgendwann regier ich den Laden eben alleine. ;-)

Curundil

  • Mitglied
Die Antwort ist ganz einfach: Alles, was zur Gewährleistung des Spielflusses unter legaler Nutzung der Regelwerke notwendig ist, ist eher unkompliziert. Das ist in der Tat eine Frage des Kontext und der Intention.

Beispiel:
Ein Mitspieler fragt im on-game: "Was macht nochmal Covering Attack?" (unter der Annahme, daß es sich um nicht-OGL-Material handelt)

Falsche Antwort: Den Regeltext der Power posten, egal ob umschrieben oder wörtlich.
Richtige Antwort 1: "In diesem Fall 16 Punkte Schaden, und Klaus kann zwei Felder shiften."
Richtige Antwort 2: "Steht auf Seite 78 im PHB, oben links."

Solange Du jemandem kein Material zugänglich machst, das er nicht legal besitzen kann, ist alles okay. Genau wie Du einen Kumpel in Deinem Regelwerk lesen lassen kannst, ihn auf die relevante Stelle in seinem Regelwerk hinweisen kannst, es ihm aber nicht kopieren darfst.

Anderes Beispiel, wieder im on-game Kontext (weil hier alles "Gesagte" ja quasi medial publiziert wird):
Spieler tippt: "Mein Hexenmeister schüttelt drohend die Faust."
Spielleiter tippt: "Verständnisfrage: Hexenmeister = Warlock ?"
Spieler tippt: "Jupp."

Völlig okay. Nicht okay wäre:

"Es folgt eine Gegenüberstellung der Klassennamen, zur Nutzung im On-games-Bereich: [...]"

Ihr wißt beide, was gemeint ist.
Was hier gerade losgetreten wird, ist die Debatte, ob es bereits Umweltverschmutzung ist, wenn ich beim Waldspaziergang noch etwas Benzin von der Tankstelle an der Schuhsohle habe, oder erst dann, wenn ich einen Kanister in den Busch kippe - und wo dazwischen, bei wieviel Milliliter, die Grenze verläuft.
history ['hıstəri], n: an account mostly false of events mostly unimportant, brought about by rulers mostly knaves and soldiers mostly fools. -- Ambrose Bierce

Für mehr Handlung in Rollenspielen!