Die beiden Polizisten, die bei der Freiheit-statt-Angst-Demo den "Mann in Blau" vor zwei Jahren zu Boden gezerrt und ins Gesicht geschlagen haben, nachdem er einen nach dessen Dienstnummer gefragt hatte, sind wegen Körperverletzung im Amt jeweils zu 120 Tagessätzen verurteilt worden und damit vorbestraft, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Letzteres ist zu bezweifeln, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden und auch der Anwalt des "Mann in Blau" als Vertreter der Nebenklage sich ausdrücklich vorbehält, dies zu tun.
Die beiden Polizisten hatten bis zuletzt darauf bestanden, der Mann habe sich ihren Anordnungen (Platzverweis) widersetzt und sie hätten schließlich den Widerstand des Mannes mit Gewalt brechen müssen und haben daher auf Freispruch plädiert. Die Richterin ist dem jedoch nicht gefolgt, da sie schon durch die Videobänder vom Geschehen als erwiesen ansah, dass der friedliche Charakter der Gesamtsituation einen Gewalteinsatz überhaupt nicht gerechtfertigt hätte, auch wenn der Mann den Anweisungen nicht nachgekommen sei. Der Berliner Polizeipräsident musste sich zwischenzeitlich einer gerichtlichen Anordnung beugen, nicht länger zu behaupten, der Mann in Blau habe Widerstand geleistet, weswegen der Gewalteinsatz gerechtfertigt gewesen sei. Der Vorwurf der gemeinschaftlichen Tat und der schweren Körperverletzung im Amt sei jedoch ebensowenig beweisbar.
Laut taz-Bericht gab es am Ende der Verhandlung noch einen Eklat. Es war zwischen den Anwälten der Polizisten und dem des Nebenklägers wohl während der Verhandlung mehrfach zu Wortgefechten gekommen und am Ende soll der Verteidiger eines der Polizisten den Vertreter der Nebenklage beschuldigt haben, wie im Dritten Reich bei Freisler üblich auf menschenverachtende Weise Stimmung machen zu wollen. Naja, ist eben die
taz, bei
heise-Online steht davon nichts.
Einen faden Nachgeschmack hinterlässt,wie ich finde, dass es a) so lange gedauert hat, bis der Prozess überhaupt begonnen hat und b) der Prozess selbst dann auch nochmal so lange gedauert hat. Das erweckt den Eindruck, dass der Staat sich trotz Rechtsstaatscharakter nicht leicht tut, seine Exekutivbeamten für Verfehlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Weiterhin würde mich interessieren ob die beiden Beamten dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben bzw. ob sie überhaupt im Polizeidienst verbleiben.