Diskriminierungen können strafbar sein, aber nicht in dem Fall von Acrylium.
Und wer legt das fest?
Das Gesetz. Nicht jede "diskriminierende" Äußerung ist strafbar, sondern nur in bestimmten Fällen, z.B. diesen
hier. Die Schwelle einer strafbaren diskriminierenden Äußerung ist deutlich höher, als das was sich als Beleidigung qualifiziert. Du brauchst teilweise auch erstmal ein Opfer (oder zumindest die Verletzung eines Rechtsguts, wie z.B. den öffentlichen Frieden) und bislang hat sich hier keines gemeldet, niemand hat zu erkennen gegeben, dass er tatsächlich diskriminiert wurde bzw. sich so fühlt. Ähnlich wie bei einer Beleidigung, wenn jeman Arschloch ruft, aber es niemand hört oder sich niemand meldet der sich beleidigt fühlt, dann ist es auch keine Beleidigung.
Wo stand oder steht "Homosexuelle ekeln mich an" evtl. haben wir das nämlich übersehen,
Zeigt es doch, wes Geistes Kind der Threadersteller ist...
So so, wessen Geistes Kind bin ich Deiner Meinung nach denn nur weil ich mir das Recht rausnehme selbst zu entscheiden mit wem ich meine Freizeit verbringen möchte und wen ich in meine Wohnung lassen will?
Oder bin ich deswegen schon böse weil ich niemanden in meine Wohnung lassen möchte, in dessen Gegenwart mich ein ausgesprochenes Unwohlsein überkommt, auch wenn ich mir bei rationaler Betrachtungsweise durchaus bewußt bin, dass diese Gefühle absolut irrational sein mögen?
In diesem Posting stand zwei Tage lang "in dessen Gegenwart mich ein ausgesprochenes Unwohlsein und Ekel überkommt". Es mag auch ...Unwohlsein bis hin zum Ekel... oder so gewesen sein, auf jeden Fall war das Wort Ekel dabei und das finde ich harten Tobak. Das stand zwei Tage da, bis er es - wahrscheinlich aufgrund des heftigen Gegenwindes und weil er den "Ekel" selbst nicht mehr so wirklich als nicht so schlimm rechtferigen konnte - am 31.12. selbst editiert hat.
Wie gesagt wurde Acrylium Zeit eingeräumt selber seine Wortwahl zu überdenken und zu ändern, das ist hier geschehen. Du hast aber Recht, dass es vor allem dieses Posting war, welches unakzetabel war.
Ansonsten möchte ich nochmal ein aus meiner Sicht drei wichtige Punkte in den Ring werfen:
1. Diskriminierende Äußerungen sind im Gate bislang quasi nicht aufgetreten, insofern kann es sich hier auch um einen absoluten Einzelfall handeln.
2. Niemand hat sich zu erkennen gegeben, der sich durch Acryliums Äußerungen verletzt gefüht hat.
3. Das allgemeine Diskriminierungsverbot (dessen Verstoss nicht unbedingt eine Straftat ist) ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Für Bürger untereinander gilt eigentlich das:
Adressat des Diskriminierungsverbots ist zuvörderst der Staat in seinem Handeln gegenüber den Bürgern. Insbesondere dient das Diskriminierungsverbot als Abwehrrecht gegenüber Übergriffen des Staates und seiner Organe. Die Bürger selbst unterliegen dagegen keinem allgemeinen Diskriminierungsverbot. Ihre Privatautonomie ermöglicht es ihnen vielmehr grundsätzlich, frei von staatlicher Reglementierung sich im Alltag auch diskriminierend zu verhalten, ohne dafür einen rechtfertigenden Grund vorweisen zu müssen.
Davon gibt es Ausnahmen (z.B. im Arbeitsrecht, Volksverhetzung usw.), aber es sind Ausnahmen von der Grundregel.