Autor Thema: Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung  (Gelesen 2670 mal)

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Deus Figendi

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #15 am: 06. März 2010, 14:15:52 »
(...) die sie pro Lied beziffern und immer schwammig zwischen 300 und 400 Euro liegt.
Davon abgesehen, dass diese Bezifferung m.E. höchst fragwürdig ist (was bewerten die da?
Das kann ich dir sagen: Sie "bewerten" die Kosten, die durch die Abmahnung entstehen. In erster Linie das Anwaltshonorar.
Inwieweit das an den Streitwert gekoppelt ist weiß ich nicht.
Zitat
Hätten sie sichere Ansprüche, würden sie es doch auf einen Mahnbescheid mit allen Folgemitteln ankommen lassen.
Dass sie vielmehr mit einer Pauschalsumme die Sache als "erledigt" erklären wollen und darüber hinuas mit viel Geld drohen, falls man nicht darauf eingeht, zeugt m.E. von einer schwachen Position, hinter der kein sicher durchsetzbarer Anspruch steht.
Jain, also aufgrund dessen, dass hier einfach in den letzten Jahren viel zu viel Schindluder getrieben wird stimme ich dir zu, eben weil sich so manche Kanzlei mit genau diesem Job über Wasser zu halten scheint.
Grundsätzlich aber ist das Mittel der Abmahnung dazu gedacht, wenn eine Rechtsverletzung unstrittig ist sie ohne Gericht schnell und unbürokratisch zu lösen. Eine Abmahnung ist erstmal eine Aufforderung etwas zu unterlassen.
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Zechi

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #16 am: 06. März 2010, 14:22:09 »
@Sendar
Das meine ich mit völlig falschen Fehlinformationen. Ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid kann man nur im Falle von Geldforderungen einleiten, hier geht es um Urheberrechtsverletzungen. Das was der Anwalt an Zahlung fordert, ist seine Rechtsanwaltsgebühr und nicht eine Geldforderung des Mandanten. Die geltende gemachte Hauptforderung des Mandanten (Sido) ist ein Auskunfts- und Unterlassungsanspruch, den man natürlich nicht in einem Mahnverfahren geltend machen kann.

Das was du vermutlich meinst, sind Internet-Abo Fallen, wo dubiose Firmen mit Rechtsanwälten oder Inkassobüros angebliche Forderungen geltend machen. Da wird dann in der Tat nie ein Mahnverfahren oder ein Gerichtsverfahren angestrengt, weil die Forderung nicht begründet ist.

Hier geht es aber um ein ganz anderes Verfahren, die Abmahnung kann die Einleitung für ein einstweiliges Verfügungsverfahren sein und das droht hier Fanatiker, sollte er auf die Abmahnung nicht reagieren.
« Letzte Änderung: 06. März 2010, 14:24:28 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Heretic

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #17 am: 07. März 2010, 02:55:28 »
Nicht Sido, Zechi.
Sondern der, der NICHT genannt werden sollte.

Wormys_Queue

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #18 am: 07. März 2010, 12:15:42 »
Ja, Zechi, da musste aufpassen, wenns um Sido geht, kennt B. keine Freunde. Mit dem verwechselt zu werden, ist für ihn noch schlimmer als wenn du seine Mama beleidigst.  :D
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Wormy's Worlds

Fanatiker

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #19 am: 07. März 2010, 15:29:27 »
Also erst einmal danke für die Infos von allen, dass das hier keine Rechtsberatung ersetzt ist mir klar und war auch niemals von mir Beabsichtigt.

Bezüglich der Schuldzuweisung:

Ich habe am gestrigen Abend mal herumgefragt, ob jemand etwas wüsste. Klar ist jetzt, dass über ein p2p Client Netzwerk versucht wurde Musik zu laden (der Client war wegen anderer Sache installiert). Dies wurde aber allem Anschein nach direkt danach unterbunden (gewesen ist es natürlich niemand), der Download wurde also abgebrochen (deshalb fand ich auch keinerlei Musik auf meinem Rechner) und die Musik anschließend bei Youtube gehört, ob es sich dabei aber um diese Datei gehandelt hat weiß (verständlicherweise) niemand mehr.
Letzten Endes gilt aber, dass die Anwaltskanzlei eben meine IP im Bezug auf irgendwelche Top 100 Charts hat und somit "bewiesen" hat, dass meine IP zum angezeigten Zeitpunkt an diese Datei gebunden war (auch wenn ich selbst davon nichts wusste).
Wenn dem so war (und davon gehe ich aus) ist das leider wirklich mein Problem und ich muss die Rechenschaft dafür ablgegen.

Mich wundert nur, dass die Anwaltskanzlei schreibt, dass festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert werden konnte, dass meine IP diese Datei heruntergeladen hat, aber diese "Dokumentation" nirgendswo zu finden ist. Auch fehlt ein schreiben der Telekom (mein ISP) in welchem steht, dass mein Name mit der IP in Verbindung zu bringen ist.
Solche Infos, meine ich, sollten doch wohl bei solch einer Anschuldigung dabei stehen, oder?
ALEA IACTA EST

Deus Figendi

  • Administrator
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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #20 am: 07. März 2010, 17:27:15 »
Dies wurde aber allem Anschein nach direkt danach unterbunden (gewesen ist es natürlich niemand), der Download wurde also abgebrochen
Wenn es angefangen hatte zu laden ist es gerade bei Charts nicht unwahrscheinlich, dass auch schon hoch geladen wurde.
Zitat
und die Musik anschließend bei Youtube gehört, ob es sich dabei aber um diese Datei gehandelt hat weiß (verständlicherweise) niemand mehr.
Den Satz habe ich nicht ganz verstanden... (bei YT eine Audio-Datei abspielen, welche du nicht heruntergeladen hast... hää?) Aber YouTube ist mehr oder minder legal. Sie zahlen eine Pauschale an die GEMA und jene Künstler, die damit nicht einverstanden sind, deren Musik wird entfernt. Sollte sie mal nicht entfernt worden sein ist es für dich als Kunden nicht ersichtlich, dass das da nicht sein sollte und damit ist es keine "offensichtlich illegale Quelle" oder wie das nochmal heißt und du bist aus dem Schneider. YT-gucken nix böse!

Zitat
Mich wundert nur, dass die Anwaltskanzlei schreibt, dass festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert werden konnte, dass meine IP diese Datei heruntergeladen hat, aber diese "Dokumentation" nirgendswo zu finden ist. Auch fehlt ein schreiben der Telekom (mein ISP) in welchem steht, dass mein Name mit der IP in Verbindung zu bringen ist.
Solche Infos, meine ich, sollten doch wohl bei solch einer Anschuldigung dabei stehen, oder?
Das ist üblich und hat imho 2 Gründe: 1. sie müssen nicht. Warum sollten sie bei einer Abmahnung dir Infos zustellen, die sie rechtlich nicht zustellen müssen? (Dass sie es nicht müssen ist natürlich blöd). Dennoch könnte man ggf. mit solchen Beweisen den Druck entsprechend erhöhen. Aber unglücklicherweise unterlaufen den DigiResearch-Jungs, den Kanzleien, den Staatsanwaltschaften, den Providern Fehler.
Das sind z.B. Fehler wie Zahlendreher in der IP (weil die z.B. per Fax übertragen und abgetippt wird oder so) oder protokollierte Uploads außerhalb des Protokollierungszeitraumes ^^ oder ähnliche Kopfer. (Diese Informationenen habe ich vom heise-Verlag. Insbesondere aus der Zeitschrift c't und dem c't-TV-Magazin).
Wenn man nun also diese Beweise mitschicken würde liefe man Gefahr, dass man angreifbar wird. Daher werden die Beweise erst vor Gericht ausgepackt. Und wenn man anfinge nur die fehlerfreien mit zu schicken wäre das a. mehr Aufwand und b. würde auffallen, wenn dann doch was fehlt.

In deinem speziellen Fall scheinst du ja "schuldig" zu sein (als Störer), ansonsten sei jedem angeraten die eigenen IPs immer schön zu protokollieren, damit man bei einem solchen Brief ggf. anzweifeln kann, dass man diese Adresse hatte. Ich mache das sogar doppelt, mein Router logt das sowieso und außerdem habe ich einen entsprechenden CronJob laufen, der das alle 6 Stunden speichert.

Wobei es nicht nett ist, dass keiner deiner Kumpels dafür gerade steht oder dass man wenigstens gemeinsam sie Sache stemmt. Ich meine: Wenn man die Kosten teilt ist es doch erträglich.
Und ich finde im Übrigen nicht, dass man sich für die "Anwesenheit" von P2P-Software entschuldigen oder diese erklären muss. Ich habe auch diverse Programme mit diesen Funktionen.
« Letzte Änderung: 07. März 2010, 17:31:14 von Deus Figendi »
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