Dies wurde aber allem Anschein nach direkt danach unterbunden (gewesen ist es natürlich niemand), der Download wurde also abgebrochen
Wenn es angefangen hatte zu laden ist es gerade bei Charts nicht unwahrscheinlich, dass auch schon hoch geladen wurde.
und die Musik anschließend bei Youtube gehört, ob es sich dabei aber um diese Datei gehandelt hat weiß (verständlicherweise) niemand mehr.
Den Satz habe ich nicht ganz verstanden... (bei YT eine Audio-Datei abspielen, welche du nicht heruntergeladen hast... hää?) Aber YouTube ist mehr oder minder legal. Sie zahlen eine Pauschale an die GEMA und jene Künstler, die damit nicht einverstanden sind, deren Musik wird entfernt. Sollte sie mal nicht entfernt worden sein ist es für dich als Kunden nicht ersichtlich, dass das da nicht sein sollte und damit ist es keine "offensichtlich illegale Quelle" oder wie das nochmal heißt und du bist aus dem Schneider. YT-gucken nix böse!
Mich wundert nur, dass die Anwaltskanzlei schreibt, dass festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert werden konnte, dass meine IP diese Datei heruntergeladen hat, aber diese "Dokumentation" nirgendswo zu finden ist. Auch fehlt ein schreiben der Telekom (mein ISP) in welchem steht, dass mein Name mit der IP in Verbindung zu bringen ist.
Solche Infos, meine ich, sollten doch wohl bei solch einer Anschuldigung dabei stehen, oder?
Das ist üblich und hat imho 2 Gründe: 1. sie müssen nicht. Warum sollten sie bei einer Abmahnung dir Infos zustellen, die sie rechtlich nicht zustellen müssen? (Dass sie es nicht müssen ist natürlich blöd). Dennoch könnte man ggf. mit solchen Beweisen den Druck entsprechend erhöhen.
Aber unglücklicherweise unterlaufen den DigiResearch-Jungs, den Kanzleien, den Staatsanwaltschaften, den Providern Fehler.
Das sind z.B. Fehler wie Zahlendreher in der IP (weil die z.B. per Fax übertragen und abgetippt wird oder so) oder protokollierte Uploads außerhalb des Protokollierungszeitraumes ^^ oder ähnliche Kopfer. (Diese Informationenen habe ich vom heise-Verlag. Insbesondere aus der Zeitschrift c't und dem c't-TV-Magazin).
Wenn man nun also diese Beweise mitschicken würde liefe man Gefahr, dass man angreifbar wird. Daher werden die Beweise erst vor Gericht ausgepackt. Und wenn man anfinge nur die fehlerfreien mit zu schicken wäre das a. mehr Aufwand und b. würde auffallen, wenn dann doch was fehlt.
In deinem speziellen Fall scheinst du ja "schuldig" zu sein (als Störer), ansonsten sei jedem angeraten die eigenen IPs immer schön zu protokollieren, damit man bei einem solchen Brief ggf. anzweifeln kann, dass man diese Adresse hatte. Ich mache das sogar doppelt, mein Router logt das sowieso und außerdem habe ich einen entsprechenden CronJob laufen, der das alle 6 Stunden speichert.
Wobei es nicht nett ist, dass keiner deiner Kumpels dafür gerade steht oder dass man wenigstens gemeinsam sie Sache stemmt. Ich meine: Wenn man die Kosten teilt ist es doch erträglich.
Und ich finde im Übrigen nicht, dass man sich für die "Anwesenheit" von P2P-Software entschuldigen oder diese erklären muss. Ich habe auch
diverse Programme mit diesen Funktionen.