Verbindungsdaten selber dürften hingegen nicht länger als sieben Tage gespeichert werden
Der Antrag der Datenerhebung war vom 04.01.2010, kanns ein, dass der Provider diese Daten so lange in der Rückhand hielt, bis es geklärt wurde.
Bezüglich Suche im Netz: Habe mich natürlich schon ausgiebig mit der sache im Netz befasst, aber wirklich unendlich viele Meinungen gelesen und gehört, meist dermaßen unqualifiziert, dass ich den Großteil der Infos erstmal beiseite hab liegen lassen und lieber eine allgemeine Frage in das Forum meines Vertrauens gesetzt habe. Hab mich weiter erkundigt Reihenfolge sieht so aus:
1.1) Prüfen ob Rechtsschutzversicherung sich der Sache annimmt.
1.2) Falls nicht, Antrag auf Beratungsschein beim Amt stellen.
3.) Je nachdem wie lange 1.) oder 2.) dauert:
- Anfrage auf Fristverlängerung bei Anwaltskanzlei (gerade bei 2.) wird sicherlich in 10 Tagen kein Beratungsschein da sein).
Bezüglich der Fristverlängerung: Tatsache ist, dass ich die in der Frist gesetzten Bedingungen, selbst wenn ich wollen würde, gar nicht Einhalten kann (de Facto ist mein Kontostand gerade 2-stellig),
müssen die Fristen verlängert werden, bzw. habe ich einen Anspruch.
4.) Danach Beratungsgespräch mit dem Anwalt.
Handlung, wie der Anwalt rät.
5.) Hoffen, dass es nicht zu teuer wird!
Das tragische ist, dass ich eigentlich in unserem Freundeskreis derjenige war, welcher immer am stärksten aufgepasst hatte und jedem eindringlichst empfohlen habe auf Tauschbörsen und P2P Netzwerke zu verzichten und jetzt so etwas. Ich vermute, dass irgend jemand an Sylvester noch Sachen aus dem Netz geladen hat, weil er irgendein Chart Lied hören wollte (ich selbst höre so Musik absolut gar nicht). Mittlerweile ist auch schon seid langem nix mehr von der Musik von Sylvester da und die WindowsLogs der Ereignisanzeige gehen bei mir nicht so weit zurück, dass ich noch irgendwas nachvollziehen könnte.