Autor Thema: Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung  (Gelesen 2669 mal)

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Fanatiker

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« am: 05. März 2010, 18:51:12 »
Erst einmal Hallo an alle,

Nachdem ich heute etwas später als sonst aufgestanden bin, weil die Kombination aus Genickschmerzen und Tinnitus aufgrund eines gestrigen Pagan-Metal Konzertes körperlich doch einiges abverlangte, musste ich beim Leeren meines Briefkastens einen Erschreckenden fund machen:

Anwaltsbüro XY (Name wird hier bewusst nicht verwendet ist aber eines der unzähligen Abmahnbüros)

Sehr geehrter Herr xxx,

(...)
Es kontne festgestellt werden, dass sie über eine Tauschbörse folgendes Material unseres Mandanten (Bushido) geuploadet haben:
Datum: 31.12.2009
Uhrzeit: XX:XX
Upload: German_TOP100_Single_Charts_23_11_2009-MiNiSTRY
IP-Adresse: XXX
Original Titel: Bushido ft. Karel Gott (war das nicht der mit der Biena Maya?) Immer jung...

Desweiteren wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Urheberrechte beim Mandanten (Bushido) liegen.
Nach §97 UrhG wird demanch ein Anpsruch auf Unterlassung fällig.
Es wird dargelegt, dass der ISP meine Adressdaten herausgegeben hat. Anbei ist die Entscheidung des Landgerichts, dass der ISP das machen darf (nebenbei ist diese Entscheidung auch noch Unvollständig es fehlen die Seiten 1 und 2 von 5, 3,4,5 sind vorhanden).
Danach werde ich Aufgefordert dieses Verhalten zu unterlassen und Auskunft über:
- Herkunft des Materials (Name Anschrift des Lieferanten)
- Anderer Vorbesitzer
- Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung
- Die Anzahl der durch dritte Erfolgten Donwloads
Hier frage ich mich, wie diese Kanzlei meine Urheberrechtsverletzung überhaupt nachweisen kann, wenn sie von mir
Informationen bezüglich des Zeitraums und Anzahl der Fremddownloads braucht.
Des weiteren wird von Vorsatz und Fahrlässigkeit gerdet, und die eventuellen Schadensersatzansprüchen von Bushido zu mir, sollte sich eines der beiden Sachen herausstellen.
Anschließend gibt es eine, nenne wir es mal "Drohung" in welcher darauf aufmerksam gemacht wird, wie Teuer doch der Streitwert wäre (6000€).

Nun bietet der liebe Bushido mir an, diese Sache einverhnehmlich zu Regeln:
- Ich soll die Musikdatei löschen (sie befand sich meines Wissensstandes nie auf meinem Computer!)
- Gleichzeitig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung Unterzeichnen, in welcher ich meine Rechtsverletzung zugebe.
- und 350€ auf das Anwaltskonto zahlen.

Riesen Schock! Der Tinnitus wurde schlimmer...ein dumpfes Hämmern kam dazu.

Jetzt meine Frage: Was soll ich als nächstes tun? Erschwerend kommt hinzu, dass ich finanziell im Moment sehr schwer angeschlagen bin. Was würde mich ein Rechtsanwalt Kosten, bzw. übernehmen Rechtsschutzversicherungen solche Fälle? Macht es aus Sicht der Kosten mehr Sinn das Geld zu überweisen? Aber was ist dann mit dem Schuldbekentnis, Pardon, es nent sich ja Unterlassungserklärung... bin mehr als fertig, sag ich euch.

Grüße Fanatiker
ALEA IACTA EST

Lor

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #1 am: 05. März 2010, 19:04:22 »
Meinem Onkel ist sowas letztes Jahr auch passiert. Was du schreibst klingt ziemlich ähnlich. Ich weiß allerdings nicht, wie die Sache ausgegangen ist. Er hat sich jedenfalls auch beraten lassen und sie haben als erstes gesagt, dass er erstmal bei der Anwaltskanzlei anrufen soll und ganz sachlich um eine Fristverlängerung bitten soll, damit er sich erstmal rechtlichen Rat holen und die Angelegenheit überprüfen kann. In dem Schreiben hatte er auch nur eine Frist von einer Woche um 400 Euro zu zahlen, oder so ähnlich. Das war soweit ich mich erinnere auch kein Problem und wurde ihm gewährt. Ich werd ihn die Tage mal fragen, wie es dann weitergegangen ist.

Lebensgefahr ist gut für den Kreislauf.

AfterBusiness

  • Mitglied
    • http://www.djm-k.de
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #2 am: 05. März 2010, 19:24:19 »
Mach erst mal nix.... poste das mal im Jurathek Forum.... da wird Dir geholfen, weil dort Anwälte und sonstige Leute drinne sind, die echt Ahnung haben.... danach weisste was Du machen mussst....  :)
Viel Glück!
Lache viel, so lebst Du länger! :-)

TheRaven

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #3 am: 05. März 2010, 20:38:58 »
Hattest du an Silvester nichts besseres zu tun als freundliche Kleinunternehmen in den absoluten, unabdingbaren, finanziellen Ruin zu treiben und kleine Kinder zu essen? Aber ernsthaft, falsches Forum. Die Leute hier sind zwar (zum Teil) hilfsbereit aber aber nette Menschen und Unwissenheit sind eine tödliche Kombination.

Ok, ein wenig helfe ich dir. Klick mal hier. Du nicht alleine. Wenn es um Bindhardt geht, dann findest du hier und hier konkrete Infos zu der Sache.

Wieso um alles in der Welt suchst du nicht selber nach sowas? Ist mehr als einfach zu finden. Zum Sachverhalt selbst sage ich nichts, da findet man unter den Links mehr als genug Informationen von Leuten die wissen wovon sie schreiben.
« Letzte Änderung: 05. März 2010, 20:50:21 von TheRaven »
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Deus Figendi

  • Administrator
    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #4 am: 05. März 2010, 20:40:21 »
Soweit man so hört finde defacto eine Beweislastumkehr statt und das obwohl inzwischen mehr oder minder erwiesen ist, dass das System diverse Macken hat (Zahlendreher bei den Abfragen, falsches Datum wird in der Schnüffel-Software gespeichert und noch so ein paar Klöpse). Dennoch erkennen die Gerichte die Argumentation der Rechtevertreter an und du hast einen verdammt schwerden Stand.
Wenn du versichter bist frag einen Anwalt oder die Versicherung selbst ob sie das macht.
Alle Experten raten derzeit Zähneknirschen und zahlen, tu das wenn du nicht versichert bist oder dein Anwalt sagt dass deine Versicherun die Kosten nicht tragen würde.

Ausnahme wäre imho wenn die angegebene IP nicht die deine war.

Fraglich allerdings wie du die Fragen beantworten sollst ^^ Aber ich nehme mal an, dass es irgendwo im Internet einen Formbrief steht in der man
1. den Sachverhalt bestreitet
2. die Unterlassung erklärt (warum auch nicht) und
3. zahlt.
« Letzte Änderung: 05. März 2010, 20:43:45 von Deus Figendi »
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TheRaven

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #5 am: 05. März 2010, 21:05:50 »
Das was mich am meisten irritiert ist effektiv das Datum der Sache, denn eine Abmahnung muss normalerweise innert sieben Tagen erfolgen, da alles, was über diese Zeit hinaus geht unter die Datenvorratsspeicherung fällt und diese Infos nur in Bezug auf schwere Verbrechen genutzt werden dürfen. Verbindungsdaten selber dürften hingegen nicht länger als sieben Tage gespeichert werden.

So oder so, um professionelle Hilfe kommst du wohl nicht rum, denn nichts machen ist keine Lösung und unterschreiben/zahlen auch nicht, jedenfalls nicht ohne professionelle Sichtung der Dokumente. Also gratis kommst du aus der Sache nicht raus. Keine Chance. Es ist ja nicht nur eine Zahlungsaufforderung, das wäre halb so wild, sondern die Zahlung ist zusätzlich an ein Dokument gebunden, welches du unterschreiben sollst. Und dieses Dokument kann eine hässliche Falle sein um dich weiter zu belangen.
« Letzte Änderung: 05. März 2010, 21:16:05 von TheRaven »
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- Friedrich

Fanatiker

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #6 am: 05. März 2010, 21:55:32 »
Zitat
Verbindungsdaten selber dürften hingegen nicht länger als sieben Tage gespeichert werden
Der Antrag der Datenerhebung war vom 04.01.2010, kanns ein, dass der Provider diese Daten so lange in der Rückhand hielt, bis es geklärt wurde.

Bezüglich Suche im Netz: Habe mich natürlich schon ausgiebig mit der sache im Netz befasst, aber wirklich unendlich viele Meinungen gelesen und gehört, meist dermaßen unqualifiziert, dass ich den Großteil der Infos erstmal beiseite hab liegen lassen und lieber eine allgemeine Frage in das Forum meines Vertrauens gesetzt habe. Hab mich weiter erkundigt Reihenfolge sieht so aus:

1.1) Prüfen ob Rechtsschutzversicherung sich der Sache annimmt.
1.2) Falls nicht, Antrag auf Beratungsschein beim Amt stellen.

3.) Je nachdem wie lange 1.) oder 2.) dauert:
- Anfrage auf Fristverlängerung bei Anwaltskanzlei (gerade bei 2.) wird sicherlich in 10 Tagen kein Beratungsschein da sein).
Bezüglich der Fristverlängerung: Tatsache ist, dass ich die in der Frist gesetzten Bedingungen, selbst wenn ich wollen würde, gar nicht Einhalten kann (de Facto ist mein Kontostand gerade 2-stellig), müssen die Fristen verlängert werden, bzw. habe ich einen Anspruch.

4.) Danach Beratungsgespräch mit dem Anwalt.
Handlung, wie der Anwalt rät.

5.) Hoffen, dass es nicht zu teuer wird!

Das tragische ist, dass ich eigentlich in unserem Freundeskreis derjenige war, welcher immer am stärksten aufgepasst hatte und jedem eindringlichst empfohlen habe auf Tauschbörsen und P2P Netzwerke zu verzichten und jetzt so etwas. Ich vermute, dass irgend jemand an Sylvester noch Sachen aus dem Netz geladen hat, weil er irgendein Chart Lied hören wollte (ich selbst höre so Musik absolut gar nicht). Mittlerweile ist auch schon seid langem nix mehr von der Musik von Sylvester da und die WindowsLogs der Ereignisanzeige gehen bei mir nicht so weit zurück, dass ich noch irgendwas nachvollziehen könnte.
ALEA IACTA EST

TheRaven

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #7 am: 05. März 2010, 23:24:48 »
Ich vermute, dass irgend jemand an Sylvester noch Sachen aus dem Netz geladen hat
So, irgendjemand? Entweder warst du es selber und dann kannst du auf den Eiertanz hier verzichten, da du dir des Risikos bewusst warst oder aber du hast irgendwelchen Leuten unbeabsichtigten Zugriff auf dein System gegeben und in diesem Falle fehlt mir das Mitleid vollkommen. So Abmahnungen sind der letzte Dreck und die Leute, welche das veranstalten Abschaum aber eine gewisse eigene Verantwortung ist nicht von der Hand zu weisen. Dein weiteres Vorgehen scheint mir aber richtig zu sein und ist das einzig Vernünftige. Sag mal, bei welchem Provider warst du denn?
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- Friedrich

hewimeddel

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #8 am: 06. März 2010, 00:25:53 »
Bushido ft. Karel Gott

Bei so einem Dreck kann man halt nur mit Abmahnungen Geld verdienen.
Ich würde auf jeden Fall in deinem "Freundes"-Kreis recherchieren, wer dir die Suppe eingebrockt hat. Evtl. ist diese Person ja bereit, die Verantwortung zu übernehmen.

tschau
hewi
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

Heretic

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Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #9 am: 06. März 2010, 01:39:21 »
@Fanatiker: Betreibst du Filesharing über" Peer to Peer"-Netzwerke?
Oder hast du welches betrieben?
Wieviele Leute hatten Zugang zu deinem Rechner/deiner IP?
 

Deus Figendi

  • Administrator
    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #10 am: 06. März 2010, 06:46:46 »
Ach so es kann doch sein!?
Ich ging jetzt von totaler Unschuld aus, denn davon gibt es auch jede Menge dokumentierte Fälle, in denen Ehepaar beide Ende 50 von Bushido oder P2P noch nie was gehört und andere Leute gehen nicht an den Rechner abgemahnt wurden.
Wenn du wirklich annimmst, dass da irgendwer irgendwas an Sylvester gemacht hat, dann haftet auch irgendjemand. Im Zweifel du (Störerhaftung).

Und nimm auf jeden Fall deine Gäste mal ins Gericht (also schimpfen), es gibt genug Wege ohne Upload urheberrechtlich geschütztes Material zu bekommen. Ob 1clickHoster (idR nicht erlaubt) oder Radio-Streams oder last.fm. Manchmal tut's auch amazons Vorschau oder YouTube (sehr erfolgsversprechend wenn es um Charts geht und in den meisten Fällen legal).
Wie angedeutet sind die letztgenannten meistens sogar erlaubt, Radio und Radiomitschnitte sind derzeit noch zulässig, last.fm gilt als Radio. Amazon macht das denke ich mal eh nur wenn die Künstler zustimmen und YouTube führt GEMA-Gebühren ab.

Also wie gesagt mit der neuen Erkenntnis "wahrscheinlich war da was" kannst du deinen 5-Punkte-Plan durchaus verfolgen, aber ich denke du wirst die 350 bezahlen müssen und Ende.
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Zechi

  • Globaler Moderator
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #11 am: 06. März 2010, 08:04:39 »
Nur ein paar Tipps:

1. Vertraue keiner "Rechtsberatung" in Internetforen. Einige Hinweise mögen vielleicht richtig sein, es sind auch immer absolute Fehlinformationen dabei, dass gilt auch hier. Kostenlose seriöse Rechtsberatung gibt es im Internet nicht, denn die wäre selber verboten und könnte abgemahnt werden :) Geh zu einem Anwalt und zwar gleich am Montag. Der wird dich zwar auch was kosten, aber mit großer Wahrscheinlichkeit wird er zumindest die Abmahnkosten senken können und ich denke du bezahlst lieber deinen Anwalt, als den der Gegenseite. Ob du allerdings dann insgesamt unter 350 € bleibst, ist nicht sicher (abhängig davon was der Anwalt für dich erreichen kann). Du wirst davon ausgehen können, dass zumindest die strafbewehrte Unterlassungserklärung und der Streitwert eher zu deinen ungunsten gewählt sind und das sollte ein kompetenter Rechtsanwalt gerade biegen können.

2. Deine Rechtsschutzversicherung bringt dir hier nichts, da es sich um einen Anspruch wg. Verletzung des Urheberrechts handelt. Sie wird die Sache nicht decken (ausgehend davon, dass du eine deutsche Rechtsschutzversicherung hast).

3. Im besten Fall identifizierst du umgehend den "Freund" der deinen Computer "missbraucht" hat und forderst ihn auf, dafür gerade zu stehen. Wenn es wirklich ein "Freund" ist, dann sollte er das tun. Das wäre zumindest eine Chance, dass die Kosten erheblich gedrückt werden könnten. Evtl. kannst du von ihm sogar die Anwaltskosten fordern.

Gruß Zechi
« Letzte Änderung: 06. März 2010, 11:10:33 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

maxximilian

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #12 am: 06. März 2010, 11:04:26 »
Ich, bzw. mein Vater der Anschlussinhaber wurde letztes Jahr im September auch abgemahnt von eine Münchner Anwaltskanzlei, die Sony vertritt, und bekannt für ihre Massenabmahnungen ist. Die wollten über 2000 € von mir. Zusammen mit meinem Vater haben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, in der wir erklärten, dass der Computer mehreren Personen zugänglich ist, und nicht gezahlt. Es kam noch mal eine Mahnung etwas später, aber seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.

Thanee

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #13 am: 06. März 2010, 12:18:28 »
Gerade mit der Argumentation (Computer war zu dem Zeitpunkt mehreren Personen zugänglich; Sylvesterparty (Zeitpunkt ist ja vorhanden); zudem die Bezeugung, dass Du die Datei nicht selbst runtergeladen hast) könnte ich mir (in meiner naiven Sichtweise ;)) schon vorstellen, dass man da vielleicht drumherum kommen kann.

Aber ich kenne mich da nicht genug aus, da solltest Du schon einen Experten (Anwalt) zu befragen.

Auf jeden Fall muss man bei so einer Unterlassungserklärung vorsichtig sein mit der Formulierung... da gibt es wohl auch einige rechtliche Tücken.

Bye
Thanee

Siran

  • Mitglied
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
« Antwort #14 am: 06. März 2010, 13:08:04 »
Diese Masche ist ja bekannt.
Ich habe selbst schon so ein Schreiben bei einem Bekannten gesehen und fand immer eine Tatsache auffällig:

Statt dem Schuldner ordentlich einen Mahnbescheid aufzudrücken und später ggf. einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, setzen diese Anwaltsbüros auf eine "Kostenpauschale," die sie pro Lied beziffern und immer schwammig zwischen 300 und 400 Euro liegt.
Davon abgesehen, dass diese Bezifferung m.E. höchst fragwürdig ist (was bewerten die da? Naturalrestitution? Selbst bei bejahter Verletzung: ein Lied wird m.E. mit weitaus weniger "Schaden" beziffert), so ist das doch ein ziemlich schwaches Mittel, mit dem diese Anwaltsbüros da auftreten.

Hätten sie sichere Ansprüche, würden sie es doch auf einen Mahnbescheid mit allen Folgemitteln ankommen lassen.
Dass sie vielmehr mit einer Pauschalsumme die Sache als "erledigt" erklären wollen und darüber hinuas mit viel Geld drohen, falls man nicht darauf eingeht, zeugt m.E. von einer schwachen Position, hinter der kein sicher durchsetzbarer Anspruch steht.

Auch diese ominöse Erklärung ist alles andere als ein Ausdruck einer sicheren Rechtsposition.
Man will auf den Laien einfach massiv Druck aufbauen mit dem Hintergedanken, dass - aufgrund Schuldbeweusstseins in der Sache, Angst vor der Geldforderung und evtl anderen Drohnungen die Schuldner die vergleichsweise kleine Summe von 300 - 400 Euro schon zahlen werden.

Wahrscheinlich kommen die damit sogar durch, da eben die meisten Leute Angst haben und lieber zahlen, gerade im Hinblick auf die Fristsetzung.
Wenn man es darauf ankommen lassen kann und will, sollte man den Anwalt einschalten, um dann erstmal zu prüfen, ob und in welchem Umfang Urheberrechte verletzt wurden und ob die eingebrachten Beweismittel ausreichend sind.
Ich habe da erhebliche Bedenken.

Wie gesagt, es ist ein Spiel mit der Angst der Leute.
Dir, Fanatiker, hilft nur eines: setze dich mit dem Anwalt deines Vertrauens in Verbindung, ideal wärenatürlich ein Fachanwalt im IPR oder Urheberrecht, Medienrecht usw.
Auf keinen Fall würde ich die Erklärung abschicken.
Mein Bekannter schickte eine modifizierte Erklärung ab, die diese Fallstricke (Schuldeingeständnis usw) ausschloß.