Autor Thema: [Recht]Konversion von ClosedContent  (Gelesen 755 mal)

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Deus Figendi

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[Recht]Konversion von ClosedContent
« am: 05. April 2010, 09:09:59 »
Wir spielen derzeit den ClassicAdventurePath von WotC (bzw: AMIGO-Spiele).
Seit Pathfinder auf deutsch erschienen ist verwenden wir auch jene Regeln. Da gibt es natürlich ein paar Ungereimtheiten, da der AP noch für 3.0 erschienen ist.
Bisweilen konnte ich das ganz gut ad hoc am Tisch regeln, für monströse Kreaturen habe ich einfach das PF-Beasteary (bzw. PRD was gerade näher war) benutzt und bei humanoiden (oder sonst was mit Klassen-Stufen) so belassen wie es war und nur schnell CMB und CMD ausgerechnet (die NSC hatten also nicht mehr Feats oder so...).
Nun aber steht The standing stone an und in dem Abenteuer gibt es jede Menge (wenn nicht hauptsächlich) Kreaturen mit Klassenstufen, Schablonen (Templates) sowie auch ein paar neue Kreationen an Monstern, Zaubern und magischen Gegenständen. Daher habe ich vor alles (oder vieles) nach 3.5 und/oder Pathfinder zu konvertieren.

Das Werk enthält - wie bei WotC üblich - keinen OpenContent. Dennoch würde ich meine Arbeit gerne veröffentlichen (wahrscheinlich hier im Wiki).

Die Frage ist was ich rechtlich beachten muss.
Kann ich die Originalnamen verwenden wenn ich bzgl. der Beschreibung auf das Abenteuer verweise?
Kann ich die Beschreibung auch kopieren?
Kann ich die Beschreibung mit eigenen Worten wiedergeben?
Muss ich sogar die Namen verändern und wie viel Veränderung ist nötig (1-2 Zeichen oder besser ein Anagramm oder...?)
Was gilt es sonst noch zu beachten?
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
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Windjammer

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[Recht]Konversion von ClosedContent
« Antwort #1 am: 05. April 2010, 11:18:17 »
Das Werk enthält - wie bei WotC üblich - keinen OpenContent. Dennoch würde ich meine Arbeit gerne veröffentlichen (wahrscheinlich hier im Wiki).

Es geht, nehme ich an, darum, die gesamte Konvertierung als ganzes zu veröffentlichen, kein Stückwerk, also ohne künstliche Aufteilung der Inhalte in open und nicht-open content. Da gibt es soweit ich sehe zwei Wege. Entweder Du machst das über die OGL, und nimmst bei nicht-OGC geringfügige Namensänderungen vor (Bsp. "Betrachter" ist nicht OGC, "Bätrachter" aber problemlos)* am Vorbild des "Original Spell Compendium" mit dem beizeiten Necromancer Games die originalen Spruchnamen aus dem PHB übernehmen konnte, obwohl die nicht OGC waren (siehe hier, schau Dir zumindest mal die Anmerkungen auf S. 1 an). Oder Du machst das ganze ohne OGL, und denkst Dir, kein Publisher auf Erden wird einen Mucks machen, nur weil Du eine Konvertierung ins Netz gestellt hast. Wenn Du ganz dämlich bist, machst Du es wie ich beizeiten, schreibst eine nette Email an Hasbro EU/Germany, und bekommst eine höfliche Absage.

* Mir fällt gerade ein - mach es noch direkter, und benutze den Ascii-Code oder ähnliche Symbolzeichensetzungsmittel aus Word etc., um die Vokale mit zufälligen Zusatzzeichen zu versehen. "Betrachter" ist urhebergeschützt, "Bëtrachter" aber nicht.
« Letzte Änderung: 05. April 2010, 11:21:19 von Windjammer »
A blind man may be very pitturesque; but it takes two eyes to see the picture. - Chesterton

Darigaaz

  • Mitglied
[Recht]Konversion von ClosedContent
« Antwort #2 am: 05. April 2010, 11:25:14 »
Geht das denn überhaupt? ''Betrachter'' ist ein deutsches gebräuchliches Wort und kein Regelterm aus dem Spiel. Sonst würde ja jedes geschriebene Wort überall auf der Welt unabhängig von DnD verboten sein, das genutzt wird.
Realismus erhöht nur den DC

Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr!

Deus Figendi

  • Administrator
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[Recht]Konversion von ClosedContent
« Antwort #3 am: 05. April 2010, 11:55:12 »
Hmmm ich bin nicht sicher ob ich richtig verstanden wurde.
Also ich habe hier die deutsche Ausgabe des "Geheimnis des Steinkreises" vorliegen.
Abenteuerrelevante Informationen, nicht lesen wenn man es noch spielen will (Anzeigen)
Wahnsinnig toll wäre z.B. wenn ich die relevanten Passagen komplett abtippen dürfte und nur der Regelteil sich von der Vorlage unterschiede.
Oder: Ich übernehme den Namen und schreibe Werte wie auch Beschreibung neu. Halte mich aber bei beiden grob an die Vorlage.
Oder: Ich übernehme den Namen und schreibe die Werte neu und lasse die Beschreibung weg (bzw. verweise auf die Vorlage).
Oder: Ich übernehme den Namen nicht sondern erschaffe ein Pseudonym (Wie oben beschrieben: 1-2 Zeichen austauschen oder ein Anagramm bilden oder so)

Und ja ich wollte das "geteilt" einpflegen, also jedem NSC, Schablone, Gegenstand etc. eine eigene Seite spendieren und das alles dann in einer Kategorie zusammenfassen.
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Aqualung

  • Mitglied
[Recht]Konversion von ClosedContent
« Antwort #4 am: 06. April 2010, 02:18:02 »
Egal wie du es machst (ich habe von der Thematik keine Ahnung), würde ich trotzdem deine Änderungen sehen, da ich das Abenteuer auch bald spielen werde.

Zechi

  • Globaler Moderator
[Recht]Konversion von ClosedContent
« Antwort #5 am: 06. April 2010, 08:36:27 »
Hallo,

eine Konvertierung kann veröffentlicht werden. Du darfst natürlich keine Teile des Abenteuers veröffentlichen, die urheberrechtlich geschützt sind, also musst du mit Verweisen arbeiten.

Demnach kannst du:
Originalnamen verwenden und auf die Quelle verweisen, z.B. Betrachter, 96 Tp,  S. 100 Monster-Handbuch.
NSC aus dem Abenteuer mit konvertierten Werten wiedergeben, z.B. den kopflosen Reiter.

Du darfst nicht:
Beschreibungen aus dem Abenteuer kopieren und veröffentlichen.
Mit eigenen Worten das Abenteuer beschreiben, wenn es quasi dadurch komplett spielbar wird und veröffentlichen.

Für die Heimgebrauch sieht die Sache natürlich anders aus.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.