Autor Thema: Werbeanrufe  (Gelesen 12523 mal)

Beschreibung: tägliche Anrufe von 0800...

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Xiam

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  • Mörder der 4E
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« Antwort #45 am: 29. Oktober 2010, 19:34:41 »
Gar nicht  :boxed:

Ich bin nur ehrlich und direkt.  8)
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Wormys_Queue

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« Antwort #46 am: 29. Oktober 2010, 22:17:25 »
Tempus hat dazu alles gesagt. Bei diesem Thema werden die Übeltäter von der Rechtssprechung vor den Opfern geschützt. Die kann natürlich den Schwarzen Peter an den Gesetzgeber weiterreichen, der aber gerade keine Zeit hat, weil er seinen vielen Verpflichtungen im Aufsichtsrat der Unternehmen wahrnehmen muss, die gerade den Bürger terrorisieren. So ist das halt im Amigostaat Deutschland.
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Deus Figendi

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« Antwort #47 am: 30. Oktober 2010, 03:28:43 »
An dieser Stelle dreht sich mir ob der deutschen Rechtsprechung der Magen um.
Wow!
Dabei empfinde ich das echt als überaus harmloses Beispiel für "bei der deutschen Rechtsprechung geht was schief", da gibt's imho echt weniger streitbare Sachen.

Noch immer zu meinen Lieblingen gehört die Nummer mit den Tauschbörsen Uploads, (alle) Informationen aus c't:
Spoiler (Anzeigen)
Andere Beispiele kann man im Thread zur Polizeigewalt nachlesen, ich finde einfach, dass es ein außerordentlich harmloses und diskutables Verhalten deutscher Gerichte ist, wenn sie Werbeanrufe durch Firmen, bei denen man Kunde ist normalerweise nicht saktionieren. Das mag man dohv finden, aber andere Sachen finde ich echt tragischer.
Den Magen kann man natürlich drehen :)
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
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Zechi

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« Antwort #48 am: 30. Oktober 2010, 08:36:14 »
Derjenige der dich mit einem ColdCall belästigt will dir was verkaufen und dich nicht verletzen/schädigen. Er hat keinen Vorsatz bzgl. eienr Körperverletzung.

... nimmt sie aber als Nebeneffekt in Kauf (zumindest, wenn "Körperverletzung" wie von dir definiert wird.)

Das ist nicht "meine" Definition der Körpverletzung, sondern die allgemein anerkannte. Und du unterstellst gerade etwas, weil es dir in den Kram passt, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Derjenige der einen ColdCall macht, ist erstmal ein Angestellter eines Unternehmens. Diesem grds. zu unterstellen, dass er dich vorsätzlich "verletzten" will, wenn er dich anruft, halte ich für abwegig. In Ausnahmefälle, z.B. weil dieser "ColdCaller" noch andere Motive hat dich zu belästigen, mag das denkbar sein, aber der Normalfall ist das mit Sicherheit nicht.

Zitat
Ich darf Anderen also eine Körperverletzung zumuten, wenn ich nur vorhabe ihnen etwas zu verkaufen?
Nein, natürlich nicht.


Zitat
Dann wäre es also kein Problem, wenn ich versuchen würde, dem ColdCaller meine Trillerpfeife zu verkaufen und ihm deswegen natürlich den Ton vorspiele?
Das ist ja das gleiche Prinzip, der ColdCaller nimmt ja auch in Kauf, dass ich geschädigt werde.

Nein, das ist nicht das gleiche Prinzip. Du schiebst hier eine Motivation vor, die nicht stimmt. Du willst dem "ColdCaller" ja keine Trillerpfeife verkaufen, sondern du willst ihm eins auswischen. Demnach hast du Vorsatz, der ColdCaller dagegen nicht.

Zitat
An dieser Stelle dreht sich mir ob der deutschen Rechtsprechung der Magen um.

Weil du nicht jemanden ungestraft verletzten darfst, weil er dich belästigend anruft? Mit Kanonen schießt man nicht auf Spatzen. Im Übrigen würde mich immer noch brennend interessieren, welche rechtlichen Maßnahmen du unternommen hast, um gegen den dich so extrem belästigenden "ColdCaller" vorzugehen. Du hast geschrieben, du hast den "Rechtsweg" ausgereizt. Jetzt mal Karten auf den Tisch, was hast du konkret gemacht?

Gruß Zechi

PS. Du schriebst vorhin, dass du an einer "sachlich fundierten" Antwort interessiert bist. Ich bemühe mich dir eine zu geben. Momentan habe ich aber eher den Eindruck, dass du nur deine Meinung bestätigt sehen willst und würde dich daher bitten, wieder "Sachlichkeit" zurückzukehren.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Wormys_Queue

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« Antwort #49 am: 30. Oktober 2010, 10:25:23 »
Andere Beispiele kann man im Thread zur Polizeigewalt nachlesen, ich finde einfach, dass es ein außerordentlich harmloses und diskutables Verhalten deutscher Gerichte ist, wenn sie Werbeanrufe durch Firmen, bei denen man Kunde ist normalerweise nicht saktionieren.

ich kenne Leute, bei denen das Telefon zeitweise im Zehn Minuten-Takt klingelte. Glaub mir, harmlos ist das nicht mehr.
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Wormy's Worlds

Xiam

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  • Mörder der 4E
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« Antwort #50 am: 30. Oktober 2010, 11:40:04 »
Ich glaube kaum, dass jemand im 10 Minuten Takt mit Cold Calls belästigt wird. Von daher reden wir hier über vollkommen unterschiedliche Dinge. Wer nämlich auch bei jeder Werbeaktion und jedem noch so dümmlichen Gewinnspiel mitmachen und da seine Telefonnummer angeben muss, hat für die anschließende "Belästigung", die erst einmal grundsätzlich mit seinem Einverständnis stattfindet, die Verantwortung selbst zu tragen und wenig Mitleid verdient. Das eine, was man will und das andere, was man dann in Kauf nehmen muss.

Wenn jemand alle 10 Minuten von Cold-Calls belästigt wird, dann hat das System. Dann will den wohl jemand ärgern und trägt dessen Telefonnummer bei allen möglichen Aktionen ein. Dass einer durch Zufall alle 10 Minuten unerlaubt aufgrund von Telemarketing angerufen wird, ist gegen jede stochastische Gesetzmäßigkeit.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Zechi

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« Antwort #51 am: 30. Oktober 2010, 13:45:11 »
So ist es, wenn man wirklich alle 10 Minuten angerufen wird, so ist das kein "normaler" ColdCaller mehr. Das ist Telefonterror. Übrigens wäre es dann relativ einfach sich dagegen rechtlich zu wehren. Wäre ein klassische Fall eine einstweilige Verfügung gegen den Anrufer zu erwirken.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

hewimeddel

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« Antwort #52 am: 30. Oktober 2010, 13:48:17 »
[ganz viel...]

Vielen Dank für deine Ausführungen. Mir ist klar, dass du nichts für diese verkorkste Rechtslage kannst, aber wenn Kolateralschäden bei einer rechtswidrigen Aktion deswegen nicht geahndet werden, weil sie nicht das Ziel der rechtswidrigen Aktion sind, dann stimmt das deutsche Recht nicht mit meinem Gerechtigkeitsempfinden überein. Naja, deswegen bin ich wahrscheinlich auch kein Jurist...

Zum Thema "fundierte Antwort": ja, ich hätte gern eine fundierte Antwort dazu, ob jemals der Fall vorgekommen ist, dass jemand durch die Trillerpfeife am Telefon geschädigt wurde und ob das derzeit überhaupt möglich ist.
Und da bin ich eben TheRavens Meinung.

Ich gehe übrigens mit dir Konform, dass eine Körperverletzung keine angemessene Selbstverteidungshandlung für solche Anrufe ist, wie ich auch bereits schrieb. Ich haue ja auch dem Vorwerk-Vertreter keine rein, nur weil er heute schon der Dritte ist der an meine Tür klingelt.

Deswegen würde ich gerne mal wissen, ob man mit der Trillerpfeife am Telefon wirklich jemanden verletzen kann. Du schriebst, dass das egal ist, weil schon der Ton der Pfeife eine Körperverletzung darstellt, auch wenn der andere gar nicht verletzt wird.
Währenddessen ist es nicht ahndungswürdig, wenn ich von versch. ColdCallern mehrmals am Tag gestört und belästigt werde, da diese ja nur vorhaben mir etwas zu verkaufen und es deswegen angebracht ist, dass mir eine Körperverletzung (="wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt wird") so nebenbei zugemutet wird.

Na okay, ich weiß jetzt Bescheid und bin ob dieser Situation der Meinung, dass der Gesetzgeber da großen Blödsinn ins Gesetz geschrieben hat.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2010, 13:55:45 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

Zechi

  • Globaler Moderator
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« Antwort #53 am: 30. Oktober 2010, 14:14:11 »
Deswegen würde ich gerne mal wissen, ob man mit der Trillerpfeife am Telefon wirklich jemanden verletzen kann. Du schriebst, dass das egal ist, weil schon der Ton der Pfeife eine Körperverletzung darstellt, auch wenn der andere gar nicht verletzt wird.

In diesem Punkt habe ich mich vielleicht ungenau ausgedrückt oder du hast mich falsch verstanden. Es ist ausreichend, dass das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden in nicht unerheblicher Weise beeinträchtigt wird oder seine Gesundheit geschädigt wird. Ich bin weder HNO-Arzt noch Telefon-Techniker   (und nicht zu 99 %) , aber wenn du nicht zu 100 % ausschließen kannst, dass das Telefon immer die Lautstärke der Trillerpfeife so weit senkt, dass das potentielle Opfer keinerlei Schäden erleiden kann bzw. der Ton für das Opfer zumindest nicht so unangenehm ist, dass er nicht lediglich unerheblich in seinem Wohlbefinden belästigt wird, so gehst du ein Risiko bei einer solchen Aktion ein. Selbst wenn nur eine potentielle Schädigung/Beeinträchtigung möglich ist, könnte man dich schon wegen einer versuchten Körperverletzung anzeigen (ob dass dann tatsächlich verfolgt wird ist natürlich eine andere Frage, kann auch wg. Geringfügigkeit eingestellt werden)

Zitat
Währenddessen ist es nicht ahndungswürdig, wenn ich von versch. ColdCallern mehrmals am Tag gestört und belästigt werde, da diese ja nur vorhaben mir etwas zu verkaufen und es deswegen angebracht ist, dass mir eine Körperverletzung (="wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt wird") so nebenbei zugemutet wird.

Na okay, ich weiß jetzt Bescheid und bin ob dieser Situation der Meinung, dass der Gesetzgeber da großen Blödsinn ins Gesetz geschrieben hat.

Sorry, aber hier hast du scheinbar völlig überlesen was ich geschrieben habe. ColdCalls sind natürlich ahndungswürdig. Sie verstoßen gegen das UWG und möglicherweise noch andere Rechtsvorschriften! Du hast mehrere rechtliche Möglichkeiten gegen ColdCalls vorzugehen.

Es handelt sich nur bei einem normalen ColdCall nicht um eine Körperverletzung, da der Anrufer dich normalerweise nicht (körperlich) schädigen will. Zudem wirst du durch einen ColdCall sicherlich auch nicht erheblicher Weise belästigt, so dass mane ien Körperverletzung annehmen könnte. Ein ColdCaller der dich natürlich alle 10 Minuten für 24 Stunden oder auch nur Mitten in der Nacht anruft ist natürlich eine andere Geschichte, aber dann geht es nicht mehr um einen ColdCall, sondern der Anrufer hat eine andere Motivation. So etwas ist aber mit Sicherheit nicht der Normalfall.

Der Gesetzgeber hat es also genau richtig gemacht. Normale ColdCalls sind durch ein Spezialgesetz geregelt und können entsprechend geahndet werden. Richtiger "Telefonterror" ist dagegen etwas anderes und das kann dann evtl. Körperverletzung oder Stalking etc. sein. Der normale Callcenter-Mitarbeiter wird aber normalerweise keinen Telefonterror betreiben, dass ist dann eher der gestörte Nachbar, die Ex-Freund(-in) etc.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Darastin

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« Antwort #54 am: 30. Oktober 2010, 14:20:11 »
Zum Thema "fundierte Antwort": ja, ich hätte gern eine fundierte Antwort dazu, ob jemals der Fall vorgekommen ist, dass jemand durch die Trillerpfeife am Telefon geschädigt wurde und ob das derzeit überhaupt möglich ist.
Ews muß keine Schädigung sein. Es muß nur weh tun. Über eine analoge Telefonleitung ist das durchaus möglich, über eine digitale wohl kaum - aber im Zweifelsfall steht da Aussage gegen Aussage und mit "analoger Vorbildung" dürfte klar sein, wie der Richter entscheidet. Außerdem : Bloß weil das über eine digitale Leitung nicht funktioniert ändert nichts daran daß Du es zumindest mit voller Absicht versucht hast.

Zitat
Deswegen würde ich gerne mal wissen, ob man mit der Trillerpfeife am Telefon wirklich jemanden verletzen kann. Du schriebst, dass das egal ist, weil schon der Ton der Pfeife eine Körperverletzung darstellt, auch wenn der andere gar nicht verletzt wird.
Das ist auch richtig so. Wenn ich Dir volle Kanne eine Backpfeife verpasse, dann wird das höchstwahrscheinlich keine Verletzung zur Folge haben, aber schmerzhaft dürfte die Geschichte schon sein. Und wenn Du mich deswegen anzeigst, dann werde ich höchstwahrscheinlich wegen Körperverletzung belangt.

Zitat
Währenddessen ist es nicht ahndungswürdig, wenn ich von versch. ColdCallern mehrmals am Tag gestört und belästigt werde, da diese ja nur vorhaben mir etwas zu verkaufen und es deswegen angebracht ist, dass mir eine Körperverletzung (="wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt wird") so nebenbei zugemutet wird.
Es ist schon ahndungswürdig, aber gegenüber Unternehmen ist unsere Justiz leider sehr nachlässig bzw. in Zivilverfahren gelten Unternehemen üblicherweise als glaubwürdiger als Privatpersonen. Desweiteren wird wenn schon dann nur gegen das Unternehmen vogegangen (windige Callcenter-Bruchbude; entweder unerreichbar im Ausland oder sofort konkurs- und neugründfähig), nicht aber gegen die Betreiber und Auftraggeber("Nein, Nnatürlich hat die Ehrlich AG niemals der NervDich GmbH&Co. KG einen Auftrag zur Telefonwerbung erteilt!").


Edith: Nachtrag
Mit der Trillerpfeife triffst Du auch nicht den Täter, sondern ein anderes Opfer. In den entsprechenden Callcentern sitzen oft ehemalige Arbeitslose, denen Sanktionen angedroht werden wenn sie wegen der fragwürdigen Geschäftspraktiken aufmucken. EIn kieiner Brief an die Argentuer für Arbeit, zusammen mit der Kündigung, und Hartz IV wird mal eben zusammengestrichen.

Bis bald;
Darastin
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2010, 14:26:48 von Darastin »
Darastins Grundregeln des Rollenspiels:
1. Sei kein Arschloch!  2. Spiele nicht mit Idioten!  3. Redet miteinander!

Xiam

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  • Mörder der 4E
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« Antwort #55 am: 30. Oktober 2010, 14:24:14 »
[...] und es deswegen angebracht ist, dass mir eine Körperverletzung (="wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt wird") so nebenbei zugemutet wird.

Es ist einfach Unsinn, dass es Körperverletzung sein soll, wenn dich jemand anruft. Ja, es mag eine Belästigung sein, aber Körperverletzung? Blödsinn.

Wenn es dir darum geht, dass du nicht bei deinem Mittagsschläfchen gestört wirst, weil das eine Beeinträchtigung deines Wohlbefindens und damit (in deinen Augen) eine Körperverletzung ( ::))darstellt, dann kannst du das Telefon während deines Mittagsschlafes ausstöpseln/ausschalten/auf stumm schalten und hast deine Ruhe.
Ansonsten müsstest du konsequenterweise nämlich auch alle Nicht-Cold-Caller, die dich während deines heiligen Mittagsschläfchens anzurufen versuchen (also auch Mama, die die bescheid sagen will, dass deine Wäsche fertig gebügelt ist, Oma, die dich zu ihrem 90. einladen möchte, die Freundin, die fragen will, was sie dir am Abend kochen soll oder den besten Kumpel, der sich mit dir zum Feierabendbier verabreden will) wegen Körperverletzung vor den Kadi zerren.

Jemand der dich anruft mag vielleicht dein körperliches Wohlbefinden subjektiv gesehen beeinträchtigen, aber er ruft nicht in der Absicht an, genau dies zu tun. Du jedoch beabsichtigst mit deiner Trillerpfeiffe genau das, nämlich den Anrufer in seinem körperlichen Wohlbefinden zu stören. Wenn du den Unterschied und die Verhältnismäßigkeit nicht begreifen kannst, dann ist das erstmal dein Problem und nicht das des Gesetzgebers.

Im übrigen, was glaubst du, mit der Trillerpfeifennummer zu erreichen? Dass sich bei allen Callcentern rumspricht, dass du dich mit dieser Methode gegen deren Anrufe zur Wehr setzt? "Ohhh, da rufen wir lieber nicht mehr an, der trillert uns ins Ohr!" Schwachsinn.
Das hilft vielleicht (!) gegen einen Stalker, der einen am Telefon permanent belästigt, weil das immer der gleiche Anrufer ist. Aber bei Callcentern hast du immer einen anderen Agent und wahrscheinlich auch immer ein anderes Callcenter am Apparat. Bringt also genau gar nichts.
Alles, was diese Nummer bringt, ist diebische Befriedigung durch Rache ("Ha, dem hab' ich's jetzt aber gezeigt!"). Über solchem Kinderkram sollte man als erwachsener Mensch echt drüber stehen.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Hautlappen

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« Antwort #56 am: 30. Oktober 2010, 14:37:46 »
Zitat
Mit Kanonen schießt man nicht auf Spatzen.
Deswegen schön die "Kanone" (Trillerpfeife!) in der Schublade lassen um den "Spatzen" (das Unternehmen!) nicht zu schädigen.
Der arme Spatz..
"I have no expression on my face" (Tuvok)

Deus Figendi

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    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
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« Antwort #57 am: 30. Oktober 2010, 14:47:04 »
Zitat
Mit Kanonen schießt man nicht auf Spatzen.
Deswegen schön die "Kanone" (Trillerpfeife!) in der Schublade lassen um den "Spatzen" (das Unternehmen! den Callagent) nicht zu schädigen.
Der arme Spatz..
Fixed

Du schädigst das Unternehmen in keinster Weise, sondern nur einen Mitarbeiter eines Subunternehmen (Achtung Subunternehmen != Tochterfirma).
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
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Hautlappen

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« Antwort #58 am: 30. Oktober 2010, 14:49:26 »
Ja genau, die tun ja alle nur ihre Arbeit.   ::)
"I have no expression on my face" (Tuvok)

Brandoch Daha

  • Mitglied
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« Antwort #59 am: 30. Oktober 2010, 14:51:10 »
@ Hautlappen
Der durch die Trillerpfeife " Attacke" "Geschädigte" ist der Call Center Agent der dich anruft, das Unternhemen, das den Cold Call beauftragt hat, merkt nichts davon.

@ All
Mein Tip Freundlich mit dem Menschen sprechen uund folgende Informationen herausfinden:
Für Welches Unternehmen wird telefoniert? ( Was soll dir verkauft werden?)
Woher haben Sie deine Adresse? ( Schon mal im Versandhandel bestellt? An Preisausschreiben teilgenommen?)
Dann sagt man man möchte nicht mehr angerufen werden und man soll dich aus der Datenbank rausnehmen.
Du kannst dich auch noch auf die Robinsonliste setzen lassen.
https://www.robinsonliste.de/
und falls das immer noch nicht reicht einem Rechtanwalt einschalten, der eine Abmahnung schreibt.
Denn Unternhmen kann man nur über den Geldbeutel treffen.

MFG
Brandoch Daha
 
"Unser Ansatz lautet: Wir sind einfache Helden. Und wir machen uns nicht so 'nen Kopp." von Christian Kennig