Ich denke, das Gate könnte man problemlos als "ohne Alterseinschränkung" kennzeichnen, oder?
Ganz abgesehen davon, dass die Kennzeichnung ohnehin optional ist und ich deswegen ganz drauf verzichten würde.
Was ist also das Problem?
tschau
hewi
Also wenn das Gate wirklich keine die Entwicklung beeinträchtigenden Inhalte enthielte, dann könnte man auf jedwede Maßnahme verzichten.
Wenn das Gate allerdings Inhalte hat, die "ab16" sind, dann müssen wir - eigentlich jetzt schon - dem Jugendschutz Sorge tragen.
Und wir hatten schon blanke Busen im Gate. Ob Kraftausdrücke o.ä. reichen würden will ich bezweifeln, aber Gewaltdarstellungen dann vielleicht doch...
Die Kennzeichnung ist insofern optional als dass man zwischen vier Maßnahmen (Optionen) entscheiden kann:
Kennzeichnung
Zugänglich machen nur zu bestimmten Uhrzeiten (20:00 - 6:00 afaik)
Alters-Verifikation (z.B. Post-Ident)
Keine die Entwicklung beeinträchtigenden Inhalte
Inzwischen werden aber auch manche Mainstream-Medien darauf aufmerksam. Reichlich spät, wenn ich bedenke, dass das bei mir irgendwie seit... etwa März oder so auf der Agenda steht aber naja.
Ich nehme einfach mal an, dass mit der Medienaufmerksamkeit nochmal ein bisschen Bewegung und Aufklärung in die Sache kommt und vielleicht wird es in NRW ja noch gekippt *hoff*
Ansonsten kam mir vor 2-3 Tagen mal die Idee ob man die "Sendezeiten" nicht ohnehin lokal auf den Besucher abstimmen muss und da nicht jeder JavaScript o.ä. aktiviert hat wäre der logische Weg den Benutzer zu fragen wie spät es bei ihm ist. Keine Ahnung ob das die Anforderungen erfüllen würde.