Welches Grundrecht sollte das sein? Allgemeine Handlungsfreiheit? Dazu sage ich nur Artikel 2 Absatz 1, zweiter Halbsatz.
Ein Artikel der in der Praxis quasi wertlos ist, da in den allermeisten Fällen keine klare Trennung vorgenommen werden kann welches das einschränkende Recht und welche das eingeschränkte Recht ist.
Wenn ich laute Musik spiele und meinen Nachbarn damit um sein Recht auf Ruhe bringe ist es noch relativ einfach das mein Recht auf laute Musik hier als das einschränkende auftritt. Mein Recht bricht den Status Quo das erst mal keine laute Musik da ist und muss somit die Einschränkung hinnehmen.
Wenn ich jetzt allerdings "unsittlich gekleidet" mit einer Schweinewurst durch die Fußgängerzone laufe, dann schränke ich das Recht des gläubigen Muslim ein durch so was nicht in seinen religiösen Gefühlen gestört zu werden. Wieder ist mein Recht das aktiv den Status Quo störende, aber seltsamerweise gibt unsere Gesellschaft mir in diesem Fall recht.
Noch besser ist im Hinblick auf das zweite Beispiel als drittes Beispiel das Tanzverbot an stillen Feiertagen, dort wird das Recht der gläubigen Christen sich nicht durch den bloßen Gedanken das im Kilometer entfernten Club Menschen an ihren stillen Feiertag tanzen und Spaß haben als das eingeschränkte Recht gesehen und das Recht zu tanzen und Spaß zu haben hat sich zu fügen. Eigentlich eine ziemlich heuchlerische Doppelmoral
Woraus beziehst du denn plötzlich die Weisheit dass es soetwas wie eine Menschenwürde gibt?
Faktisch gesehen gibt es sie natürlich nicht. Aber da es nett wäre eine zu haben, gestehen wir Menschen sie uns untereinander zu, so das wir damit angenehmer leben.
Mit Tieren können wir einen solchen "Pakt" nicht schließen und selbst wenn würde er unser Leben nicht angenehmer machen sondern die Annehmlichkeit eher einschränken. Daher gestehen wir den Tieren keine eigene "Menschen"würde zu.
Im Prinzip einfach reiner Speziesismus und daran ist ja nichts schlechtes