Hi
Im Pathfinder-GRW (1. Ausgabe) steht beim Coup de Grace:
"Ein hilfloser Gegner ist jemand, der gefesselt, schläft, gelähmt oder bewusstlos ist oder auf andere Weise ganz deiner Gnade ausgeliefert ist. (...) Mit einer vollen Aktion kannst du eine Nahkampfwaffe einsetzen, um einen Coup de Grace gegen einen hilflosen Gegner auszuführen."Ich kann also jemanden "Coup-de-Grace-en", wenn er mir innerhalb einer vollen Aktion ganz meiner Gnade ausgeliefert ist. Allerdings ist ja nicht genau definiert, was man darunter verstehen kann.
Meine Frage ist jetzt, ob mir jemand vollkommen ausgeliefert ist, wenn dieser irgendwo steht/sitzt/liegt (allerdings nicht gefesselt oder so; ganz normal halt) und ich unsichtbar direkt vor ihm stehe. Was meint ihr?
Ich würde sagen ja - wenn ich unsichtbar bin, dann kann ich ihm z.B. ohne Weiteres einen Dolch in den Hals stechen, ohne das er sich wehren kann, und das ist ja, was der CdG regeltechnisch verarbeiten soll, oder?
Achja, wo ich gerade schonmal am Fragen bin:
Wenn jemand körperlos ist - zählt das dann auch für sein Equipment? Oder lässt er einfach alles fallen?
Edit: Zitieren will gelernt sein...