Autor Thema: Waffenbesitzkarte ohne Intention des Waffenbesitzes  (Gelesen 2925 mal)

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Durion-Gollor

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Waffenbesitzkarte ohne Intention des Waffenbesitzes
« Antwort #15 am: 21. März 2013, 13:41:47 »
Eine Waffenbesitzkarte erhältst du frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft in einem SPORT-Schützenverein (nicht diese Traratammtamm-Dinger), in welchem du regelmäßig (in der Regel 18 mal im Jahr) trainiert haben mußt.
Der Weg über die Jägerprüfung wäre in diesem Fall praxisfern.

Eine Waffe zu benutzen, ohne sich damit gründlich beschäftigt zu haben halte ich für extrem gefährlich. Insofern ist es kontraproduktiv, sich aus ideologischen Gründen die Benutzung ausschließlich für den Ernstfall vorzubehalten. Entweder du willst eine Mitnehmen, dann üb vorher, oder du lässt sie da, wo sie ist.
Kurzwaffen sind megagefährlich, wenn man nicht damit umgehen kann, Langwaffen werden mit steigender Nervosität ebenfalls immer komplizierter ;-)

Ich teile das deshalb mit, weil das unabhängig von den rechtlichen Zugangsvoraussetzungen sehr wichtig ist. Es gibt beispielsweise Schießschulen an die du dich zu dem Zweck wenden kannst. Die Kreisjägerschaft in deiner Region kann dir da weiterhelfen.

Heretic

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Waffenbesitzkarte ohne Intention des Waffenbesitzes
« Antwort #16 am: 28. März 2013, 17:16:19 »
Naja, aber dann kann er wenigstens dem Eisbären noch mit der subjektiv wahrgenommenen moralischen Integrität kommen, bevor dieser ihm einen "bear hug" verabreicht...
 :D