Autor Thema: Steuererklärungsfragen  (Gelesen 838 mal)

Beschreibung:

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Talwyn

  • Mitglied
Steuererklärungsfragen
« am: 13. März 2013, 12:39:45 »
Hallo zusammen,

nur mal zum besseren Verständnis der Absetzbarkeit von Fahrtkosten:

Gehen wir von einem Jahresbrutto X aus. Ich habe einen Arbeitsweg von 70 km einfach, den ich mit einem Firmenwagen zurücklege. Ausgehend 230 Arbeitstagen im Jahr funktioniert das nach meinem Verständnis wie folgt

Pendlerpauschale P = Minimum von 4.500 € und "70 km * 230 Arbeitstage x 0,3 €"
==> P = 4.500 €, da 70 x 230 x 0,3 = 4.830 > 4.500

Demnach würde jetzt für die Erhebung der Einkommenssteuer mein jährlicher Brutto-Arbeitslohn um 4.500 verringert werden, korrekt? Und so wie ich das verstehe kann ich doch eigentlich diese 4.500 € durch 12 teilen und mit dem geldwerten Vorteil verrechnen, den der Firmenwagen darstellt. Bei 4.500 € Pendlerpauschale wären das also 375 € monatlich. Wenn ich also einen Firmenwagen fahre, der mit einem geldwerten Vorteil von maximal 375 € angesetzt wird, so neutralisiert sich der geldwerte Vorteil durch die Absetzbarkeit der Fahrtkosten vollständig bei der Steuer - oder habe ich hier einen Denkfehler gemacht?

Ok, der geldwerte Vorteil nimmt schon allein durch die Entfernung eine Größenordnung an, wo derartige Rechnungen irrelevant werden. Aber grundsätzlich ist es doch so, dass ich mir den monatlichen geldwerten Vorteil effektiv um ein Zwölftel der ansetzbaren Pendlerpauschale reduziert denken kann, oder?
« Letzte Änderung: 13. März 2013, 13:06:20 von Talwyn »

Thanee

  • Mitglied
Steuererklärungsfragen
« Antwort #1 am: 13. März 2013, 14:05:13 »
Ja, das mit der Entfernung ist sehr lästig bei Firmenwagen. :)

Grundsätzlich müsste das so stimmen, wobei ich mich da bislang noch nicht wirklich mit beschäftigt habe, da mir das einfach zu lästig ist (einmal im Jahr reicht vollkommen; ist doch auch ganz nett, wenn man dann einmal im Jahr ein paar Tausend Euro an Steuern zurückbekommt :)). Im Endeffekt wird ja immer Dein Bruttojahresgehalt modifiziert und dann aufgrund des Resultats der konkrete Steuersatz ermittelt.

Bye
Thanee

Speren

  • Lektor
Steuererklärungsfragen
« Antwort #2 am: 13. März 2013, 16:16:10 »
Vom reinen Verständnis her richtig, aber warum machst Du es Dir denn so umständlich?

Gute Steuerprogramme berechnen doch alles für Dich...und den Kauf kannst Du von der Steuer absetzen. :)
No one touches the faerie!

Talwyn

  • Mitglied
Steuererklärungsfragen
« Antwort #3 am: 14. März 2013, 08:52:51 »
Ich mache das gar nicht selbst, ich lasse es von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen. Ich war mir nur nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe und hatte gerade keinen Zugriff auf meine Ansprechpartnerin bei dem Verein.