Hallo zusammen,
nur mal zum besseren Verständnis der Absetzbarkeit von Fahrtkosten:
Gehen wir von einem Jahresbrutto X aus. Ich habe einen Arbeitsweg von 70 km einfach, den ich mit einem Firmenwagen zurücklege. Ausgehend 230 Arbeitstagen im Jahr funktioniert das nach meinem Verständnis wie folgt
Pendlerpauschale P = Minimum von 4.500 € und "70 km * 230 Arbeitstage x 0,3 €"
==> P = 4.500 €, da 70 x 230 x 0,3 = 4.830 > 4.500
Demnach würde jetzt für die Erhebung der Einkommenssteuer mein jährlicher Brutto-Arbeitslohn um 4.500 verringert werden, korrekt? Und so wie ich das verstehe kann ich doch eigentlich diese 4.500 € durch 12 teilen und mit dem geldwerten Vorteil verrechnen, den der Firmenwagen darstellt. Bei 4.500 € Pendlerpauschale wären das also 375 € monatlich. Wenn ich also einen Firmenwagen fahre, der mit einem geldwerten Vorteil von maximal 375 € angesetzt wird, so neutralisiert sich der geldwerte Vorteil durch die Absetzbarkeit der Fahrtkosten vollständig bei der Steuer - oder habe ich hier einen Denkfehler gemacht?
Ok, der geldwerte Vorteil nimmt schon allein durch die Entfernung eine Größenordnung an, wo derartige Rechnungen irrelevant werden. Aber grundsätzlich ist es doch so, dass ich mir den monatlichen geldwerten Vorteil effektiv um ein Zwölftel der ansetzbaren Pendlerpauschale reduziert denken kann, oder?