Autor Thema: Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon  (Gelesen 1672 mal)

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Hugo Baldur

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« am: 30. April 2013, 13:00:11 »
Da ich jetzt auch die ersten Rollenspielabenteuer als EBook habe, hat sich so die Frage gestellt, ob man so etwas nicht auch mit den eigenen Werken machen kann.
Hier gibt es mit Sicherheit einige Leute, die sehr gute Abenteuer selbst geschrieben haben und die nach dem Spielen in irgendwelchen Regalen bzw. Dateien auf dem PC schlummern. Das finde ich recht schade und daher die Frage, wie ihr das seht, eigene Abenteuer eventuell systemfrei und überarbeitet als Ebook bei Amazon zu veröffentlichen.
Ich kenne nur rot, blau, türkis und schwarz. Ich spiele immer noch 1.0. Lasst einen alten Mann mit dem neumodischem Kram in Ruhe.

Halvar

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 13:27:25 »
Ich nehme mal an, Du meinst damit, sie gegen Bezahlung anzubieten, und nicht umsonst. In diesem Fall geht das legal nicht ohne Gewerbe-Anmeldung (und sei es nur als Kleingewerbe). Der Verwaltungsaufwand, der dadurch entsteht (USt-Erklärungen, Einnahmen-Überschussrechnung, ggf. USt-Voranmeldungen, etc.), dürfte damit kaum in einem vernünftigen Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen.
« Letzte Änderung: 30. April 2013, 13:29:03 von Halvar »
Take me out to the black, tell 'em I ain't comin' back.

Hugo Baldur

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #2 am: 30. April 2013, 14:30:46 »
Ich meine im ersten Schritt umsonst, um zu sehen, ob dafür überhaupt ein Markt besteht.
Ich kenne nur rot, blau, türkis und schwarz. Ich spiele immer noch 1.0. Lasst einen alten Mann mit dem neumodischem Kram in Ruhe.

Nathan Grey

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #3 am: 30. April 2013, 14:48:43 »
Naja als Autor ist man ja Selbstständig und muss somit keine Gewerbeanmeldung abgeben und solange er unter 17.500 € Jahresumsatzt bleibt muss er auch keine Umsatzsteuer abführen oder dafür Erklärungen abgeben oder ähnliches.

Zechi

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #4 am: 30. April 2013, 14:51:23 »
Das viel größere Problem dürfte sein, dass zwar viele SL ihre Abenteuer in elektronischer Form aufbereiten, aber nur für sich selber. Die Abenteuer sind nicht so aufbereitet, als dass sich an Dritte richten. So ist das zumindest mit meinen Unterlagen, die Abenteuer sind so aufbereitet, dass diese für das Spiel mit meiner Gruppe geeignet sind, nicht aber ohne weiteres für andere Gruppen. Das gilt sowohl für die Balance, Hausregeln, Eigenarten unserer Gruppe usw. Es wäre relativ aufwendig, die Abenteuer so umzuschreiben, dass andere Gruppen sie wie ein professionelles Abenteuer nutzen können.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Grumpf

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #5 am: 30. April 2013, 15:31:28 »
Pegasus macht schon für seine Quest Spiel und stellt kostenlos einen Editor zur Verfügung wobei man seine Rechte aufgibt und bei viele Website wie dnd-gate und orkenspalter gibt es viele Abenteuer als Pdf oder Word, das sind auch schon E-Book.
Der Vorteil von Amazon wäre nur eine besser Sichtbarkeit des  Abenteuers .

Halvar

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #6 am: 30. April 2013, 16:06:42 »
Naja als Autor ist man ja Selbstständig und muss somit keine Gewerbeanmeldung abgeben

Bin mir nicht ganz sicher, wie Du das meinst. "Selbstständig" kann zweierlei sein, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Letzterer muss das Gewerbe immer anmelden, auch wenn er als Kleinunternehmer gilt. Schriftsteller können durchaus als Freiberufler arbeiten (wobei die Gewerbe-Anmeldung wegfällt), ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch für den Vertrieb der eigenen Bücher möglich ist (was ja eigentlich mehr eine Verlagstätigkeit ist) oder nicht nur für die eigentliche schriftstellerische Tätigkeit gegen Tantiemen.

und solange er unter 17.500 € Jahresumsatzt bleibt muss er auch keine Umsatzsteuer abführen oder dafür Erklärungen abgeben oder ähnliches.

Er muss sie nicht abführen und auch keine USt-Voranmeldungen abgeben, aber die jährliche Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer-Erklärung muss er schon machen, inkl. einer formlosen Gewinnermittlung. Irgendwie muss das Finanzamt ja überprüfen können, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch erfüllt sind.
« Letzte Änderung: 30. April 2013, 16:09:24 von Halvar »
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Halvar

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #7 am: 30. April 2013, 16:46:51 »
Mal ne ganz andere Frage: Wie funktioniert das denn mit der Veröffentlichung über Amazon überhaupt? Ich habe auf der Seite nur die Möglichkeit gefunden, seine E-Books über den Kindle zu veröffentlichen (Kindle Direct Publishing), und das ist ja nun für ein Rollenspiel-Abenteuer ein denkbar ungeeignetes Medium. Gibt es bei Amazon da auch andere Möglichkeiten, z.B. selbsterstellte PDF's ganz normal über die Shop-Funktion zu vertreiben?
Take me out to the black, tell 'em I ain't comin' back.

Nathan Grey

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #8 am: 30. April 2013, 19:23:08 »
Naja als Autor ist man ja Selbstständig und muss somit keine Gewerbeanmeldung abgeben

Bin mir nicht ganz sicher, wie Du das meinst. "Selbstständig" kann zweierlei sein, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Letzterer muss das Gewerbe immer anmelden, auch wenn er als Kleinunternehmer gilt. Schriftsteller können durchaus als Freiberufler arbeiten (wobei die Gewerbe-Anmeldung wegfällt), ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch für den Vertrieb der eigenen Bücher möglich ist (was ja eigentlich mehr eine Verlagstätigkeit ist) oder nicht nur für die eigentliche schriftstellerische Tätigkeit gegen Tantiemen.
Steuerlich gibt es Einnahmen  aus Gewerbebetrieb (also von Gewerbetreibenden) und Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit (Freiberuftler wie du sie nennst)


und solange er unter 17.500 € Jahresumsatzt bleibt muss er auch keine Umsatzsteuer abführen oder dafür Erklärungen abgeben oder ähnliches.

Er muss sie nicht abführen und auch keine USt-Voranmeldungen abgeben, aber die jährliche Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer-Erklärung muss er schon machen, inkl. einer formlosen Gewinnermittlung. Irgendwie muss das Finanzamt ja überprüfen können, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch erfüllt sind.
Jein, er muss keine Umsatzsteuererklärung abgeben, da er nicht Umsatzsteuerpflichtig ist und somit auch keine USt in seinen Rechnungen angeben muss. Er darf allerdings auch keine Vorsteuer abziehen und alle Rechnungen sind Brutto als Kosten einzubuchen.

Halvar

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Eigene Rollenspielabenteuer als EBook bei Amazon
« Antwort #9 am: 30. April 2013, 20:15:20 »
Naja als Autor ist man ja Selbstständig und muss somit keine Gewerbeanmeldung abgeben

Bin mir nicht ganz sicher, wie Du das meinst. "Selbstständig" kann zweierlei sein, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Letzterer muss das Gewerbe immer anmelden, auch wenn er als Kleinunternehmer gilt. Schriftsteller können durchaus als Freiberufler arbeiten (wobei die Gewerbe-Anmeldung wegfällt), ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch für den Vertrieb der eigenen Bücher möglich ist (was ja eigentlich mehr eine Verlagstätigkeit ist) oder nicht nur für die eigentliche schriftstellerische Tätigkeit gegen Tantiemen.
Steuerlich gibt es Einnahmen  aus Gewerbebetrieb (also von Gewerbetreibenden) und Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit (Freiberuftler wie du sie nennst)

Ja, aber dabei geht es um die Einkommensteuer, nicht um die Umsatzsteuer. Bei der USt wird da nicht unterschieden. Auch Freiberufler müssen grundsätzlich USt abführen, wenn sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen (es gibt allerdings eine Reihe von der USt befreite Berufe, die oft als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden).

Aber: Nur als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden (und auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben), und die Berufe, mit denen das möglich ist, sind in einer Liste definiert. Schriftsteller zählt dazu, E-Book-Händler jedoch nicht. Bei der IHK Magdeburg wird das sehr schön erklärt: LINK

und solange er unter 17.500 € Jahresumsatzt bleibt muss er auch keine Umsatzsteuer abführen oder dafür Erklärungen abgeben oder ähnliches.

Er muss sie nicht abführen und auch keine USt-Voranmeldungen abgeben, aber die jährliche Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer-Erklärung muss er schon machen, inkl. einer formlosen Gewinnermittlung. Irgendwie muss das Finanzamt ja überprüfen können, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch erfüllt sind.
Jein, er muss keine Umsatzsteuererklärung abgeben, da er nicht Umsatzsteuerpflichtig ist und somit auch keine USt in seinen Rechnungen angeben muss. Er darf allerdings auch keine Vorsteuer abziehen und alle Rechnungen sind Brutto als Kosten einzubuchen.

Das ist leider nicht richtig. Er ist sehr wohl umsatzsteuerpflichtig, das Finanzamt verzichtet nur auf die Erhebung. Solange der Kleinunternehmer die Voraussetzungen erfüllt (Bruttoumsatz < 17.500,- Euro im vorangegangenen Jahr und vorauss. nicht > 50.000,- Euro im aktuellen Jahr), muss er keine monatlichen bzw. vierteljährlichen USt-Voranmeldungen abgeben, wohl aber eine USt-Erklärung am Jahresende. Es gibt sogar ein extra Feld dafür auf dem entsprechenden Formular. Als Quelle kann ich Dir hier das "Merkblatt Kleinunternehmer" der IHK Saarland ans Herz legen: LINK (siehe Seite 4 ganz oben).

Hinzu kommen noch eine Gewerbesteuererklärung sowie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Und falls Du mir das auch nicht glaubst: LINK.

So, jetzt reichts aber hoffentlich mit dem Thema. ;)
« Letzte Änderung: 30. April 2013, 20:41:41 von Halvar »
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