Naja als Autor ist man ja Selbstständig und muss somit keine Gewerbeanmeldung abgeben
Bin mir nicht ganz sicher, wie Du das meinst. "Selbstständig" kann zweierlei sein, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Letzterer muss das Gewerbe immer anmelden, auch wenn er als Kleinunternehmer gilt. Schriftsteller können durchaus als Freiberufler arbeiten (wobei die Gewerbe-Anmeldung wegfällt), ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch für den Vertrieb der eigenen Bücher möglich ist (was ja eigentlich mehr eine Verlagstätigkeit ist) oder nicht nur für die eigentliche schriftstellerische Tätigkeit gegen Tantiemen.
Steuerlich gibt es Einnahmen aus Gewerbebetrieb (also von Gewerbetreibenden) und Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit (Freiberuftler wie du sie nennst)
Ja, aber dabei geht es um die Einkommensteuer, nicht um die Umsatzsteuer. Bei der USt wird da nicht unterschieden. Auch Freiberufler müssen grundsätzlich USt abführen, wenn sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen (es gibt allerdings eine Reihe von der USt befreite Berufe, die oft als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden).
Aber: Nur als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden (und auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben), und die Berufe, mit denen das möglich ist, sind in einer Liste definiert. Schriftsteller zählt dazu, E-Book-Händler jedoch nicht. Bei der IHK Magdeburg wird das sehr schön erklärt:
LINKund solange er unter 17.500 € Jahresumsatzt bleibt muss er auch keine Umsatzsteuer abführen oder dafür Erklärungen abgeben oder ähnliches.
Er muss sie nicht abführen und auch keine USt-Voranmeldungen abgeben, aber die jährliche Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer-Erklärung muss er schon machen, inkl. einer formlosen Gewinnermittlung. Irgendwie muss das Finanzamt ja überprüfen können, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch erfüllt sind.
Jein, er muss keine Umsatzsteuererklärung abgeben, da er nicht Umsatzsteuerpflichtig ist und somit auch keine USt in seinen Rechnungen angeben muss. Er darf allerdings auch keine Vorsteuer abziehen und alle Rechnungen sind Brutto als Kosten einzubuchen.
Das ist leider nicht richtig. Er ist sehr wohl umsatzsteuerpflichtig, das Finanzamt verzichtet nur auf die Erhebung. Solange der Kleinunternehmer die Voraussetzungen erfüllt (Bruttoumsatz < 17.500,- Euro im vorangegangenen Jahr und vorauss. nicht > 50.000,- Euro im aktuellen Jahr), muss er keine monatlichen bzw. vierteljährlichen USt-
Voranmeldungen abgeben, wohl aber eine USt-
Erklärung am Jahresende. Es gibt sogar ein extra Feld dafür auf dem entsprechenden Formular. Als Quelle kann ich Dir hier das "Merkblatt Kleinunternehmer" der IHK Saarland ans Herz legen:
LINK (siehe Seite 4 ganz oben).
Hinzu kommen noch eine Gewerbesteuererklärung sowie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Und falls Du mir das auch nicht glaubst:
LINK.
So, jetzt reichts aber hoffentlich mit dem Thema.