Liebe Leute, ich bitte euch um einen Rat zu folgender Situation:
Ich lebe während meines 18-Monatigen Vorbereitungsdienstes in NRW mit zwei Mitbewohnern in einer 3er-WG. Wir haben alle separate Mietverträge mit dem Vermieter (Hausbesitzer, Privatperson, keine Verwaltung) über unsere Zimmer. Die WG ist in einem Haus mit zwei Mietparteien gelegen, wir bewohnen den ersten Stock und das Dachgeschoss. Das WG-Leben hat immer gut geklappt und war von gegenseitigem Vertrauen der Mitbewohner zueinander und auch zum Vermieter geprägt, so dass es nie notwendig war, die Zimmertüren abzuschließen.
Nach dem Auszug einer Mitbewohnerin, die ihr Studium beendet hat, sind wir jetzt zur Zeit vorübergehend nur zu zweit. Nun hat sich das Verhältnis zum Vermieter leider verschlechtert. Der Vermieter hat (ohne uns am Entschluss zu beteiligen) beschlossen, aus der Wohnung eine 4er-WG zu machen, indem er das bisher gemeinschaftlich genutzte Zimmer neben der Küche ebenfalls als WG-Zimmer vermietet. Gut, kann er machen, haben wir nichts mitzureden.
Bei der Vergabe der Zimmer wurden wir ebenfalls nicht konsultiert. Tatsächlich kennen wir die neuen Mitbewohner nicht, da beide Besichtigungstermine zu Zeitpunkten stattfanden, als wir anderen WG-Bewohner aus beruflichen Gründen nicht zuhause sein konnten. Auch da ist mir bewusst, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, uns die neuen Mitbewohner vorzustellen oder uns sonstwie an der Entscheidung zu beteiligen, sondern völlig nach eigenem Gusto entscheiden kann, wer seine Zimmer bekommt.
Zusätzlich haben wir beiden verbliebenen Mitbewohner das Gefühl, dass der Vermieter sich ohne Absprache und merkwürdigerweise immer dann, wenn keiner da ist, Zugang zur Wohnung verschafft. Er hat bei einer Gelegenheit z.B. den Kühlschrank auf Stufe 2 heruntergedreht (hat er darauf angesprochen auch zugegeben, Stufe 2 sei nach seinem Dafürhalten völlig ausreichend und es sei ja sein Kühlschrank, den wir nur benutzen dürften). Auch hier ist mir bewusst, dass er jederzeit die Gemeinschaftsräume betreten und sich dort umschauen kann, ohne sich vorher anzukündigen.
Ich habe jetzt beschlossen, zukünftig mein Zimmer in meiner Abwesenheit zu verschließen. Einerseits, weil ich nicht möchte, dass mein Vermieter auch mein Zimmer während meiner Abwesenheit betritt, und andererseits, weil ich jetzt demnächst zwei neue Mitbewohner bekomme, die ich weder kenne noch einschätzen kann. Meine jetzige Mitbewohnerin schließt ihr Zimmer ebenfalls ab.
Leider musste ich heute feststellen, dass das Türschloss meiner Zimmertür klemmt. Von innen kann es verschlossen werden, von außen nicht. Auf die Bitte, die Tür instand zu setzen, reagierte mein Vermieter mit einem cholerischen Anfall. Ich hätte das beim Einzug feststellen und ihm sagen müssen, jetzt, drei Monate vor Auszug (das Mietverhältnis war von vornherein auf die 18 Monate Vorbereitungsdienst befristet, Ende Oktober ziehe ich wieder nach Hamburg um) würde er sich da nicht mehr drum kümmern, im Gegenteil, dann hätte ich das Schloss wohl kaputt gemacht, also hätte ich das jetzt auch zu ersetzen.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich weiter vorgehen kann? Schriftliche Aufforderung die Tür zu reparieren? Und was mache ich, wenn er dem nicht nachkommt?
Eine kurze Recherche im Internet in einschlägigen Mietrechtsforen brachte unterschiedliche Ansichten hervor, von "alles was dem Vermieter nicht bei Übergabe der Wohnung an Schäden gemeldet wurde, seien ihm nachträglich nicht mehr anzulasten" bis hin zu "Schäden an Wohnungs- und Haustüren hat alleine der Vermieter zu tragen".
Ich möchte jetzt nicht drei Monate vor Auszug noch riesigen Stress machen (auch wenn der Vermieter irgendwie auf Krawall gebürstet zu sein scheint), aber sicher fühlen möchte ich mich hier auch die letzten drei Monate noch und der Vermieter sollte seinen Verpflichtungen nachkommen. Tu ich ja auch. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Einschätzungen.