@Xiam
Was Tempus schreibt ist völlig richtig. Verstößt du gegen Nutzungsbedingungen, ist das nur ein Verstoss gg. den Vertrag den man z.B. mit HBO geschlossen hat. Vermutlich kann dann der Vertragspartner kündigen (theoretisch auch Schadensersatz verlangen, aber dazu bedarf es einen Schaden), wenn er will, aber es ist kein Verstoß gegen ein Gesetz. Die IP zu verschleiern ist zumindest meines Wissens in D nicht verboten.
Okay. Ich kann bei HBO jetzt auch nicht so wirklich nachvollziehen, dass die ihr Angebot nur aus den Staaten abrufen lassen möchten, aber die werden schon ihre Gründe haben.
Wie ist das aber z.B. bei der BBC? Deren Videoportale sind auch per Geo-IP-Sperre nur aus UK erreichbar, mit der Begründung, dass die britische Bevölkerung das Angebot mit ihren Steuern bezahlt und es daher auch nur in Großbritannien verfügbar ist.
Wenn ich nun meine IP mittels Proxy bewusst verschleiere um das Angebot trotzdem nutzen zu können, mache ich mich da nicht strafbar, weil ich mir Zugang zu einem Angebot erschleiche, welches von anderen bezahlt wird und explizit für mich nicht zum Abruf bereit stehen soll? Ich umgehe ja deren eingebaute Schutzmaßnahme bewusst zu diesem Zweck. Ist das nicht ein bisschen wie einen Kopierschutz knacken (auch wenn es für jemanden, der sich ein bisschen auskennt trivial ist)?
Ich will mal einen Vergleich ziehen. Man kann sich ja eigentlich vorstellen, dass HBO und die BBC nur einer eingeschränkten Benutzergruppe zur Verfügung stehen. Andere Portale machen das über einen Mitgliederbereich, für den man sich anmelden muss (und bezahlen). HBO und die BBC machen das über eine GEO-IP-Sperre. Wenn ich jetzt den Mitgliederbereich einer Pay-Site hacke und mir da Zugriff auf die Inhalte verschaffe, wird mir wohl kaum einer widersprechen, dass ich eine Straftat begehe. Wenn ich die GEO-IP-Sperre "knacke" und mir Zugriff auf ein Angebot, das eigentlich gegen meine Nutzung abgesichert ist, verschaffe, wo ist da dann der Unterschied?