Androhung von Körperverletzung unter Verlangen einer Tätigkeit nennt man Nötigung oder Erpressung.
Also Vorsicht mit sowas. Bei der reinen Androhung passiert wahrscheinlich in 99,9% aller Fälle nichts, aber unter Umständen kann ich mir vorstellen, dass das eine Straftat ist. Keine Ordnungwidrigkeit oder so.
Verlangt wird aber ja gerade keine Handlung.
Insgesamt halte ich das für eine Mär. Wenn Du nicht auf irgendwelche entsprechenden Urteile verweisen kannst, klassifiziere ich so eine Aussage mal als "Bullshit"
Also ob die Nummer mit der Trillerpfeife körperverletzend ist weiß ich nicht, hab zwar mehrere unabhängige Berichte darüber gehört, aber es gibt ja sowas wie urbane Legenden.
Ist aber nicht schlimm, darauf beziehst du dich ja gar nicht, sondern zu ziehst in Zweifel dass es eine Nötigung oder Erpressung ist, wenn man eine Forderung (hier: auflegen) nicht direkt verlangt, sondern nur eindeutig ist, dass das eine Option ist der Triller zu entkommen.
Sicher bin ich da auch nicht... Definitionen
Wiktionary:
Er·pres·sung, (...) [1] illegales Erzwingen eines Verhaltens oder einer Leistung durch Androhung negativer Konsequenzen bei Nichterfüllung.
Interessant, Wahrig hat die Unterlassung mit drin:
Nötigungder Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Also dieser Definition von Nötigung würde genügen, denke ich. -Aber man kann ja einen Fall stricken:
Implizierte Aufforderung:Hans steht auf der schmalen Straße und bindet sich die Schuhe zu, ein Kraffahrer will da lang wo Hans sich befindet und ruft ihm zu: "Hömma, ich zähl jetzt bis drei und ob du dann noch da bist oder nicht, dann fahr ich!"
Aufforderung zur Unterlassung:Peter ist mit seinen Freunden in einem Tanzlokal, angekündigt war "Black Music" und Peter steht auf Jazz und hört auch gerne mal ein bisschen R'n'B oder Soul. Der Betreiber hatte das aber anders gemeint, nach einer halben Stunde geht er zum DJ und brüllt ihn an "Alter! Wenn du noch einen Hip-Hop spielst, dann hast du das letzte Mal aufgelegt, so pollier' ich dir die Fresse!"
Wie auch immer, ich kenne keine Urteile und ich habe keine Lust welche zu suchen :-p Mag also Bullshit sein, keine Ahnung. Es mag ja auch immer mal Differenzen geben zwischen Definition (Lexikon/Wörterbuch), Recht (StGB) und Rechtssprechung.