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Autor Thema: Werbeanrufe  (Gelesen 12643 mal)

Beschreibung: tägliche Anrufe von 0800...

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hewimeddel

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« Antwort #15 am: 22. Oktober 2010, 12:00:30 »
Ich glaub der war danach echt fertig... Ich hab ihn 7 Minuten lang äußerst angemeckert und ihm erzählt, was für ein Dreksladen Vodaphone in meinen Augen ist (die Mitarbeiter hatten mich schon beim Vertragsabschluss beschi**en... leider hatte ich nichts in der Hand, weil das telefonisch gelaufen war  ::))...

Hallo,

Für die Zukunft:
Bei allem was telefonisch läuft, hast du ein Widerrufsrecht, da dies entweder ein Haustürgeschäft oder Fernabsatzgeschäft ist (weiß nicht so genau, wie sich das juristisch korrekt schimpft).
 
Die rechtssicheren Leute hier mögen mich korrigieren, aber ich glaube das sind 2 Wochen ab Zugang der Bestätigung - wenn keine Bestätigung zugeht, dann unbegrenzt, wobei eine Rechnung auch als Bestätigung zählen könnte.

Wie überall gilt: Im Zweifel muss dir nachgewiesen werden, dass du das so bestellt hast, nicht anders herum. Und wenn du dir sicher bist, dann sollte das für die andere Partei schwierig werden.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2010, 12:03:01 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

AnOceanSoul

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« Antwort #16 am: 22. Oktober 2010, 12:08:09 »
Wie überall gilt: Im Zweifel muss dir nachgewiesen werden, dass du das so bestellt hast, nicht anders herum. Und wenn du dir sicher bist, dann sollte das für die andere Partei schwierig werden.

Das weiß ich, aber dennoch Danke  :thumbup:

Es ging genaugenommen folgendermaßen: Ich hatte im Laden den Vertrag unterschrieben (war wirklich n guter Vertrag) und hatte noch 24 Stunden Kündigungsrecht, falls ich es mir doch noch anders überlege.
Mein Freund hatte daraufhin innerhalb der 24 Stunden dort angerufen und meinte, dass wir den Vertrag nur unter dem Aspekt behalten, dass wir wirklich die volle DSL-Geschwindigkeit bekommen, er bezweifelt, dass das funktioniert. Bestätigt wurde am Telefon, dass das selbstverständlich so ist, und wenn nicht, könnten wir vom Vertrag zurück treten.

Als wir dann weniger als die Hälfte der Upload/Downloadgeschwindigkeit (Leitung?? Ist nicht mein Fachgebiet...) hatten, wussten die nichts mehr davon und ein Rücktritt vom Vertrag war selbstverständlich nicht mehr möglich, weil ja nie ein Gespräch gegeben hatte...  :-|
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls

Lagrange

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« Antwort #17 am: 22. Oktober 2010, 15:32:48 »
Tröste Dich (ich weiß ist kein Trost, aber 'ne schöne rhetorische Floskel :D): die sind alle so. Als ich Ende letzten Jahres 1&1 erklärt habe, dass ich nicht mehr ihr Kunde sein möchte und zum Ende der Vertragslaufzeit wechseln möchte, habe ich mindestens einmal die Woche mit einem von deren Callcenter gesprochen oder eben deren Nummer im Display: ob ich wirklich wechseln wolle, sie hätten jetzt so tolle Tarife, blabla... Irgendwann ist es mir zu bunt geworden und ich haben jeden Call-Center-Mitarbeiter gesagt, dass er besser auflegen solle, sonst gehe gleich 'ne Trillerpfeife los... Das hat dann irgendwann gewirkt.
Das Problem ist: solange Du Kunde bei einer Firma bist, dürfen sie Dich anrufen, da Du ja mit ihnen in einer vertraglichen Beziehung stehst. D. h. da kannst Du nichts über die Bundesnetzagentuer machen oder rechtliche Schritte einleiten, es sei denn, dass sie Dich nachweislich belästigen (und das wird so einem Fall höher gehängt als bei 'ner Kaltakquise...)

AnOceanSoul

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« Antwort #18 am: 22. Oktober 2010, 15:34:57 »
ich haben jeden Call-Center-Mitarbeiter gesagt, dass er besser auflegen solle, sonst gehe gleich 'ne Trillerpfeife los... Das hat dann irgendwann gewirkt.
Glaub mir mal, dass ich mir heute vorgenommen hatte ne Trillerpfeife zu kaufen, sollte ich noch einen weiteren Anruf von Vodaphone bekommen...  :D
Die armen Mitarbeiter...  -_- Aber irgendwie muss man sich ja helfen  :cheesy:
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Deus Figendi

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« Antwort #19 am: 22. Oktober 2010, 16:17:51 »
ich haben jeden Call-Center-Mitarbeiter gesagt, dass er besser auflegen solle, sonst gehe gleich 'ne Trillerpfeife los... Das hat dann irgendwann gewirkt.
Glaub mir mal, dass ich mir heute vorgenommen hatte ne Trillerpfeife zu kaufen, sollte ich noch einen weiteren Anruf von Vodaphone bekommen...  :D
Die armen Mitarbeiter...  -_- Aber irgendwie muss man sich ja helfen  :cheesy:
Androhen ist schon hart. Durchführen ist Körperverletzung.
Androhung von Körperverletzung unter Verlangen einer Tätigkeit nennt man Nötigung oder Erpressung.
Also Vorsicht mit sowas. Bei der reinen Androhung passiert wahrscheinlich in 99,9% aller Fälle nichts, aber unter Umständen kann ich mir vorstellen, dass das eine Straftat ist. Keine Ordnungwidrigkeit oder so.

Du reagierst aber imho auch echt über. Da versucht dich dein Provider wochenlang zu erreichen, du rufst nie zurück und dann faltest du sie zusammen.
Okay, die Sache mit dem "Nummer ist nicht von uns" ist komisch, aber wahrscheinlich hatte der jeweilige Mitarbeiter wirklich keine Kenntnis von dieser Nummer, denn sinnvoll ist es nicht das zu verleugnen.
Zumal die Mitarbeiter da auch selten was für können.
Fair ist einfach aufzulegen ggf. mit Ankündigung.
Cool ist als erstes darum zu bitten, dass der Mitschnitt abgestellt wird (damit man den Mitarbeiter nicht in Probleme bringt) und dann deutlich zu sagen, man würde nichts kaufen, wäre aber bereit dem Menschen eine kleine Pause zu verschaffen, indem man jetzt einfach mal 10 Minuten quatscht.
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AnOceanSoul

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« Antwort #20 am: 22. Oktober 2010, 16:37:41 »
Du reagierst aber imho auch echt über. Da versucht dich dein Provider wochenlang zu erreichen, du rufst nie zurück und dann faltest du sie zusammen.
Aha.
Also wenn mein Telefon bei mir klingelt und ich geh dran & es ist generell besetzt, dann muss mir der Provider dafür leid tun? Genauso der Fakt, dass nur 2-3 Mal (in anderen Fällen) geklingelt wird?!

Vielleicht sollte man es lieber lassen seine Kunden exessiv zu nerven. Und es scheint nicht nur mich genervt zu haben, so wie es da betrieben wird.

Übrigens ist genau aus solchen Gründen meine Nummer nicht im Telefonbuch o.ä. Genauso wie ich die Telefonnummer nirgends angebe. Eben damit ich meine Ruhe habe. Und zu Anfang war ich auch davon ausgegangen, dass es irgendwelche Werbeanrufe sind, weil das Schema (bis auf die 0800-Nummer) gut drauf gepasst hatten.

Ich bin in der gesamten Zeit wohl 4 oder 5 Mal ans Telefon gegangen und es war generell besetzt. Lustig ist was anderes.

PS: Und nein, ICH habe nicht einfach mal 20 Minuten Zeit zu verschenken, wenn ich daheim bin und eigentlich was für die Uni machen müsste. Mir gehts eh schon die letzten 2 Tage auf die Nerven, dass ich mich damit exessiv rumschlagen darf. Mir tuts durchaus leid um die Mitarbeiter, die sich bestimmt Tolleres vorstellen können. Von meinem vorheringen Telefonanbieter kenne ich so einen Mist auch nicht.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2010, 16:48:08 von AnOceanSoul »
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Darastin

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« Antwort #21 am: 22. Oktober 2010, 18:03:39 »
Androhen ist schon hart. Durchführen ist Körperverletzung.
Androhung von Körperverletzung unter Verlangen einer Tätigkeit nennt man Nötigung oder Erpressung.
DamalsTM wäre das sicherlich der Fall gewesen. Heutzutage ist aber praktisch das gesamte Telefonnetz digital (bis auf die "letzte Meile" bei Analoganschlüssen). Und bei der Digitalisierung gibt es eine Maximalamplitude, die sicherlich unterhalb der Schmerzgrenze liegt.

Trotzdem kann diese leere Drohung natürlich juristische Konsequenzen haben, insofern würde ich das lieber nicht machen. Bei offensichtlich illegalen Anrufen mit unterdrückter Rufnummer hilft eher sowas wie "Ich hab ISDN und kann mit zwei Knopfdrücken ne Fangschaltung legen lassen.". Das geht wirklich - sagt zumindest die Bedienungsanleitung meines ISDN-Telefons :)


Es ging genaugenommen folgendermaßen: Ich hatte im Laden den Vertrag unterschrieben (war wirklich n guter Vertrag) und hatte noch 24 Stunden Kündigungsrecht, falls ich es mir doch noch anders überlege.
Mein Freund hatte daraufhin innerhalb der 24 Stunden dort angerufen und meinte, dass wir den Vertrag nur unter dem Aspekt behalten, dass wir wirklich die volle DSL-Geschwindigkeit bekommen, er bezweifelt, dass das funktioniert. Bestätigt wurde am Telefon, dass das selbstverständlich so ist, und wenn nicht, könnten wir vom Vertrag zurück treten.

Als wir dann weniger als die Hälfte der Upload/Downloadgeschwindigkeit (Leitung?? Ist nicht mein Fachgebiet...) hatten, wussten die nichts mehr davon und ein Rücktritt vom Vertrag war selbstverständlich nicht mehr möglich, weil ja nie ein Gespräch gegeben hatte...  :-|
Solche Sachen niemals am Telefon machen. Mündliche Verträge sind zwar rechtskräftig, aber da es in solchen Situationen nicht möglich ist ihre Existenz nachzuweisen nutzt das einem recht wenig. Klärt solche Sachen immer im Laden und mindestens zu zweit (Zeuge!) - und wenn Ihr schon da seid lässt es Euch auch gleich schriftlich geben. Wenn sie es nicht unterschreiben wollen, dann existiert es nicht - werdet ruhig etwas lauter (keine Beleidigungen oder so; nur daß andere Besucher die Fakten mitbekommen) und wenn sie dann immer noch zicken - nun, es gibt ja auch andere Anbieter...

Ach ja, wenn der Vertrag im Laden gekündigt wird natürlich immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung aushändigen lassen. Nur Schiftliches existiert!

Bis bald;
Darastin
Darastins Grundregeln des Rollenspiels:
1. Sei kein Arschloch!  2. Spiele nicht mit Idioten!  3. Redet miteinander!

Troll

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« Antwort #22 am: 25. Oktober 2010, 10:33:03 »
Androhung von Körperverletzung unter Verlangen einer Tätigkeit nennt man Nötigung oder Erpressung.
Also Vorsicht mit sowas. Bei der reinen Androhung passiert wahrscheinlich in 99,9% aller Fälle nichts, aber unter Umständen kann ich mir vorstellen, dass das eine Straftat ist. Keine Ordnungwidrigkeit oder so.

Verlangt wird aber ja gerade keine Handlung.
Insgesamt halte ich das für eine Mär. Wenn Du nicht auf irgendwelche entsprechenden Urteile verweisen kannst, klassifiziere ich so eine Aussage mal als "Bullshit"  :wink:
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Darastin

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« Antwort #23 am: 25. Oktober 2010, 16:55:52 »
Verlangt wird aber ja gerade keine Handlung.
Nicht explizit, aber es soll ja Richter geben die auch eine implizite Aufforderung zu verstehen wissen.

Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, daß die Androhung von Gewalt ohne eine verbundene Aufforderung so ganz legal ist... aber Du kannst das ja gerne mal im Selbstversuch auf der nächsten Polizeiwache ausprobieren 8)

Bis bald;
Darastin
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Deus Figendi

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« Antwort #24 am: 25. Oktober 2010, 17:22:51 »
Androhung von Körperverletzung unter Verlangen einer Tätigkeit nennt man Nötigung oder Erpressung.
Also Vorsicht mit sowas. Bei der reinen Androhung passiert wahrscheinlich in 99,9% aller Fälle nichts, aber unter Umständen kann ich mir vorstellen, dass das eine Straftat ist. Keine Ordnungwidrigkeit oder so.

Verlangt wird aber ja gerade keine Handlung.
Insgesamt halte ich das für eine Mär. Wenn Du nicht auf irgendwelche entsprechenden Urteile verweisen kannst, klassifiziere ich so eine Aussage mal als "Bullshit"  :wink:
Also ob die Nummer mit der Trillerpfeife körperverletzend ist weiß ich nicht, hab zwar mehrere unabhängige Berichte darüber gehört, aber es gibt ja sowas wie urbane Legenden.
Ist aber nicht schlimm, darauf beziehst du dich ja gar nicht, sondern zu ziehst in Zweifel dass es eine Nötigung oder Erpressung ist, wenn man eine Forderung (hier: auflegen) nicht direkt verlangt, sondern nur eindeutig ist, dass das eine Option ist der Triller zu entkommen.
Sicher bin ich da auch nicht... Definitionen
Wiktionary:
    Er·pres·sung, (...) [1] illegales Erzwingen eines Verhaltens oder einer Leistung durch Androhung negativer Konsequenzen bei Nichterfüllung.
Interessant, Wahrig hat die Unterlassung mit drin:
Nötigung
der Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Also dieser Definition von Nötigung würde genügen, denke ich. -Aber man kann ja einen Fall stricken:

Implizierte Aufforderung:
Hans steht auf der schmalen Straße und bindet sich die Schuhe zu, ein Kraffahrer will da lang wo Hans sich befindet und ruft ihm zu: "Hömma, ich zähl jetzt bis drei und ob du dann noch da bist oder nicht, dann fahr ich!"

Aufforderung zur Unterlassung:
Peter ist mit seinen Freunden in einem Tanzlokal, angekündigt war "Black Music" und Peter steht auf Jazz und hört auch gerne mal ein bisschen R'n'B oder Soul. Der Betreiber hatte das aber anders gemeint, nach einer halben Stunde geht er zum DJ und brüllt ihn an "Alter! Wenn du noch einen Hip-Hop spielst, dann hast du das letzte Mal aufgelegt, so pollier' ich dir die Fresse!"

Wie auch immer, ich kenne keine Urteile und ich habe keine Lust welche zu suchen :-p Mag also Bullshit sein, keine Ahnung. Es mag ja auch immer mal Differenzen geben zwischen Definition (Lexikon/Wörterbuch), Recht (StGB) und Rechtssprechung.
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Troll

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« Antwort #25 am: 26. Oktober 2010, 12:41:05 »
Nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel  :wink:

Es ist ein Unterschied, ob ich im öffentlichen Raum (Straße) oder sogar in fremden Räumen (Tanzlokal) agiere. oder ob ich jemanden davon abhalten will, in meine Privatsphäre einzudringen (und ja, unerwünschte Telephonanrufe sind genau das).

Außerdem hatte ich geschrieben:
Insgesamt halte ich das für eine Mär.

und das meine ich noch immer. Immerhin wurde (und wird noch immer) die Trillerpfeife als probates Mittel gegen telephonische Belästigung empfohlen - bei sexuellem Zusammenhang sogar von der Polizei.

Es mag ja auch immer mal Differenzen geben zwischen Definition (Lexikon/Wörterbuch), Recht (StGB) und Rechtssprechung.

Das kann ich natürlich nicht ausschließen, ich bin ja auch kein Jurist. Ich denke da auch eher an eine urbane Legende, die eventuell sogar von interessierte Seite platziert worden sein könnte .
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

hewimeddel

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« Antwort #26 am: 26. Oktober 2010, 13:44:22 »
Außerdem hatte ich geschrieben:
Insgesamt halte ich das für eine Mär.

und das meine ich noch immer. Immerhin wurde (und wird noch immer) die Trillerpfeife als probates Mittel gegen telephonische Belästigung empfohlen - bei sexuellem Zusammenhang sogar von der Polizei.

Kannst du diese Aussage, dass es die Polizei empfiehlt irgendwie untermauern? (Link o.ä.)

Zitat
Es mag ja auch immer mal Differenzen geben zwischen Definition (Lexikon/Wörterbuch), Recht (StGB) und Rechtssprechung.

Das kann ich natürlich nicht ausschließen, ich bin ja auch kein Jurist. Ich denke da auch eher an eine urbane Legende, die eventuell sogar von interessierte Seite platziert worden sein könnte .

Ich konnte auch durch intensives Googeln kein Gerichtsurteil o.ä. finden, nur immer wieder angebliche Berichte von angeblichen CallCenter-Mitarbeitern. Ich denke auch, dass dieses Gerücht künstlich gestreut wurde, aber ein Beweis liegt nicht vor.

Da dieses Trillerpfeifen allerdings scheinbar häufig genutzte Methode ist, würde ich vermuten, dass es, falls es tatsächlich für den Gegenüber gefährlich werden könnte, ein Berufsrisiko wäre und demnach aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften in der Gefährdungsbeurteilung des CallCenter-Betreibers berücksichtigt werden müsste. Also müsste er dann Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren, sonst würde er sich strafbar machen - und so eine Pegelbegrenzung sollte recht einfach zu verwirklichen sein, so dass auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt.

Von gesetzlicher Seite her denke ich auch, dass Telefone bzw. Headsets den Pegel ohnehin begrenzen müssen, schließlich müssen sie das ja auch z.B. bei MP3-Playern usw...

Ergo: Ich denke wirklich, dass die Trillerpfeife für die Person am anderen Ende der Telefonleitung harmlos ist. Benutzt habe ich sie allerdings noch nicht. Fax-Piepsen tut mir auf jeden Fall auch im Ohr weh, wenn sich mal wieder so ein Depp verwählt hat. Dauerhafte Schädigungen sollte das aber hoffentlich auch nicht verursachen.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2010, 15:20:53 von hewimeddel »
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Lethreon

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« Antwort #27 am: 26. Oktober 2010, 14:56:51 »
Von gesetzlicher Seite her denke ich auch, dass Telefone bzw. Headsets den Pegel ohnehin begrenzen müssen, schließlich müssen sie das ja auch z.B. bei MP3-Playern usw...

Dafür gibts Normen. Siehe dazu EN 60950-1:2006 1.3.Z1 Exposure to excessive sound pressure.
Please, step away from the meat.

Troll

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« Antwort #28 am: 27. Oktober 2010, 10:43:18 »
Kannst du diese Aussage, dass es die Polizei empfiehlt irgendwie untermauern? (Link o.ä.)

Gilt ein Link auf mein Gedächtnis? Ansonsten müßte ich selber suchen, meine Erfahrungen stammen aus der Vor-Internet-Zeit. Damals® wurde das bei entsprechenden Veranstaltungen von Seiten der Polizei so empfohlen und es gab auch entsprechende Faltblätter - es kann aber natürlich sein, daß sich das geändert hat; vielleicht weiß Talamar mehr?

Aber auch so findet sich das oft genug auf Webseiten von entsprechenden Vereinen. Diese bzw. die Verantwortlichen müßten ansonsten ja mit einer Anklage wegen Aufruf zu einer Straftat rechnen.
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

hewimeddel

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« Antwort #29 am: 27. Oktober 2010, 11:19:22 »
Zitat
Aber auch so findet sich das oft genug auf Webseiten von entsprechenden Vereinen.

Auch hierzu würde ich dich gerne um einen Link bitten, habe nämlich nichts finden können. Sorry, dass ich so hartnäckig bin, aber Ich will dieses Thema für mich einfach mal fundiert abhaken können, weil das Thema immer wieder hochkommt und ich immer nur Berichte aus Dritter Hand finde ("Ich habe gehört...", "Eine Kollegin von mir...").

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2010, 11:32:27 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

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