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ParteienverbotVerfassungswidrige Parteien sollen weiterhin verboten werden dürfen.
dafür
CDU/CSU (Anzeigen)„Zum Schutz unserer Verfassung gegen politische Extremisten gehört auch die Möglichkeit, verfassungswidrige Parteien verbieten zu können. Aufgrund der mit einem Verbot verbundenen Intensität des Eingriffs ist die Feststellung der Verfassungswidrigkeit zu Recht nur unter sehr strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen und nur durch das Bundesverfassungsgericht möglich.”
SPD (Anzeigen)„Wer den Parteienstatus missbraucht, um unsere Demokratie abzuschaffen, dem ist der Status abzuerkennen. Demokratie muss wehrhaft bleiben. So ist unser Grundgesetz seit 1949 angelegt. So soll es bleiben. Wer einen Führerstaat und Diktatur herbeiführen will, der darf hierfür nicht auch noch unsere Steuermittel erhalten.”
FDP (Anzeigen)„Zur wehrhaften Demokratie gehört auch die Möglichkeit eines Parteienverbots durch das Bundesverfassungsgericht.”
Linke (Anzeigen)„Ein Verbot der NPD und aller weiteren neofaschistischen Organisationen wird das Problem von Rechtsextremismus und Rassismus allein nicht lösen, steht aber für seine gesellschaftliche Ächtung und verhindert staatliche Unterstützung für die Strukturen der extremen Rechten.”
Grüne (Anzeigen)„Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit eines Parteiverbotes vor. Ein Parteiverbot hat zu Recht sehr hohe Hürden. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und die genaue Prüfung aller Umstände verhindern Missbrauch. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zieht das Verbot politischer Parteien nur als letztes Mittel in Betracht und verlangt dafür in seiner Rechtsprechung eine Konkretisierung der schon eingetretenen Gefahr für die Demokratie.”
Piraten (Anzeigen)„Parteien, die sich gegen Grund- und Menschenrechte und Demokratie richten, müssen verboten werden können. Da aber Meinungsfreiheit und Parteienvielfalt hohe Güter sind, soll wie bisher das Verbot von Parteien die Ausnahme bilden. Außerdem sind Parteiverbote kein demokratisches Allheilmittel. Sie können Bildung, Aufklärung und die Unterstützung z.B. von Projekten gegen Rechtsradikalismus nicht ersetzen.”
NPD dagegen (überaschung⸮) (Anzeigen)„Das Verbot von Parteien, die den Herrschenden nicht genehm sind, ist einer Demokratie nicht würdig. Der Wähler sollte entscheiden, welches Gewicht er den Parteien beimisst. Nur ein echter politischer Wettbewerb, der alle politischen Grundpositionen umfaßt, ist der Garant für ein pluralistisches Gemeinwesen und verhindert, daß die Herrschenden sich auf eine angebliche "Alternativlosigkeit" zurückziehen und wichtige politische Grundsatzfragen der öffentlichen Debatte entzogen werden.”
MLPD neutral (Anzeigen)„Die Frage ist manipulativ gestellt. Die revolutionäre KPD wurde 1956 unter dem Vorwand angeblicher "Verfassungswidrigkeit" verboten. Naziparteien sind laut Art. 139 Grundgesetz ohnehin nicht erlaubt, was endlich umgesetzt werden muss.”
PARTEI (Anzeigen)„Nach der Machtübernahme werden ohnehin sämtliche anderen Parteien von der PARTEI für verfassungswidrig erklärt, da ist es eigentlich totaler Quatsch, sie außerdem noch zu verbieten. Aber sicher ist sicher!”
pro Deutschland dafür (Anzeigen)„Die Bürgerbewegung pro Deutschland erteilt jeder Form von politischem Extremismus eine scharfe Absage. Die Teilnahme am politischen Wettbewerb in Deutschland setzt die Anerkennung der Werte des Grundgesetzes voraus. Das Recht auf freie Meinungsäußerung stößt dort an eine Grenze, wo Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzungen gepredigt oder eingesetzt wird. Die Bürgerbewegung pro Deutschland fordert ein Verbot aller politischen Vereinigungen, die das Gewaltmonopol des Staates mißachten.”
PSG dagegen (Anzeigen)„Es ist ein demokratisches Grundrecht der Bevölkerung, sich ihre eigenen Parteien aufzubauen. Parteienverbote werden genutzt, um die Opposition der Arbeiter gegen die sozialen Angriffe zu unterdrücken, die von keiner der etablierten Parteien vertreten wird. Notwendig ist der Aufbau einer revolutionären Partei, die sich zum Ziel setzt, die Banken und Konzerne zu enteignen und die Wirtschaft zu demokratisieren.”
Volksabstimmung dafür (Anzeigen)„Warum verbietet das Bundesverfassungsgericht eigentlich nicht CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemäß Art. 21 (2) GG? Sie lassen mit der NSA-Affäre zu, dass das Fernmeldegeheimnis (siehe Art. 10 GG) der Bürger verletzt wird und die Bürger für die Schulden anderer Länder haften sollen (Verstoß gegen die No-Bail-out-Klausel 125 AEUV durch Verabschiedung des ESM im Deutschen Bundestag).”
PBC dafür (Anzeigen)„Unsere Verfassung ist gut und muss gegen undemokratische Änderungsbestrebungen geschützt werden. Oder wollen Sie z.B. zulassen, dass eines Tages die Scharia in Deutschland unsere Gesetze prägt und Mullahs sie auslegen? Was das bedeutet, kann man mit dem Stichwort "Scharia" bei einer Google-Suche sehen.”
BP dagegen (Anzeigen)„Die Bekämpfung extremistischen Gedankenguts ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Parteienverbot wirkt aber nur gegen die Organisation, nicht gegen verfassungsfeindliche Haltungen als solche. Wie man am Beispiel der SRP in den 50er-Jahren gesehen hat, entstehen nach einem Verbot einfach faktische Nachfolgeparteien.”
Die Aussage der PBC halte ich für extrem polemisch.