Eigentlich müsste man das Beispiel mal ent-digitalisieren, wenn ein Graffity-Künstler das laCoste-Icon auf MEINE Hauswand sprüht, begehe ICH dann eine Markenrechtsverletzung wenn:
* Ich es ihm nicht explizit erlaubt habe
* Ich es ihm erlaubt habe aber davon ausging, dass er keine Markenrechtsverstöße begeht sondern nur Kunst macht
* Ich Kenntnis davon habe
* Ich keine Kenntnis davon habe
* Ich keine Mittel habe die Verletzung zu beseitigen
Der Vergleich hinkt, denn entgegen des Graffittikünstlers, der dir (unerwünscht?) etwas auf die Hauswand sprüht, hast du bei Facebook die Möglichkeit, zu verhindern, dass andere etwas auf deine Pinnwand schreiben
(eine entsprechende Einstellung gibt es). Du kannst auch (namentlich) festlegen, wer auf die Pinnwand schreiben kann und wer nicht. Du hast also alle Kontrollmöglichkeiten, inklusive der das Geschriebene problemlos wieder zu entfernen.
Ich verstehe aber natürlich, was ihr meint. Nur muss man das Problem auch mal von der anderen Seite betrachten. Kommunikation ist erwünscht und findet heutzutage zu einem großen Anteil mit fremden Personen online statt und entsprechend muss sich die Gesetzgebung anpassen. Nur, allein dass es die Möglichkeit gibt, dass ich zu allem und jedem mehr oder weniger öffentlichkeitswirksam meine Meinung sage und allem und jedem eine Plattform für seine Meinung biete (z.B. über ein von mir betriebenes Forum, Blog mit Kommentarfunktion oder eben nur Pinnwand in einem sozialen Netzwerk) und Verstöße gegen Urheberrechte (oder andere strafrechtlich relevante Dinge wie z.B. Beleidigungen, Verunglimpfungen, Aufrufe zu strafrechtlich relevanten Aktionen) damit unheimlich leicht zu begehen sind, kann mich das nicht von meiner Sorgfaltspflicht entbinden. Nur weil die Autos heute im Durchschnitt schneller fahren als vor 50 Jahren hebt man ja auch nicht das Tempolimit in Ortschaften an und sagt, die Gesetzgebung müsse sich eben an die neuen Verhältnisse anpassen.
Auch, dass gewisse Personenkreise (wie z.B. Jugendliche) aufgrund mangelnder Lebenserfahrung und daraus resultierender Urteilsfähigkeit, was die Konsequenzen ihres Handelns angeht, unbedarfter mit dem Medium Internet umgehen und schnell mal ungewollt in etwas hinein schlittern können, kann meiner Meinung nach auch nicht als Begründung dafür herhalten, dass so jemand für klare Verstöße gegen die Rechte anderer (und nichts anderes ist das Urheberrecht im Grunde) nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Man schafft es ja auch Kindern beizubringen, dass man im Supermarkt keine Schokoriegel einstecken darf, mit welcher Begründung kann man es also nicht schaffen, ihnen beizubringen, dass man im Internet keine fremden Bilder für seine Zwecke verwendet?
Was meiner Meinung nach viel wichtiger als eine Novelle des Urheberrechts ist (denn sehen wir der Sache doch mal ins Gesicht, die Lobby ist zu mächtig, als dass es kurzfristig zu Lösungen wie einer Kulturflatrate kommen kann), ist eine Art Internetführerschein. Damit meine ich nicht, dass ohne den Führerschein eine Nutzung des Internets nicht erlaubt sein sollte, sondern ich meine damit eine verpflichtende Aufklärung von Kindern schon in jungen Jahren über die Regeln und besonderheiten im Internet--z.B. durch ein Schulfach wie "neue Medien". Da kann man dann junge Menschen nach Möglichkeit in einem Alter, in dem sie sich noch nicht selbst im Internet bewegen (mir schwebt da das Ende der Grundschule vor), an dessen Nutzung, Nutzen, Möglichkeiten aber auch Gefahren heranführen.