Autor Thema: Abmahnung, weil jemand anderes ein Bild auf die eigene Facebook-Wall platzierte  (Gelesen 5930 mal)

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Scurlock

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Und deswegen kannst du deine Pinnwand auf "privat" stellen, so dass alles, was darauf zu sehen ist, nur von deinen FB-Freunden gesehen werden kann. 1. ist das Bild dann nicht "veröffentlicht", und 2. kann es außer dir und deinen Leuten eh keiner, also auch kein Anwalt, sehen.
Ändert aber nichts daran, dass diese Privatisierungs-Maßnahmen dem allgemeinen Nutzerverhalten auf FB nicht entsprechen. Du magst Deinen FB-Account so pflegen, ich auch, aber was ist mit den ganzen Teenagern, die sich einen Dreck um ihre Privatsphäre scheren oder den Leuten, die sich nicht ausgiebig mit den Einstellungen bei FB beschäftigt haben? Was ist mit den Leuten, die Hunderte FB-Freunde haben und keinen Überblick darüber haben, ob unter den sogenannten "Freunden" nicht doch ein Anwalt mit Sinn fürs Geschäft ist?
And now the rains weep o'er his hall and not a soul to hear...

Xiam

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Denken vor dem Handeln ist nach wie vor der beste Schutz. Man kann aber mMn nicht Facebook als solches dafür verantwortlich machen, dass die Leute sich nicht mit den Privatsphäre-Einstellungen auseinander setzen. Die Möglichkeiten sind da und sie sind entgegen aller Unkenrufe auch nicht versteckt. Wer sie dann nicht benutzt, der muss mit den Konsequenzen leben.

Ist übrigens auch nicht so, dass man nicht sogar auf Facebook selbst alle Nase lang von irgendwelchen Welterbesserern darauf gestoßen wird, wie man sein Profil privat machen kann.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Zechi

  • Globaler Moderator
Ich kenne die Facebook Pinnwand nicht und wir kennen auch nicht das konkrete Foto. Es ist z.B. denkbar, dass das Foto bereits seit Monaten auf der Pinnwand war und es klar erkennbar sein musste, dass es nicht von demjenigen stammt, der es hochgeladen hat.
Naja, unter diesen Vorraussetzungen, ist es möglich, das Gros der Nutzer von FB abzumahnen. Denn FB lebt davon, dass immer wieder auf den Pinnwänden Links, Fotos und Videos gepinnt werden. Und nicht wenige davon sind fremder Content. Das derzeitige Urheberrecht ist aufgrund des völlig veränderten Nutzerverhaltens im Netz und insbesondere in den Social Networks völlig veraltet und hoffnungslos überholt. Da mochten früher Abmahnungen ein vernünftiges Mittel gewesen sein, um Kosten zu vermeiden. Mittlerweile erscheinen sie in dieser Hinsicht doch aber ein gängiges Werkzeug zu sein, um auf einfache Weise abkassieren zu können.

Es ist völlig richtig, dass man nicht lange suchen muss, um ein "Abmahnopfer" zu finden. Das Facebook davon "leb"t, ist meines Erachtens aber kein Argument.  Nur weil ein privater Konzern davon "lebt", kann doch nicht die Schlußfolgerung folgen, dass die aktuelle Handhabung zu Lasten der Rechtinhaber legalisiert werden muss. Es parken ja auch viele Leute falsch, soll man deshalb Parkverbote generell aufheben?

Dass man über eine grds. Reform des Urheberrechts im Verbraucherbereich nachdenken sollte, dem stimme ich zu. Das ist letztlich eine rechtspolitische Frage. Das hat aber nichts mit Abmahnungen zu tun, die ja nicht unmittelbar an das Urheberrecht gekoppelt ist, sondern ein außergerichtliches Mittel einen Rechtsverstoß aus der Welt zu schaffen. Vielmehr würde die Abschaffung der Abmahnung dazu führen, dass sofort geklagt werden kann. Derzeit wird das nur nicht gemacht, weil man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man vorher nicht abgemahnt hat. Das wäre zumindest für Anwälte dann noch lukrativer, würde die Gerichte völlig überlasten und bedeutet für die Betroffenen nochmal deutlich höhere Kosten.

@Xiam
An dem Geschäftsmodell sehe ich ehrlich gesagt nichts problematisches. Warum sollte ein Unternehmen keine Generalvollmacht für die Verfolgung von Verstößen gegen seine Rechte einräumen dürfen. Das ist völlig legal und in Ordnung. Natürlich beauftragt ein Unternehmen damit dann auch spezialisierte Anwälte. Bei der Menge der Verstöße ist das auch ein Massengeschäft, welches mit wenig Aufwand viel Geld einspielen kann. Das Problem sind doch hier eher die überzogenen Kosten, die für Lappalien als Schadensersatz (in Form der Anwaltskosten + weiterer Schäden) geltend gemacht werden können.

Das Anwälte von sich aus an Rechteinhaber herantreten, weil sie zuvor nach Verstößen im Netz "gefahndet"haben, halte ich für ein Gerücht bzw. allenfalls eine seltene Ausnahme. Das verursacht nämlich zunächst einmal Arbeit und ist riskant.  Man weiß ja nicht, ob der erhoffte "Mandant" wirklich mitmacht, bzw. nicht einfach seine Hausanwälte einschaltet. Zusätzlich hat man ggf. standesrechtliche Probleme.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Scurlock

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Denken vor dem Handeln ist nach wie vor der beste Schutz. Man kann aber mMn nicht Facebook als solches dafür verantwortlich machen, dass die Leute sich nicht mit den Privatsphäre-Einstellungen auseinander setzen. Die Möglichkeiten sind da und sie sind entgegen aller Unkenrufe auch nicht versteckt. Wer sie dann nicht benutzt, der muss mit den Konsequenzen leben.

Ist übrigens auch nicht so, dass man nicht sogar auf Facebook selbst alle Nase lang von irgendwelchen Welterbesserern darauf gestoßen wird, wie man sein Profil privat machen kann.
Das ist aber nicht der Punkt. Es ist unerheblich, ob FB oder der Nutzer an einer Abmahnung schuld ist. Fakt ist einfach, dass sich das Nutzerverhalten, nicht zuletzt wegen der Social Networks, nachhaltig verändert hat. An allen Ecken und Enden im Internet wird man angehalten, die Inhalte, die einem gefallen, mit seinen Freunden zu teilen oder sogar die Vorlieben öffentlich zu machen. Das mag Dir oder auch mir nicht gefallen, oder zumindest suspekt sein. Aber so wird mittlerweile im Netz miteinander kommuniziert. Es findet ein Umbruch im sozialen Miteinander statt.
Das Problem ist aber, dass Politik, also auch der Gesetzgeber und in weiten Teilen die Wirtschaft diese Entwicklung verschlafen haben. Nicht zuletzt deshalb gibt es doch diese Konflikte im Urheberrecht. Film- und Musikindustrie reagieren fahrig und zuweilen panisch. Und statt an der Entwicklung teilzuhaben oder sie mitzugestalten, nutzt man Lobbygruppen um seine eigenen, völlig überholten Strategien in der Politik durchzusetzen. Das löst aber die Probleme nicht, sondern lähmt bestenfalls die Entwicklung.
Nutzniesser der Diskrepanz zwischen Realität und der veralteten Politik- und Rechtslage sind dann Geschäftemacher und Anwälte, die mit Abofallen und Abmahnungen Kasse machen.
Es ist völlig richtig, dass man nicht lange suchen muss, um ein "Abmahnopfer" zu finden. Das Facebook davon "leb"t, ist meines Erachtens aber kein Argument.  Nur weil ein privater Konzern davon "lebt", kann doch nicht die Schlußfolgerung folgen, dass die aktuelle Handhabung zu Lasten der Rechtinhaber legalisiert werden muss. Es parken ja auch viele Leute falsch, soll man deshalb Parkverbote generell aufheben?
Das ist aber auch nicht meine Schlussfolgerung. Der Nutzen, den FB aus dem veränderten sozialen Verhalten hat, ist bei meiner Betrachtung irrelevant. Einzig und allein die veränderten Strukturen der Gesellschaft im Netz sind von Interesse und müssen von Politik, also somit dem Gesetzgeber, berücksichtigt werden.
Wenn also das Gros der Gesellschaft plötzlich falsch parkt, müssen sich die Verantwortlichen eben überlegen, ob es nicht ein allgemeines Parkplatzproblem gibt und ob eine Neuordnung der Parkplatzstrukturen nicht Sinn macht. 
 
« Letzte Änderung: 13. April 2012, 14:34:40 von Scurlock »
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Deus Figendi

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Vielmehr würde die Abschaffung der Abmahnung dazu führen, dass sofort geklagt werden kann. Derzeit wird das nur nicht gemacht, weil man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man vorher nicht abgemahnt hat. Das wäre zumindest für Anwälte dann noch lukrativer, würde die Gerichte völlig überlasten und bedeutet für die Betroffenen nochmal deutlich höhere Kosten.
Das ist richtig, die "Lösung" wäre hierbei imho nicht das Rechtmittel der Abmahnung (Unterlassungsaufforderung) abzuschaffen, sondern die Kosten für die erste dieser Abmahnungen beim Mandanten/Geschädigten und nicht beim vermeintlichen Schädiger oder Störer zu belassen.
Dann nämlich muss sich der Mandant überlegen ob es sich lohnt vorzugehen, dann ist ein Foto in Facebook vielleicht mal egal (oder nur eine Mail, keinen Anwalt wert), ein geschäftsmäßiges Verbreiten von Filmen aber nicht egal (vielleicht aber auch doch, weil ja bekannt ist, dass Nutzer dieser Angebote eigentlich sogar mehr Geld für entsprechende Güter ausgeben).

Zitat
Das Anwälte von sich aus an Rechteinhaber herantreten, weil sie zuvor nach Verstößen im Netz "gefahndet"haben, halte ich für ein Gerücht bzw. allenfalls eine seltene Ausnahme.
Ja, es waren Ausnahmen... aber durchaus äääh solche mit "Wirkung".

@Xiam:
Seine Pinnwand-Einstellungen da zu verändern bzw. die Empfehlung dazu ist doch Quark, wie Scurlock schrieb ist das einfach nicht zeitgemäß. Genauso könnte das Gate entscheiden, dass alle Beiträge vorabmoderiert würden bzw. überhaupt niemand außerhalb der Redaktion posten darf, dann ist das aber ein Blog ohne Kommentarfunktion und kein Forum.
Und genauso sind Blogs ohne Kommentare mmmh wenigerwert (im Gegensatz zu "mehrwert") und Pinnwände auf die nur einer was schreibt ebenso.
Hier im Gate werden ja auch ständig Inhalte (Bilder) eingebunden, Texte zitiert etc.

Vielmehr ist es doch so: Wenn facebook sich "rauswinden" kann, indem es sagt man kann es ja sperren (so in der Art wurde es hier ja formuliert), dann...
...also diese Kanzlei schrieb ein Disclaimber in der Art "bitte erst bescheid sagen dann abmahnen" hätte keinerlei Wirkung. Aber was ist mit einem Disclaimber der sagt "wer hier was postet bestätigt, dass er das Recht dazu hat"? Kann man dann nicht - erstmal - grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Inhalte vom Postenden lizensiert wurden und nur in außerordentlich offensichtlichen Fällen es "anders" ist.
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Xiam

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  • Mörder der 4E
@Xiam:
Seine Pinnwand-Einstellungen da zu verändern bzw. die Empfehlung dazu ist doch Quark, wie Scurlock schrieb ist das einfach nicht zeitgemäß.
Was daran nicht zeitgemäß sein soll, keinen kompletten Privatsphären-Striptease hinlegen zu wollen, musst du mir noch mal erklären.
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Scurlock

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@Xiam:
Seine Pinnwand-Einstellungen da zu verändern bzw. die Empfehlung dazu ist doch Quark, wie Scurlock schrieb ist das einfach nicht zeitgemäß.
Was daran nicht zeitgemäß sein soll, keinen kompletten Privatsphären-Striptease hinlegen zu wollen, musst du mir noch mal erklären.
Naja, die Pinnwand öffentlich zu haben, ist wohl kaum ein kompletter Privatsphären-Striptease...
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Deus Figendi

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    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
@Xiam:
Seine Pinnwand-Einstellungen da zu verändern bzw. die Empfehlung dazu ist doch Quark, wie Scurlock schrieb ist das einfach nicht zeitgemäß.
Was daran nicht zeitgemäß sein soll, keinen kompletten Privatsphären-Striptease hinlegen zu wollen, musst du mir noch mal erklären.
Der Kontext ist doch "lasse ich mir von anderen auf meine Webseite schreiben" und im Kontext der aktuellen Zeit lautet die Antwort eigentlich "ja" nur sollte das nicht mit unzumutbaren rechtlichen Risiken verbunden sein.

Eigentlich müsste man das Beispiel mal ent-digitalisieren, wenn ein Graffity-Künstler das laCoste-Icon auf MEINE Hauswand sprüht, begehe ICH dann eine Markenrechtsverletzung wenn:

* Ich es ihm nicht explizit erlaubt habe
* Ich es ihm erlaubt habe aber davon ausging, dass er keine Markenrechtsverstöße begeht sondern nur Kunst macht
* Ich Kenntnis davon habe
* Ich keine Kenntnis davon habe
* Ich keine Mittel habe die Verletzung zu beseitigen
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Xiam

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  • Mörder der 4E
Eigentlich müsste man das Beispiel mal ent-digitalisieren, wenn ein Graffity-Künstler das laCoste-Icon auf MEINE Hauswand sprüht, begehe ICH dann eine Markenrechtsverletzung wenn:

* Ich es ihm nicht explizit erlaubt habe
* Ich es ihm erlaubt habe aber davon ausging, dass er keine Markenrechtsverstöße begeht sondern nur Kunst macht
* Ich Kenntnis davon habe
* Ich keine Kenntnis davon habe
* Ich keine Mittel habe die Verletzung zu beseitigen
Der Vergleich hinkt, denn entgegen des Graffittikünstlers, der dir (unerwünscht?) etwas auf die Hauswand sprüht, hast du bei Facebook die Möglichkeit, zu verhindern, dass andere etwas auf deine Pinnwand schreiben ;-) (eine entsprechende Einstellung gibt es). Du kannst auch (namentlich) festlegen, wer auf die Pinnwand schreiben kann und wer nicht. Du hast also alle Kontrollmöglichkeiten, inklusive der das Geschriebene problemlos wieder zu entfernen.

Ich verstehe aber natürlich, was ihr meint. Nur muss man das Problem auch mal von der anderen Seite betrachten. Kommunikation ist erwünscht und findet heutzutage zu einem großen Anteil mit fremden Personen online statt und entsprechend muss sich die Gesetzgebung anpassen. Nur, allein dass es die Möglichkeit gibt, dass ich zu allem und jedem mehr oder weniger öffentlichkeitswirksam meine Meinung sage und allem und jedem eine Plattform für seine Meinung biete (z.B. über ein von mir betriebenes Forum, Blog mit Kommentarfunktion oder eben nur Pinnwand in einem sozialen Netzwerk) und Verstöße gegen Urheberrechte (oder andere strafrechtlich relevante Dinge wie z.B. Beleidigungen, Verunglimpfungen, Aufrufe zu strafrechtlich relevanten Aktionen) damit unheimlich leicht zu begehen sind, kann mich das nicht von meiner Sorgfaltspflicht entbinden. Nur weil die Autos heute im Durchschnitt schneller fahren als vor 50 Jahren hebt man ja auch nicht das Tempolimit in Ortschaften an und sagt, die Gesetzgebung müsse sich eben an die neuen Verhältnisse anpassen.

Auch, dass gewisse Personenkreise (wie z.B. Jugendliche) aufgrund mangelnder Lebenserfahrung und daraus resultierender Urteilsfähigkeit, was die Konsequenzen ihres Handelns angeht, unbedarfter mit dem Medium Internet umgehen und schnell mal ungewollt in etwas hinein schlittern können, kann meiner Meinung nach auch nicht als Begründung dafür herhalten, dass so jemand für klare Verstöße gegen die Rechte anderer (und nichts anderes ist das Urheberrecht im Grunde) nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Man schafft es ja auch Kindern beizubringen, dass man im Supermarkt keine Schokoriegel einstecken darf, mit welcher Begründung kann man es also nicht schaffen, ihnen beizubringen, dass man im Internet keine fremden Bilder für seine Zwecke verwendet?

Was meiner Meinung nach viel wichtiger als eine Novelle des Urheberrechts ist (denn sehen wir der Sache doch mal ins Gesicht, die Lobby ist zu mächtig, als dass es kurzfristig zu Lösungen wie einer Kulturflatrate kommen kann), ist eine Art Internetführerschein. Damit meine ich nicht, dass ohne den Führerschein eine Nutzung des Internets nicht erlaubt sein sollte, sondern ich meine damit eine verpflichtende Aufklärung von Kindern schon in jungen Jahren über die Regeln und besonderheiten im Internet--z.B. durch ein Schulfach wie "neue Medien". Da kann man dann junge Menschen nach Möglichkeit in einem Alter, in dem sie sich noch nicht selbst im Internet bewegen (mir schwebt da das Ende der Grundschule vor), an dessen Nutzung, Nutzen, Möglichkeiten aber auch Gefahren heranführen.
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Xiam

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Eigentlich müsste man das Beispiel mal ent-digitalisieren, wenn ein Graffity-Künstler das laCoste-Icon auf MEINE Hauswand sprüht, begehe ICH dann eine Markenrechtsverletzung wenn:

* Ich es ihm nicht explizit erlaubt habe
* Ich es ihm erlaubt habe aber davon ausging, dass er keine Markenrechtsverstöße begeht sondern nur Kunst macht
* Ich Kenntnis davon habe
* Ich keine Kenntnis davon habe
* Ich keine Mittel habe die Verletzung zu beseitigen
Entdigitalisieren wir das Beispiel mal anders.

Gegenüber deiner Arbeitsstelle, direkt im Sichtbereich des Fensters deines Chefs, steht eine Plakatwand, dessen Betreiber es erlaubt, dass jeder, der will, dort seine Mitteilungen an die Welt anbringen kann. Eines Morgens steht dort in großen Lettern "Deus Figendi wurde der letzte Arbeitsplatz gekündigt, weil er dort Firmengelder unterschlagen hat!"

Die Behauptung stimmt zwar nicht, aber wie du deinen Chef kennst, hat der schon andere aus weit geringeren Gründen gekündigt (und da du noch in der Probezeit bist kann er das bei dir sogar ohne Begründung und problemlos tun). Dein Chef ist heute nicht da, aber morgen kommt er wieder und wird das dann dort stehen sehen. Was tust du? An wen wendest du dich, damit die Lüge dort möglichst schnell entfernt wird, möglichst, bevor dir absehbarerweise ein persönlicher Schaden, der in deinem Fall hier sogar existenzbedrohend sein kann, entsteht?
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Deus Figendi

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Die Behauptung stimmt zwar nicht, aber wie du deinen Chef kennst, hat der schon andere aus weit geringeren Gründen gekündigt (und da du noch in der Probezeit bist kann er das bei dir sogar ohne Begründung und problemlos tun). Dein Chef ist heute nicht da, aber morgen kommt er wieder und wird das dann dort stehen sehen. Was tust du? An wen wendest du dich, damit die Lüge dort möglichst schnell entfernt wird, möglichst, bevor dir absehbarerweise ein persönlicher Schaden, der in deinem Fall hier sogar existenzbedrohend sein kann, entsteht?
Okay, konkret auf dein Beispiel: Ich "poste" was anderes darüber, denn jeder darf ja. Aber das Argument ist nicht fair.

Also im Kontext Internet & Co:
Ich bitte den Betreiber das zu entfernen.

Und um den Unterschied klar zu machen: Dafür benötige ich erstmal keinen Anwalt, erst wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist benötige ich den. Da du mich aber in deinem Beispiel noch unter Zeitdruck setzt wäre ein Anwalt sogar kontraproduktiv.

Das tut mir ja schrecklich leid, dass ich den (werdenden) Juristen hier im Gate das Honorar nicht gönne XD aber so isses nunmal, "miteinander reden" soll viel helfen hab ich gehört und da muss ich weder den Plakat-Betreiber noch den tatsächlichen "Poster" wegen Verleumdung anzeigen (das wäre ja das Rechtsmittel).
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
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Xiam

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Ich bitte den Betreiber das zu entfernen.

Und um den Unterschied klar zu machen: Dafür benötige ich erstmal keinen Anwalt, erst wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist benötige ich den. Da du mich aber in deinem Beispiel noch unter Zeitdruck setzt wäre ein Anwalt sogar kontraproduktiv.
Ging ja jetzt um deine Frage, wer verantwortlich für das Entfernen ist, nicht darum, ob ich denjenigen selbst auffordere oder meinen Anwalt beauftrage. Da sind wir vollkommen auf einer Linie, wie ich ja auch oben schon in meinem Beispiel, wie ich reagieren würde deutlich zu machen versucht habe ;)
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Darigaaz

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http://www.youtube.com/watch?v=2aAtTbI2z0w
Hier mal kurz und deutlich erklärt, wie sowas zu laufen hat. Im Falle von einer Urheberrechtsverletzung hat zuerst der Hinweis zu erfolgen, erst danach darf kostenpflichtig abgemahnt werden.

Wurde auf die Verletzung im aktuellen Fall hingewiesen? Wenn ja, alles rechtskräftig.

Die weitere Frage geht hin zum Sinn der Gesetzeslage. Ob das gegen eine Abmahnung hilft, wage ich, zu bezweifeln. Ich halte nichts von der *Generation Facebook* und Leuten, die sich durch hunderte Personen in der F-Liste einem solchen Risiko aussetzen. Von daher, selber dran doof. Es gibt keine Entschuldigung, sein Profil nicht so zu bearbeiten, daß nur Freunde bzw. engste Freunde alles sehen können.

Das so etwas natürlich Arbeit bedeutet, sollte auch klar sein. Aber da es immer Menschen gibt, die in irgendeiner Weise anderer Gutgläubigkeit ausnutzen, muß das nunmal erbracht werden. Schikane? Vielleicht. Letztendlich schützten einmalige 30 min. Profilbearbeitung vor ziemlich überzogenen Mahnugnen.
Realismus erhöht nur den DC

Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr!

Deus Figendi

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Ging ja jetzt um deine Frage, wer verantwortlich für das Entfernen ist, nicht darum, ob ich denjenigen selbst auffordere oder meinen Anwalt beauftrage. Da sind wir vollkommen auf einer Linie, wie ich ja auch oben schon in meinem Beispiel, wie ich reagieren würde deutlich zu machen versucht habe ;)
Nein, zumindest mir ging es um Rechtsfolgen... ich schrieb
Zitat
Der Kontext ist doch "lasse ich mir von anderen auf meine Webseite schreiben" und im Kontext der aktuellen Zeit lautet die Antwort eigentlich "ja" nur sollte das nicht mit unzumutbaren rechtlichen Risiken verbunden sein.
Dass der Betreiber der Plattform EHER der Ansprechpartner ist (obwohl wie ich heute erfuhr durchaus angezeigt wird wer da was drauf postet), kein Problem. Aber mir ging es ja um das rechtliche Risiko, dieses Risiko muss für Privatleute/Konsumenten auch dann noch tragbar und zumutbar sein, wenn die Person 1. Sender ist und 2. andere Leute auf seiner Plakatwand rumschmieren lässt.

Das ist hier gemeint wenn man sagt dass das Recht angepasst werden muss an die Realität, wir haben eben heute eine Kultur des Teilens und dem müssen die Gesetzlichen Rahmenbedingungen meiner Meinung nach durchaus äääh naja Tribut zollen.
Die erste Abmahnung da für den Schädiger oder Störer kostenlos zu halten wäre da ein erster guter Schritt denke ich. Rechteinhaber oder Geschädigte können dann ja noch immer abmahnen, aber sie tragen die Kosten eben selbst. Und dann wird die nette Mail mit der Bitte etwas zu entfernen attraktiver.

Hier im Gate ist es nicht anders, wenn ein Rechteinhaber uns eine Mail schreibt in der er kurz darlegt, dass in diesem oder jenem Beitrag seine Rechte verletzt wurden, dann werden wir das bewerten und entsprechend handeln. Eine Güterabwägung vornehmen und ggf. "bis zur Klärung" rausnehmen oder was auch immer. Wo liegt denn das Problem?

Zitat
Dass der Betreiber der Plattform EHER der Ansprechpartner ist (obwohl wie ich heute erfuhr durchaus angezeigt wird wer da was drauf postet), kein Problem.
und auch hier stellt sich wieder die Frage warum der "Betreiber" der Pinnwand der Arsch ist und nicht facebook und nicht amazon (wo facebook meines Wissens nach größtenteils gehostet ist)?
Alle Beteiligten haben ihren Teil dazu beigetragen und tragen aktiv dazu bei, die Auswahl dessen an den ich mich wende (und anwaltlich wende) erscheint mir eben recht willkürlich und Meshar schrieb, dass es auch willkürlich sei, dass jeder der Beteiligten verantwortlich gemacht werden könne.
« Letzte Änderung: 13. April 2012, 20:33:26 von Deus Figendi »
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Xiam

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  • Mörder der 4E
Eine Initiative zur Deckelung der Abmahnkosten im Fall von Urheberrechtsverletzungen gibt es jetzt. Die Obergrenze des Streitwertes wird danach pro File auf 500,- EUR gedeckelt (anstatt bisher nicht selten 10.000,- EUR und mehr), so dass am Ende Abmahnkosten von um die 80,- bis 85,- EUR entstehen.
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