Abmahnungen sind grds. ein vernünftiges Mittel, um Kosten zu vermeiden. Ohne das Institut der Abmahnung wäre man nämlich gezwungen, den Anspruch auf Unterlassung einzuklagen, was die Kosten für den Abgemahnten in der Regel in die Höhe treibt.
Es ist auch ein Irrglaube, dass die meisten Abmahnungen ungerechtfertigt sind. Tatsächlich sind die meisten Abmahnungen gerechtfertigt. Letztlich genügt es ja, wenn das" Opfer" ein Bild, ein Lied usw. ungerechtfertigt nutzt (daher ohne Genehmigung des Rechteinhabers). Sogenannte "Abmahnanwälte" suchen sich nämlich in der Regel "Opfer", bei denen der Anspruch auf Unterlassung häufig eindeutig gegeben ist.
Was übrigens meistens Vergessen wird, ist die Tatsache, dass Anwälte können nicht von sich aus abmahnen können (wenn sie nicht gerade der Rechteinhaber an einem Bild usw. sind), sondern sie haben dafür einen Mandanten, üblicherweise den Urheber oder sonstigen Rechteinhaber.
Es ist auch falsch, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein "Schuldeingeständnis" ist. Erstens kommt es auf "verschulden" überhaupt nicht an. Zweitens ist es häufig sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, die meist illegale Nutzung eines geschützten Werkes umgehen einzustellen, aber nichts zu zahlen. Es sind nämlich komplett zwei paar Schuhe, ob der Anspruch auf Unterlassung ggü. dem Urheber/Rechteinhaber gegeben ist und ob der Anspruch auf Schadensersatz (Insbesondere auch in welcher Höhe) gerechtfertigt ist.
Alternativ kann man Xiams Empfehlung folgen, wobei die riskanter ist, da nur die Unterlassungserklärung eine Wiederholungsgefahr ausschließen kann und man somit ohne Abgabe der Erklärung dennoch verklagt werden kann, selbst wenn man die Nutzung des Bildes usw. einstellt. Auf jeden Fall sollte man sich immer rechtliche beraten lassen, wenn man abgemahnt wird.
Es ist auch richtig, dass man jeden Abmahnen kann, der die Störung verursacht. Das kann ein Forenbetreiber sein, ebenso wie jemand der eine "Pinnwand" betreibt. Ich kenne Facebook nicht, gehe aber davon aus, dass der User die Pinnwand verwalten kann und somit Kontrolle über die Inhalte ausübt. Meines Erachtens sollte aber analog zu Forenbetreibern dann zunächst die Chance bestehen ab "Kenntnis" der illegalen Nutzung eines Bildes, dieses Problem zu beheben. Sprich der Rechteinhaber sollte erst einmal den "Verwalter" der Pinnwand in Kenntnis setzen und wenn dann nicht gehandelt wird, kann er abmahnen.
Rechtspolitisch liegt das Problem einfach darin, dass es sich letztlich bei vielen Verstößen gegen das Urheberrecht (bzw. auch andere Rechte) um Lappalien handelt, wenn damit "normale" Verbraucher konfrontiert sind. Da hat das eigene Kind unbedarft ein Bild hochgeladen oder verwendet ein Markenlogo für Ihre Website usw. Der tatsächliche Schaden, wenn man überhaupt einen Schaden annehmen kann, dürfte extrem gering sein. Diese Lappalien werden für die Betroffenen aber unverhältnismäßig teuer. Daher wäre es sinnvoll, wenn man die Abmahnungen hinsichtlich der Anwaltskosten im nichtgewerblichen Bereich anders reguliert, z.B. dass eine Abmahnungen gg. einen Verbraucher maximal 100 € kostet oder sogar gar nichts. Aufkeinen Fall sollten die Kosten höher sein, als bei üblichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Letztlich ist hier der Gesetzgeber gefragt. Unsere Justizministerin lässt in diese Richtung aber auch was ausarbeiten, soweit ich weiß. Man kann gespannt sein, ob sie das umsetzen kann.
Gruß Zechi