Autor Thema: Abmahnung, weil jemand anderes ein Bild auf die eigene Facebook-Wall platzierte  (Gelesen 5929 mal)

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Deus Figendi

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Erstmal zum Hintergrund: http://www.golem.de/news/facebooks-regeln-erste-abmahnung-fuer-fremdes-foto-an-der-eigenen-pinnwand-1204-91051.html

Und bei dem "Level" frage ich mich langsam... wonach entscheiden Anwälte oder Urheber oder Richter wer nun eigentlich verantwortlich ist, denn bisher nahm ich an, dass facebook verantwortlich ist für die Inhalte, die auf ihrer Plattform erscheinen. So wie das Gate verantwortlich ist für die Beiträge, die ihr hier schreibt.

Und um mein "Problem" zu verdeutlichen bastel ich mal ein Beispiel:

  • Aaaaalso, Alice ist eine Großunternehmerin, sie baut ein Rechenzentrum, später sollen darauf diverse Webdienste laufen, sie verpachtet sie als vServer oder ähnliches.
  • Bob betreibt einen Internet-Service-Provider mit dicken Leitungen für Geschäftskunden.
  • Alice lässt sich von Bob ihr Rechenzentrum ans Internet ankoppeln.
  • Carol beschließt einen werbefinanzierten freehosting-Dienst zu gründen, zu diesem Zweck mietet sie sich einen Server bei Alice. Auf diesem Server installiert sie sich ihren Hosting-Dienst.
  • Dave möchte gerne ein Wiki aufsetzen, dafür aber nichts bezahlen, er findet Carols Freehosting-Dienst und wird dort Kunde. Er installiert ein MediaWiki und sucht nach Autoren, die dort Inhalte einstellen etc.
  • Eve ist eine dieser Autorinen, sie erstellt sich in Daves Wiki einen Benutzeraccount und eine Benutzerseite. Weil sie etwas ängstlich ist platziert sie nichts auf ihrer Benutzerseite, was auch nur entfernt anderer Leute Urheberrecht berühren könnte.
  • Fred ist ebenfalls Autor in Daves Wiki, aber er macht sich wenig Sorgen um die Rechte anderer. Um Eve eine Freude zu machen platziert er ein hübsches Katzenbild auf Eves Benutzerseite.
  • George ist der Urheber des Katzenbildes und es passt ihm überhaupt nicht, dass das einfach so ohne dass seine Urheberschaft erwähnt wird oder er eine Lizenz erteilt hätte da jetzt so im Internet steht.
    George möchte den Verletzer seines Urheberrechts abmahnen, aber... wer trägt nun die Verantwortung? (Und das ist noch nicht einmal ein unrealistisches Szenario.)

    Fred hat den eigentlichen Rechtsbruch begangen, aber die Daten liegen bei den "Angeboten" von Eve, Dave, Carol und Alice. Bob liefert sie aus.
« Letzte Änderung: 12. April 2012, 00:00:50 von Deus Figendi »
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
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Mersharr

  • Mitglied
Keine Antwort in dem Sinne, aber zum Thema, 2 Kommentare zum Artikel:
Spoiler (Anzeigen)

Zu deinem Fall speziell, nach laienhafter Meinung kann er A, C, D, E und (wenn er den Namen kriegt) auch F Abmahnungen schicken so viel er will, da, wie aus oben zitierten Kommentaren hervorgeht, falsche Abmahnungen nicht bestraft werden (außer Betrugsversuch wird nachgewiesen). Wenn bezahlt wird kann G sich freuen, wenn nicht wird es ihm vermutlich schwer fallen das irgendwie durchzusetzen.
Meiner Meinung (nicht Rechtsauffassung oder Kenntnis) nach, kann eine Abmahnung gegen E nur dann gerichtlich durchgesetzt werden, wenn sie nachdem sie die Abmahnung erhalten, also Kenntnis vom Urheberrechtsbruch erlangt hat, das Bild nicht von ihrer Seite entfernt hat. Wenn das Bild mit einem Wasserzeichen versehen ist, dass zeigt, dass F nicht Urheber des Bildes ist, sieht die Geschichte natürlich anders aus, da E hier sofort Kenntnis erlangt wenn sie das Bild sieht.

Und jetzt schau ich nochmal in meinen Studienplan, wann Urheberrecht dran ist.

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Ehrlich gesagt hat es mich gewundert, dass das so lange gedauert hat, bis sich die Abmahnanwälte auf Facebooknutzer einschießen.

Was ich tun würde (unabhängig davon, ob das rechtlich einwandfrei ist): Das strittige Bild von meiner Pinnwand entfernen, mich bei dem Anwalt freundlich für den Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung bedanken, gleichzeitig aber mit Verweis auf die Schadensminderungspflicht seines Mandanten die Zahlung einer Abmahnsumme sowie die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verweigern. Wenn der Urheberrechtsinhaber auf den Verstoß aufmerksam geworden ist, muss er ja Zugang zu Facebook haben und hätte somit die Möglichkeit gehabt, mich erst einmal über die Nachrichtenfunktion auf den Verstoß aufmerksam zu machen. Wenn er das nicht tut sondern direkt einen Anwalt einschaltet muss er dessen Gebühr eben auch selbst bezahlen.

Und grundsätzlich gilt sowieso: Die eigene Pinnwand sollte NUR und ausschließlich für Freunde sichtbar und nicht öffentlich sein. Aber auch das hilft natürlich nicht, wen man jeden Hansel direkt zu den Freuden hinzu fügt.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Deus Figendi

  • Administrator
    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
Und grundsätzlich gilt sowieso: Die eigene Pinnwand sollte NUR und ausschließlich für Freunde sichtbar und nicht öffentlich sein. Aber auch das hilft natürlich nicht, wen man jeden Hansel direkt zu den Freuden hinzu fügt.
Keine Ahnung wie das bei Facebook läuft und was konkret "Pinnwand" und "Wall" sind.
Bei Diaspora entscheide ich für jeden Beitrag einzeln wer ihn alles sehen darf, soetwas wie eine "eigene Seite" gibt es auch, aber das ist eben das Benutzerprofil in dem man sich beschreibt oder beschreiben kann sowie alle eigenen (öffentlichen) Beiträge. Zumindest aber dank Kommentar-Funktion könnten da andere Leute Inhalte auf "meiner Seite" platzieren.

Meine Frage zielte auch vielmehr dahin, nach welchen Kriterien ein Urheber (bzw. Belelidigter, Genötigter, Ehrverletzter, Geschäftsgeschädigkter, anderweitig Geschädigter) entscheidet, wer die Verantwortung trägt und wen man folglich abmahnen oder hinweisen sollte. Denn wie man an dem Beispiel von mir sieht kommt nahezu jeder Beteiligte (außer Bob, das ist rechtlich klar) in Frage.
Wenn ich Mersharr richtig verstehe gibt es dafür einfach keine Regeln oder Richtlinien oder Logik oder sonst irgendwas sondern der dessen Recht verletzt wird sucht sich als Gegner einfach den- oder diejenige aus, bei dem er die größten Erfolgschancen (oder böse Zunge: Wenigsten Widerstand) erwartet. Er könnte ebenso alle behelligen, ja?

Oh ach so und natürlich sind Abmahnungen nicht äääh wie schriebst du?
Zitat
falsche Abmahnungen nicht bestraft werden
Das ist ja auch richtig so, eine Abmahnung ist eine Unterlassungsaufforderung und auffordern kann ich jeden zu ziemlich viel.
Ich möchte auch nicht "bestraft" werden, wenn ich Xiam jetzt auffordere die Nase zu putzen, selbst wenn diese Aufforderung "falsch" ist (seine Nase also frei). Die Gesamtproblematik muss sich anders lösen lassen.
Z.B. sieht der Gesetzgeber ja bereits vor, dass die erste Abmahnung in einfach gelagerten Fällen eine Kostendecklung hat. Nur gibt es quasi keine einfach gelagerten Fälle. Meiner Ansicht nach wäre eine gute Lösung ALLE ersten Abmahnungen kostenfrei zu machen. Die Kosten trägt der Mandant. Das sollte MINDESTENS gegenüber Privatpersonen gelten, aber da dies auch ständig angezweifelt und aufgeweicht wird (obwohl das sonst immer relativ klar ist wann B2B und wann B2C) würd' ich sagen... immer.
« Letzte Änderung: 12. April 2012, 10:04:08 von Deus Figendi »
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Archoangel

  • Mitglied
Zeit die Piraten zu wählen ...
In diesem Thread gibt es wunderbare Beispiele, dass Schulpflicht und Dummheit sich nicht ausschließen. (Tempus Fugit)

4E Archoangel - Love me or leave me!

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Keine Ahnung wie das bei Facebook läuft und was konkret "Pinnwand" und "Wall" sind.
Bei Diaspora entscheide ich für jeden Beitrag einzeln wer ihn alles sehen darf [...].
Das kann man bei Facebook sowieso, man kann aber eben auch generell einstellen, dass die eigene Pinnwand, Fotos, etc. (eben alles, was man bei FB einstellt und postet) grundsätzlich entweder nur von Freunden, von Freunden von Freunden oder öffentlich zu sehen sind. Bei mir sieht man als Nicht-Freund außer meinem Profilbild (auf dem ich nicht zu erkennen bin) und zwei Beiträgen, die ich öffentlich gemacht habe, nichts.

Meine Frage zielte auch vielmehr dahin, nach welchen Kriterien ein Urheber (bzw. Belelidigter, Genötigter, Ehrverletzter, Geschäftsgeschädigkter, anderweitig Geschädigter) entscheidet, wer die Verantwortung trägt und wen man folglich abmahnen oder hinweisen sollte. Denn wie man an dem Beispiel von mir sieht kommt nahezu jeder Beteiligte (außer Bob, das ist rechtlich klar) in Frage.
Wenn ich Mersharr richtig verstehe gibt es dafür einfach keine Regeln oder Richtlinien oder Logik oder sonst irgendwas sondern der dessen Recht verletzt wird sucht sich als Gegner einfach den- oder diejenige aus, bei dem er die größten Erfolgschancen (oder böse Zunge: Wenigsten Widerstand) erwartet. Er könnte ebenso alle behelligen, ja?
Keine Ahnung. Wer seine Abmahngebühren am Ende bezahlt ist dem Abmahnanwalt wahrscheinlich auch herzlich egal. Ich habe mal gelesen, dass ein nicht unerheblicher Prozentsatz aller Abmahnngen soieso auf Einschüchterung abzielen, weil nicht wenige Leute kopflos bezahlen um Ärger aus dem Weg zu gehen. Drohungen mit Inkasso funktionieren ähnlich. Abmahnung, Rechtsanwalt, Inkasso... das sind alles Worte, die beim Unbedarften einen Bezahlreflex auslösen, nehme ich an.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Mersharr

  • Mitglied
Meine Frage zielte auch vielmehr dahin, nach welchen Kriterien ein Urheber (bzw. Belelidigter, Genötigter, Ehrverletzter, Geschäftsgeschädigkter, anderweitig Geschädigter) entscheidet, wer die Verantwortung trägt und wen man folglich abmahnen oder hinweisen sollte. Denn wie man an dem Beispiel von mir sieht kommt nahezu jeder Beteiligte (außer Bob, das ist rechtlich klar) in Frage.
Wenn ich Mersharr richtig verstehe gibt es dafür einfach keine Regeln oder Richtlinien oder Logik oder sonst irgendwas sondern der dessen Recht verletzt wird sucht sich als Gegner einfach den- oder diejenige aus, bei dem er die größten Erfolgschancen (oder böse Zunge: Wenigsten Widerstand) erwartet. Er könnte ebenso alle behelligen, ja?

Könnte er nicht, macht er trotzdem. Wenn man dann die Unterlassungserklärung unterschreibt ist das quasi ein Schuldeingeständnis und man kommt nur schwer daran vorbei.

Thanee

  • Mitglied
Für mich ist diese Abmahnerei gleichbedeutend mit Erpressung und somit ein Verbrechen, welches verfolgt und bestraft werden sollte.

Bye
Thanee

Mersharr

  • Mitglied
Tja, da wird die Sache kompliziert
Zitat von: §240StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel [...]
Das lässt sich leider nicht nachweisen.
Wobei entsprechende Anwälte mit Staatsexamen theoretisch wissen müssten, bei wem tatsächlich ein Rechtsgrund besteht und bei wem nicht... Dementsprechend versenden sie auch wissentlich Abmahnungen an Leute, von denen sie wissen, dass die nicht zahlen müssen.
Meiner Meinung nach trotzdem eher Betrug als Nötigung aber Hauptsache die Typen kommen dran.

Zechi

  • Globaler Moderator
Abmahnungen sind grds. ein vernünftiges Mittel, um Kosten zu vermeiden. Ohne das Institut der Abmahnung wäre man nämlich gezwungen, den Anspruch auf Unterlassung einzuklagen, was die Kosten für den Abgemahnten in der Regel in die Höhe treibt.

Es ist auch ein Irrglaube, dass die meisten Abmahnungen ungerechtfertigt sind. Tatsächlich sind die meisten Abmahnungen gerechtfertigt. Letztlich genügt es ja, wenn das" Opfer" ein Bild, ein Lied usw. ungerechtfertigt nutzt (daher ohne Genehmigung des Rechteinhabers). Sogenannte "Abmahnanwälte" suchen sich nämlich in der Regel "Opfer", bei denen der Anspruch auf Unterlassung häufig eindeutig gegeben ist.

Was übrigens meistens Vergessen wird, ist die Tatsache, dass Anwälte können nicht von sich aus abmahnen können (wenn sie nicht gerade der Rechteinhaber an einem Bild usw. sind), sondern sie haben dafür einen Mandanten, üblicherweise den Urheber oder sonstigen Rechteinhaber.

Es ist auch falsch, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein "Schuldeingeständnis" ist. Erstens kommt es auf "verschulden" überhaupt nicht an. Zweitens ist es häufig sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, die meist illegale Nutzung eines geschützten Werkes umgehen einzustellen, aber nichts zu zahlen. Es sind nämlich komplett zwei paar Schuhe, ob der Anspruch auf Unterlassung ggü. dem Urheber/Rechteinhaber gegeben ist und ob der Anspruch auf Schadensersatz (Insbesondere auch in welcher Höhe) gerechtfertigt ist.

Alternativ kann man Xiams Empfehlung folgen, wobei die riskanter ist, da nur die Unterlassungserklärung eine Wiederholungsgefahr ausschließen kann und man somit ohne Abgabe der Erklärung dennoch verklagt werden kann, selbst wenn man die Nutzung des Bildes usw. einstellt. Auf jeden Fall sollte man sich immer rechtliche beraten lassen, wenn man abgemahnt wird.

Es ist auch richtig, dass man jeden Abmahnen kann, der die Störung verursacht. Das kann ein Forenbetreiber sein, ebenso wie jemand der eine "Pinnwand" betreibt. Ich kenne Facebook nicht, gehe aber davon aus, dass der User die Pinnwand verwalten kann und somit Kontrolle über die Inhalte ausübt. Meines Erachtens sollte aber analog zu Forenbetreibern dann zunächst die Chance bestehen ab "Kenntnis" der illegalen Nutzung eines Bildes, dieses Problem zu beheben. Sprich der Rechteinhaber sollte erst einmal den "Verwalter" der Pinnwand in Kenntnis setzen und wenn dann nicht gehandelt wird, kann er abmahnen.

Rechtspolitisch liegt das Problem einfach darin, dass es sich letztlich bei vielen Verstößen gegen das Urheberrecht (bzw. auch andere Rechte) um Lappalien handelt, wenn damit "normale" Verbraucher konfrontiert sind. Da hat das eigene Kind unbedarft ein Bild hochgeladen oder verwendet ein Markenlogo für Ihre Website usw. Der tatsächliche Schaden, wenn man überhaupt einen Schaden annehmen kann, dürfte extrem gering sein. Diese Lappalien werden für die Betroffenen aber unverhältnismäßig teuer. Daher wäre es sinnvoll, wenn man die Abmahnungen hinsichtlich der Anwaltskosten im nichtgewerblichen Bereich anders reguliert, z.B. dass eine Abmahnungen gg. einen Verbraucher maximal 100 € kostet oder sogar gar nichts. Aufkeinen Fall sollten die Kosten höher sein, als bei üblichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Letztlich ist hier der Gesetzgeber gefragt. Unsere Justizministerin lässt in diese Richtung aber auch was ausarbeiten, soweit ich weiß. Man kann gespannt sein, ob sie das umsetzen kann.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Thanee

  • Mitglied
Sprich der Rechteinhaber sollte erst einmal den "Verwalter" der Pinnwand in Kenntnis setzen und wenn dann nicht gehandelt wird, kann er abmahnen.

Das ist ja auch genau der Punkt.

Wenn es darum ginge, die illegale Nutzung des Bilds (oder was auch immer) zu unterbinden, dann wäre das ein vernünftiger Weg.

Darum geht es aber nicht. Es geht ausschließlich darum, Geld daran zu verdienen.

Bye
Thanee

Zechi

  • Globaler Moderator
Sprich der Rechteinhaber sollte erst einmal den "Verwalter" der Pinnwand in Kenntnis setzen und wenn dann nicht gehandelt wird, kann er abmahnen.

Das ist ja auch genau der Punkt.

Wenn es darum ginge, die illegale Nutzung des Bilds (oder was auch immer) zu unterbinden, dann wäre das ein vernünftiger Weg.

Darum geht es aber nicht. Es geht ausschließlich darum, Geld daran zu verdienen.

Bye
Thanee

Du weißt ja nicht, wie es in dem konkreten Fall genau abgelaufen ist. Es gibt ja für Forenbetreiber mittlerweile umfassende Rechtsprechung und da ist es eindeutig, dass der Forenbetreiber erst zum Handeln gezwungen werden kann, wenn er Kenntnis hatte. Das setzt natürlich voraus, dass er entsprechend sein Forum regelmäßig prüft.

Ich kenne die Facebook Pinnwand nicht und wir kennen auch nicht das konkrete Foto. Es ist z.B. denkbar, dass das Foto bereits seit Monaten auf der Pinnwand war und es klar erkennbar sein musste, dass es nicht von demjenigen stammt, der es hochgeladen hat. Dazu fehlen eben jede Informationen. Anderenfalls wäre es aus Sicht des "Abmahners" ja eine eher riskante Aktion, denn wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist, so kann man sich schadensersatzpflichtig machen. Kann natürlich auch ein Test sein. Das Internet ist momentan eben auch Testgelände für die Juristerei, weil eben vieles Neu ist und es keine Rechtsprechung dazu gibt.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Scurlock

  • Mitglied
Ich kenne die Facebook Pinnwand nicht und wir kennen auch nicht das konkrete Foto. Es ist z.B. denkbar, dass das Foto bereits seit Monaten auf der Pinnwand war und es klar erkennbar sein musste, dass es nicht von demjenigen stammt, der es hochgeladen hat.
Naja, unter diesen Vorraussetzungen, ist es möglich, das Gros der Nutzer von FB abzumahnen. Denn FB lebt davon, dass immer wieder auf den Pinnwänden Links, Fotos und Videos gepinnt werden. Und nicht wenige davon sind fremder Content. Das derzeitige Urheberrecht ist aufgrund des völlig veränderten Nutzerverhaltens im Netz und insbesondere in den Social Networks völlig veraltet und hoffnungslos überholt. Da mochten früher Abmahnungen ein vernünftiges Mittel gewesen sein, um Kosten zu vermeiden. Mittlerweile erscheinen sie in dieser Hinsicht doch aber ein gängiges Werkzeug zu sein, um auf einfache Weise abkassieren zu können.
And now the rains weep o'er his hall and not a soul to hear...

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Was übrigens meistens Vergessen wird, ist die Tatsache, dass Anwälte können nicht von sich aus abmahnen können (wenn sie nicht gerade der Rechteinhaber an einem Bild usw. sind), sondern sie haben dafür einen Mandanten, üblicherweise den Urheber oder sonstigen Rechteinhaber.
Das ist richtig, das das gerne vergessen wird (weswegen ich auch bewusst vom Mandanten des Anwalts gesprochen habe). Aber wir wissen auch alle, dass das in der Praxis eine Trennung ist, die lediglich auf dem Papier steht. Fest steht, dass es "Abmahnkanzleien" gibt, die sich ausschließlich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert haben. Das sind entweder solche, die exklusiv mit entsprechend großen Rechteinhabern wie Sony, BMG, Universal etc. pp. zusammenarbeiten und von denen eine Generalvollmacht ausgestellt bekommen haben, so dass sie praktisch eigenverantwortlich tätig werden können. Die beschäftigen dann Mitarbeiter, die das Internet nach Urheberrechtsverstößen durchsuchen oder sogar Drittfirmen, die sich mit entsprechender Software auf die Suche nach Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen machen. Ich weiß, dass diese Joint Ventures und Generalvollmachten eine umstrittene Sache sind und die Abmahnanwälte damit auch oft nicht durch kommen, aber es dürfte eine Formsache sein, von dem Rechteinhaber im konkreten Fall dann eine entsprechende Vollmacht zu bekommen, denn der Verstoß besteht ja auf alle Fälle.

Noch umstittener sind wohl die zweite Kategorie von "Abmahnkanzleien", die sich eigenständig auf die Suche nach Verstößen machen, um dann, wenn sie fündig geworden sind, an die Rechteinhaber heran zu treten und diesen anzubieten, sie zu vertreten (und wieso sollte der das nicht tun, kostet ihn ja nichts, den Anwalt bezahlt ja die Gegenseite--klassisches Win-Win). Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, diese Praxis ist eigentlich sogar verboten, wobei das Gesetz da wohl über Mittelsleute ausgehebelt werden kann und es außerdem ohnehin schwer nachzuweisen ist.  Der abgemahnte Privatmensch hat so gut wie keine Handhabe, herauszufinden, auf welche Art der Rechteinhaber auf den Verstoß aufmerksam gemacht wurde. Da gibt es aber meines Wissens nach auch schon Anwälte, die ihre Zulassung verloren haben, weil sie diese Praxis auf die Spitze getrieben haben.

Letztes "Geschäftsmodell" war früher auch mal ganz schlimm bei Ebay am laufen, allerdings nicht wegen Urheberrechts- sondern wegen Wettbewerbsrechtsverstößen.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Ich kenne die Facebook Pinnwand nicht und wir kennen auch nicht das konkrete Foto. Es ist z.B. denkbar, dass das Foto bereits seit Monaten auf der Pinnwand war und es klar erkennbar sein musste, dass es nicht von demjenigen stammt, der es hochgeladen hat.
Naja, unter diesen Vorraussetzungen, ist es möglich, das Gros der Nutzer von FB abzumahnen. Denn FB lebt davon, dass immer wieder auf den Pinnwänden Links, Fotos und Videos gepinnt werden.
Und deswegen kannst du deine Pinnwand auf "privat" stellen, so dass alles, was darauf zu sehen ist, nur von deinen FB-Freunden gesehen werden kann. 1. ist das Bild dann nicht "veröffentlicht", und 2. kann es außer dir und deinen Leuten eh keiner, also auch kein Anwalt, sehen.
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